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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16   

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https://dejure.org/2019,1044
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 (https://dejure.org/2019,1044)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 (https://dejure.org/2019,1044)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - L 15 AS 262/16 (https://dejure.org/2019,1044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und alternativmedizinische Heilmittel; Nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckte OTC-Präparate; Keine zusätzliche Bedarfsauslösung über den Regelbedarf hinaus

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und alternativmedizinische Heilmittel; Nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckte OTC-Präparate; Keine zusätzliche Bedarfsauslösung über den Regelbedarf hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 6
    Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und alternativmedizinische Heilmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ist Jobcenter verpflichtet für Homöopathie zu zahlen?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu homöopathischen Mitteln: Hartz-IV-Empfänger muss Quark selbst bezahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfänger setzt auf homöopathische Mittel - Das Jobcenter muss keine anderen Medikamente finanzieren als die gesetzliche Krankenkasse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.02.2019)

    Kasse zahlt bei Hartz IV nicht für Homöopathie

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Jobcenter zahlt nicht für Naturheilmittel

  • Jurion (Kurzinformation)

    Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen: Jobcenter muss Kosten für alternativmedizinische Präparate nicht übernehmen - Präparate außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen fallen in Eigenverantwortung des Krankenversicherten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts lassen sich nicht in weitere Streitgegenstände aufspalten (vgl. BSG, Urteile vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - und 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG muss dabei eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher sind als bei Personen ohne eine solche Einschränkung (Urteil vom 14. Februar 2014 - B 14 AS 48/12 R - vgl. Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 21 Rz. 56 m.w.N.).

    Das Gutachten von R. steht auch in Einklang mit den nach der einschlägigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Februar 2014, a.a.O. sowie Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 138/10 R -) eine Orientierungshilfe bietenden und den Umfang der Ermittlungen im Einzelfall steuernden Empfehlungen des Deutschen Vereins.

  • LSG Bayern, 09.03.2017 - L 7 AS 167/17

    Mehrbedarfsleistungen im Zusammenhang mit einer cranio-mandibulären Dysfunktion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Übersteigen die monatlich geltend gemachten Kosten nicht verschreibungspflichtiger Medikamente den vom Regelsatz für Gesundheitspflege umfassten Betrag deutlich, kommt die Kostenübernahme nach § 21 Abs. 6 SGB II nur bei einer nachgewiesenen medizinischen Indikation in Betracht (Anschluss an bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2017 - L 7 AS 167/17 B).

    D. h., es muss eine Indikation vorgelegen haben, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2017 - L 7 AS 167/17 B ER - LSG Hamburg, Urteil vom 19. März 2015 - L 4 AS 390/10 -).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Dessen hierfür zuständiger 14. Senat hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2011 (B 14 AS 146/10 R) ausgeführt, dass das eine ausreichende medizinische Versorgung umfassende, sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bei Hilfebedürftigen nach dem SGB II in erster Linie durch ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 2a SGB V) sichergestellt wird.

    Damit ist jedenfalls dann, wenn die geltend gemachten Kosten den in der Regelleistung vorgesehenen Betrag für Gesundheitspflege (16,07 EUR für 2012 und 16, 41 EUR für 2013) nicht übersteigen, ohne weitere Ermittlungen seitens der Träger der Grundsicherung davon auszugehen, dass grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen durch eine nicht ausreichende Krankenbehandlung, die durch ergänzende Leistungen der Grundsicherung abzuwenden wären, ausscheiden (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, a.a.O., ferner Urteil des Senats vom 5. April 2018 - L 15 AS 332/16 - Sächsisches Landessozialgericht , Beschluss vom 25. September 2013 - L 7 AS 83/12 NZB - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2012 - L 12 AS 134/12 B -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 4 KR 258/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Ergänzend hat er darauf hingewiesen, dass er zur Frage der Übernahme der Medikamentenkosten aktuell ein Verfahren gegen die I. führe, das sich gegenwärtig unter dem Aktenzeichen L 4 KR 258/18 in der Berufung befinde und dessen Ausgang aus seiner Sicht abgewartet werden sollte.

