Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger bei alleinigem Aufenthaltszweck der Arbeitsuche - Europarechtskonformität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger bei alleinigem Aufenthaltszweck der Arbeitsuche - Europarechtskonformität

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  • niedersachsen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger mit Aufenthaltszweck der Arbeitsuche

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist europarechtskonform

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Leitsatz)

    § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
    Arbeitslosengeld II: Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist europarechtskonform

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei alleinigem Motiv der Arbeitssuche in Deutschland besteht für EU-Ausländer kein Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem SGB II

Verfahrensgang

  • SG Lüneburg, 02.02.2010 - S 46 AS 59/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER



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Wird zitiert von ... (10)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - L 1 AS 36/08  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Beide Personengruppen sind für den Fall ihrer Hilfebedürftigkeit einem steuerfinanzierten, bedarfsabhängigen Transferleistungssystem zugeordnet, ohne dass die Frage, ob es sich um eine erwerbsfähige oder nicht erwerbsfähige Person handelt, für den dogmatischen Charakter der Leistung bedeutsam wäre (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.04.2010 - L 13 AS 1124/10 ER-B - LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER-; LSG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2009 - L 34 AS 1350/09 B ER; Strick, NJW 2005, 2182; Piepenstock, in: JurisPR-SozR 23/2009 Anm. 1; zweifelnd LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 6 B 154/09 AS ER-; verneinend: SG Berlin, Urteil vom 29.02.2008 - S 37 AS 1403/08-; offen gelassen von LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2010 - L 19 B 392/09 AS ER).

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 04.06.2009 (Rechtssache Vatsouras, C- 22/08) die Gültigkeit des Art. 24 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie dementsprechend nicht in Zweifel gezogen (ebenso ausdrücklich LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER).

  • SG Osnabrück, 19.10.2011 - S 16 AS 711/11  
    Gegen die Anwendung des Ausschlusses wird angeführt, dass es sich um eine besonde-re beitragsunabhängige Geldleistung handele (LSG Bayern v. 04.05.2009 - L 16 AS 130/09 B ER - juris Rn. 26; dagegen: LSG Niedersachsen-Bremen v. 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - juris Rn. 17 ff.).

    Es lässt sich vertreten, dass Art. 24 Abs. 2 EGRL 38/04 nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift auch für Leistungen, die den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden sichern sollen, gelten soll (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - juris Rn. 17 ff.): Die Differenzierungserlaubnis in Art. 24 EGRL steht in einem aufent-haltsrechtlichen Kontext, während die EGVO 883/04 das "Herzstück des Koordinierungs-sozialrechts" bildet (Heinig, ZESAR 2008, 465, 471).

  • SG Osnabrück, 20.10.2011 - S 16 AS 711/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Unionsbürger bei

    Gegen die Anwendung des Ausschlusses wird angeführt, dass es sich um eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung handele (LSG Bayern, Beschluss vom 04.05.2009 - L 16 AS 130/09 B ER - juris Rn. 26; dagegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - juris Rn. 17 ff.).

    Es lässt sich vertreten, dass Art. 24 Abs. 2 EGRL 38/04 nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift auch für Leistungen, die den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden sichern sollen, gelten soll (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - juris Rn. 17 ff.): Die Differenzierungserlaubnis in Art. 24 EGRL steht in einem aufenthaltsrechtlichen Kontext, während die EGVO 883/04 das "Herzstück des Koordinierungssozialrechts" bildet (Heinig, ZESAR 2008, 465, 471).

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  • SG Bremen, 04.05.2010 - S 22 AS 663/10  
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 26.10.2010 (Az.: L 15 AS 30/10 B ER) ausgeführt: " Art. 24 Abs. 2 UBRL erlaubt es einem Mitgliedsstaat in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 23.03.2004, Az. C-138-02 - Collins -) ausdrücklich, andere Unionsbürger als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, sowie deren Familienangehörige vom Anspruch auf "Sozialhilfe" auszunehmen.

    Jedoch ist dem Gesetzgeber bei der Entscheidung, in welchem Umfang Fürsorgeleistungen gewährt werden können, ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet (BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990; Az.: 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010, Az.: L 15 AS 30/10 B ER).

  • LSG Bayern, 22.12.2010 - L 16 AS 767/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Ob der zeitlich unbefristete Ausschluss von Leistungen an arbeitsuchende Unionsbürger mit der Begründung gerechtfertigt werden kann, dass diese auf die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen in ihrem Heimatland verwiesen werden könnten (so LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 Az. L 15 AS 30/10 B ER Rdnr. 30), dürfte zumindest zweifelhaft sein.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2011 - L 15 AS 188/11  

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    In einer Vielzahl von Entscheidungen der Landessozialgerichte in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes und im Schrifttum wird diese Frage mit uneinheitlichen Begründungen bejaht oder verneint (vgl. die umfangreichen Nachweise im Senatsbeschluss vom 26. Februar 2010 - L 15 AS 30/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2012 - L 11 AS 39/12  
    Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind bei summarischer Prüfung als Sozialhilfe i.S.d. Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG einzustufen (ebenso: Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2012 - L 3 AS 1477/11 - zitiert nach Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2010 - L 15 AS 30/10 B ER - zitiert nach Juris; Loose in: GK-SGB II § 7 Rn 32.19).
  • SG Düsseldorf, 26.04.2012 - S 10 AS 1258/12  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ob der zeitlich unbefristete Ausschluss von Leistungen an arbeitsuchende Unionsbürger mit der Begründung gerechtfertigt werden kann, dass diese auf die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen in ihrem Heimatland verwiesen werden könnten (so LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010, Az. L 15 AS 30/10 B ER Rdnr. 30), dürfte - je nach Ausgestaltung des Sozialsystems im Heimatland des Hilfesuchenden - zumindest zweifelhaft sein (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 22.12.2010, Az.: L 16 AS 767/10 B ER).
  • SG Düsseldorf, 14.09.2011 - S 10 AS 3036/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ob der zeitlich unbefristete Ausschluss von Leistungen an arbeitsuchende Unionsbürger mit der Begründung gerechtfertigt werden kann, dass diese auf die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen in ihrem Heimatland verwiesen werden könnten (so LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010, Az. L 15 AS 30/10 B ER Rdnr. 30), dürfte zumindest zweifelhaft sein (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 22.12.2010, Az.: L 16 AS 767/10 B ER).
  • SG Hildesheim, 29.07.2010 - S 26 AS 1237/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    (2) Ob der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, ist zwar umstritten (siehe nur die Übersicht bei LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - [Rn. 25] und Spellbrink, in Eicher/Spellbrink, a. a. O., § 7 Rn. 17 ff.).
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