    - dass die Versorgung mit den beantragten Medikamenten und Heilmitteln medizinisch notwendig und alternativlos sei, die Gerichtsakten zu dem sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 636/13 (Anm. d. Senats: Hierbei handelt es sich um das der Berufung zugrundeliegende erstinstanzliche Verfahren), zu den derzeit ruhenden sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 1503/14, S 22 AS 1504/14 und S 22 AS 640/13 sowie zu dem krankversicherungsrechtlichen Klageverfahren L 4 KR 258/18 (= S 7 KR 187/16) beizuziehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 585/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Soweit das Begehren des Klägers sich auch auf die Kostenübernahme für z.B. Quark, Ingwer und Magnesium erstreckt, folgt dies im Übrigen schon daraus, dass Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von vornherein aus der Regelleistung zu tragen sind und keinen Mehrbedarf begründen können (Vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteile vom 20. Juli 2017 - L 13 AS 329/14 - und 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 -).
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10

    Anspruch auf über den SGB-II -Regelbedarf hinausgehende Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    D. h., es muss eine Indikation vorgelegen haben, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2017 - L 7 AS 167/17 B ER - LSG Hamburg, Urteil vom 19. März 2015 - L 4 AS 390/10 -).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze begegnet dabei seit der Neufassung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2011 keinen Bedenken mehr (vgl. hierzu z.B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 u.a. - sowie jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen Saitzek in: Eicher/Luik, SGB 11, 4.
  • LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Damit ist jedenfalls dann, wenn die geltend gemachten Kosten den in der Regelleistung vorgesehenen Betrag für Gesundheitspflege (16,07 EUR für 2012 und 16, 41 EUR für 2013) nicht übersteigen, ohne weitere Ermittlungen seitens der Träger der Grundsicherung davon auszugehen, dass grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen durch eine nicht ausreichende Krankenbehandlung, die durch ergänzende Leistungen der Grundsicherung abzuwenden wären, ausscheiden (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, a.a.O., ferner Urteil des Senats vom 5. April 2018 - L 15 AS 332/16 - Sächsisches Landessozialgericht , Beschluss vom 25. September 2013 - L 7 AS 83/12 NZB - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2012 - L 12 AS 134/12 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - L 12 AS 134/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Damit ist jedenfalls dann, wenn die geltend gemachten Kosten den in der Regelleistung vorgesehenen Betrag für Gesundheitspflege (16,07 EUR für 2012 und 16, 41 EUR für 2013) nicht übersteigen, ohne weitere Ermittlungen seitens der Träger der Grundsicherung davon auszugehen, dass grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen durch eine nicht ausreichende Krankenbehandlung, die durch ergänzende Leistungen der Grundsicherung abzuwenden wären, ausscheiden (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, a.a.O., ferner Urteil des Senats vom 5. April 2018 - L 15 AS 332/16 - Sächsisches Landessozialgericht , Beschluss vom 25. September 2013 - L 7 AS 83/12 NZB - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2012 - L 12 AS 134/12 B -).
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 18/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - ernsthafte Möglichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
    Inwieweit im Einzelnen nicht von deren Leistungspflicht umfasste Kosten für medizinisch notwendige Gesundheitspflege dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum unterfallen und Mehrbedarfsleistungen auslösen, unterliegt dabei aber nach der Rechtsprechung des für das Krankenversicherungsrecht zuständigen BSG-Senats der Beurteilung der für die Grundsicherung und Sozialhilfe zuständigen Senate des BSG (BSG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B - und Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R -).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit -

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78

    Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2014 - L 15 AS 123/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20

    Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf für die Kosten

    (L 9 AS 585/08) und des 15. Senats vom 10. Januar 2019 (L 15 AS 262/16) beruft, betreffen diese Entscheidungen Fälle, in denen eine von einer ausgewogenen Mischkost abweichende Ernährung nicht erforderlich war, insbesondere - anders als im vorliegenden Fall - eine medizinische Indikation für die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nicht vorlag.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 265/16
    Eines der vom Kläger dabei hinsichtlich der Schilderung seiner Gesundheitsstörungen und der damit verbundenen Kosten in Bezug genommenen Verfahren ist die erstinstanzlich unter dem Aktenzeichen S 22 AS 636/13 geführte Klage, die nun den Gegenstand des Parallelverfahrens L 15 AS 262/16 bildet.

    Im Verfahren S 22 AS 636/13 (= L 15 AS 262/16), das den Bewilligungsabschnitt Dezember 2012 bis Mai 2013 betrifft, hat das SG umfangreiche Ermittlungen zum medizinischen Sachverhalt angestellt und einen Befundbericht der Allgemeinmedizinerin Falk-Struck eingeholt (Befundbericht vom 21. Juli 2014 mit Vervollständigung vom 1. Oktober 2014) sowie ergänzend ein ernährungsmedizinisches Gutachten bei dem Internisten Dr. Otte in Auftrag gegeben (Gutachten vom 13. Januar 2016).

    Auf deren Darstellung in dem im Parallelverfahren L 15 AS 262/16 ergangenen Urteil vom heutigen Tage wird Bezug genommen.

    - dass die Versorgung mit den beantragten Medikamenten und Heilmitteln medizinisch notwendig und alternativlos sei, die Gerichtsakten zu dem sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 636/13 (Anm. d. Senats: Hierbei handelt es sich um das dem Parallelverfahren L 15 AS 262/16 zugrundeliegende erstinstanzliche Verfahren), zu den derzeit ruhenden sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 1503/14, S 22 AS 1504/14 und S 22 AS 640/13 sowie zu dem krankversicherungsrechtlichen Klageverfahren L 4 KR 258/18 (= S 7 KR 187/16) beizuziehen.

    Der Senat folgt insofern dem vom SG im Verfahren S 22 AS 636/13 (= L 15 AS 262/16) eingeholten Gutachten P. vom 13. Januar 2016, der plausibel und überzeugend dargelegt hat, dass bei dem Kläger auch im streitgegenständlichen Zeitraum nach dem Stand des medizinischen Wissens keine Gesundheitsstörungen vorgelegen haben, die eine kostenaufwändige Ernährung nach sich gezogen haben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 263/16
    Eines der vom Kläger dabei hinsichtlich der Schilderung seiner Gesundheitsstörungen und der damit verbundenen Kosten in Bezug genommenen Verfahren ist die erstinstanzlich unter dem Aktenzeichen S 22 AS 636/13 geführte Klage, die nun den Gegenstand des Parallelverfahrens L 15 AS 262/16 bildet.

    Im Parallelverfahren S 22 AS 636/13 (= L 15 AS 262/16), das den Bewilligungsabschnitt Dezember 2012 bis Mai 2013 betrifft, hat das SG derweil umfangreiche Ermittlungen zum medizinischen Sachverhalt angestellt und einen Befundbericht der Allgemeinmedizinerin J. eingeholt (Befundbericht vom 21. Juli 2014 mit Vervollständigung vom 1. Oktober 2014) sowie ergänzend ein ernährungsmedizinisches Gutachten bei dem Internisten K. in Auftrag gegeben (Gutachten vom 13. Januar 2016).

    Auf deren Darstellung in dem im Parallelverfahren L 15 AS 262/16 ergangenen Urteil vom heutigen Tage wird Bezug genommen.

    - dass die Versorgung mit den beantragten Medikamenten und Heilmitteln medizinisch notwendig und alternativlos sei, die Gerichtsakten zu dem sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 636/13 (Anm. d. Senats: Hierbei handelt es sich um das dem Parallelverfahren L 15 AS 262/16 zugrundeliegende erstinstanzliche Verfahren), zu den derzeit ruhenden sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 1503/14, S 22 AS 1504/14 und S 22 AS 640/13 sowie zu dem krankversicherungsrechtlichen Klageverfahren L 4 KR 258/18 (= S 7 KR 187/16) beizuziehen.

    Der Senat folgt insofern dem vom SG im Verfahren S 22 AS 636/13 (= L 15 AS 262/16) eingeholten Gutachten R. vom 13. Januar 2016, der plausibel und überzeugend dargelegt hat, dass bei dem Kläger auch im streitgegenständlichen Zeitraum nach dem Stand des medizinischen Wissens keine Gesundheitsstörungen vorgelegen haben, die eine kostenaufwändige Ernährung nach sich gezogen haben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 266/16
    Eines der vom Kläger dabei hinsichtlich der Schilderung seiner Gesundheitsstörungen und der damit verbundenen Kosten in Bezug genommenen Verfahren ist die erstinstanzlich unter dem Aktenzeichen S 22 AS 636/13 geführte Klage, die nun den Gegenstand des Parallelverfahrens L 15 AS 262/16 bildet.

    Im Verfahren S 22 AS 636/13 (= L 15 AS 262/16), das den Bewilligungsabschnitt Dezember 2012 bis Mai 2013 betrifft, hat das SG umfangreiche Ermittlungen zum medizinischen Sachverhalt angestellt und einen Befundbericht der Allgemeinmedizinerin I. eingeholt (Befundbericht vom 21. Juli 2014 mit Vervollständigung vom 1. Oktober 2014) sowie ergänzend ein ernährungsmedizinisches Gutachten bei dem Internisten J. in Auftrag gegeben (Gutachten vom 13. Januar 2016).

    Auf deren Darstellung in dem im Parallelverfahren L 15 AS 262/16 ergangenen Urteil vom heutigen Tage wird Bezug genommen.

    - dass die Versorgung mit den beantragten Medikamenten und Heilmitteln medizinisch notwendig und alternativlos sei, die Gerichtsakten zu dem sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 636/13 (Anm. d. Senats: Hierbei handelt es sich um das dem Parallelverfahren L 15 AS 262/16 zugrundeliegende erstinstanzliche Verfahren), zu den derzeit ruhenden sozialgerichtlichen Verfahren S 22 AS 1503/14, S 22 AS 1504/14 und S 22 AS 640/13 sowie zu dem krankversicherungsrechtlichen Klageverfahren L 4 KR 258/18 (= S 7 KR 187/16) beizuziehen.

    Der Senat folgt insofern dem vom SG im Verfahren S 22 AS 636/13 (= L 15 AS 262/16) eingeholten Gutachten Q. vom 13. Januar 2016, der plausibel und überzeugend dargelegt hat, dass bei dem Kläger auch im streitgegenständlichen Zeitraum nach dem Stand des medizinischen Wissens keine Gesundheitsstörungen vorgelegen haben, die eine kostenaufwändige Ernährung nach sich gezogen haben.

  • LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19

    SGB II, SGB V

    Um zu vermeiden, dass im Rahmen dieser steuerfinanzierten Leistungen nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten Wunschmedizin eröffnet wird, kommt die Übernahme von Kosten für gesundheitsbedingte Mehrbedarfe im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II von vornherein nur dann in Betracht, wenn vor Beginn und während der betreffenden Behandlungsmaßnahme ein hinreichender Anlass zu der betreffenden Intervention bestanden hat (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -, Rn. 32, juris).

    D. h., es muss eine Indikation vorgelegen haben, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2017 - L 7 AS 167/17 B ER - LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 390/10 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -Rn. 32, juris).

    Der 14. Senat des Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R) ausgeführt, dass das eine ausreichende medizinische Versorgung umfassende, sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bei Hilfebedürftigen nach dem SGB II in erster Linie durch ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 2a SGB V) sichergestellt wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -, Rn. 32, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 9 AS 2972/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Einbeziehung neuer

    Insgesamt hat sich auf dem Gebiet der laktosefreien Nahrungsmittel bereits ein derart umfangreiches Angebot entwickelt, das es dem Kläger ermöglicht, mit den aus der Regelleistung für Ernährung zur Verfügung stehenden Mitteln eine ausgewogene Ernährung auch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen sicherzustellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 44; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16, juris Rn. 30; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 25 AS 3043/14, juris Rn. 42-43; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 21 Rn. 70).

    Aber um nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten "Wunschmedizin" zu öffnen, kommt die Übernahme von Kosten für solche gesundheitsbedingte Mehrbedarfe im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II von vornherein nur dann in Betracht, wenn vor Beginn und während der betreffenden Behandlungsmaßnahme beziehungsweise Anschaffung diverser Pflegeprodukte ein hinreichender Anlass zu der betreffenden Intervention bestanden hat, also eine Indikation vorgelegen hat, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16, juris Rn. 33; Bayerisches LSG; Beschluss vom 09.03.2017 - L 7 AS 167/17 B ER, juris Rn. 37; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 390/10, juris Rn. 27).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2022 - L 8 SO 277/18

    Kein) Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung wegen einer sog.

    Die Empfehlungen erfüllen weder nach ihrer Konzeption noch nach ihrer Entstehungsgeschichte die Anforderungen an antizipierte Sachverständigengutachten erfüllen, die von den Gerichten in normähnlicher Weise angewandt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rn. 16 m.w.N.); sie sind eine in der Verwaltungspraxis etablierte generelle Orientierungshilfe, die im Normalfall eine gleichmäßige und schnelle Bearbeitung geltend gemachter Mehrbedarfe im Bereich der Krankenkost erlauben (BSG, Urteil vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 32/06 R - juris Rn. 39) und "den Umfang der Ermittlungen im Einzelfall" steuern (BSG, Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rn. 16; zum Ganzen auch Harich in jurisPR-SozR 25/2013 Anm. 2; zur Bedeutung der Empfehlungen als Orientierungshilfe im Rahmen der freien Beweiswürdigung vgl. auch Senatsurteil vom 24.6.2021 - L 8 SO 131/19 - LSG Hamburg, Urteil vom 6.12.2018 - L 4 AS 168/16 - juris Rn. 58, 63 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.1.2019 - L 15 AS 262/16 - juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 9 AS 22/16
    So ist für die Einnahme von Krill - oder Fischöl von den behandelnden Ärzten bereits keine medizinische Notwendigkeit gesehen worden (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Januar 2019 - L 15 AS 262/16 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 9 AS 23/16
    So ist für die Einnahme von Krill- oder Fischöl von den behandelnden Ärzten bereits keine medizinische Notwendigkeit gesehen worden (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Januar 2019 - L 15 AS 262/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 3 A 110/22

    Auskunftserteilung; Inobhutnahme; Verwaltungsakt; Unzulässigkeit; Aufhebung

    Das Widerspruchsverfahren ist durch diese "Ergänzung" nicht wieder neu eröffnet worden (vgl. BSG, Urt. v. 14. Dezember 1994 - 4 RLW 4/93 -, juris Rn. 24 ff. m. w. N.; LSG Nds-Bremen, Urt. v. 10. Januar 20219 - L 15 AS 262/16 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • SG Mannheim, 24.10.2019 - S 3 AS 2441/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Grundsicherung für Arbeitsuchende:

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