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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,49059
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11 B ER (https://dejure.org/2012,49059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2012 - L 15 AS 341/11 B ER (https://dejure.org/2012,49059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - L 15 AS 341/11 B ER (https://dejure.org/2012,49059)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
    Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 14/06 R) keine unbegrenzte Sozialisierung von Scheidungs- und Trennungsfolgekosten möglich sei.

    Aus dieser hat auch das BVerfG selbst in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (Az: 1 BvR 1/09, 3/09 und 4/09) die Erforderlichkeit von Regelungen abgeleitet, mit denen einem besonderen, nicht nur einmaligen und unabweisbaren Bedarf Rechnung getragen werden kann (a. a. O., Rdnrn. 204-209) und dabei die Aufwendungen, die zur Ausübung des Umgangsrechts eines geschiedenen Elternteils mit seinem Kind erforderlich sind, dem Grunde nach ausdrücklich einbezogen (a. a. O., Rdnr. 207 unter Hinweis auf BSGE 97, 242).

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG lassen sich indessen gerade aus dem Förderungsgebotes des Artikel 6 Abs. 1 GG Ansprüche auf konkrete staatliche Leistungen nicht herleiten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 1991, Az: 1 BvR 1159/91, Rdnr. 10).
  • BVerfG, 06.11.2009 - 1 BvR 1410/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Einschränkung des Umgangsrechts des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
    Einen solchen Eingriffscharakter können auch gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht haben, so dass auch sie sich unmittelbar an der Gewährleistung des Elternrechts nach Artikel 6 Abs. 2 S. 1 GG messen lassen müssen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. November 2009, Az.: 1 BvR 1410/08).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
    Soweit insbesondere Artikel 6 Abs. 2 S. 1 GG das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, handelt es sich primär um ein Abwehrrecht, dessen Wirkung gewährleistet, dass die Eltern grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden können, wie sie Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (so wörtlich zuletzt Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschluss vom 8. März 2012, Az.: 1 BvR 206/12, Rdnr. 13 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2010 - L 13 AS 3318/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
    Hieraus rechtfertigt sich die vom SG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene, zutreffende Auffassung, dass die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II nur dann einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf darstellen, wenn sie sich der Höhe nach in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt, und dass es an der Unabweisbarkeit eines solchen besonderen Bedarfs fehlt, soweit ihn ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen vermeiden würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rdnr. 11).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10

    Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
    Hieraus rechtfertigt sich die vom SG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene, zutreffende Auffassung, dass die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II nur dann einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf darstellen, wenn sie sich der Höhe nach in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt, und dass es an der Unabweisbarkeit eines solchen besonderen Bedarfs fehlt, soweit ihn ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen vermeiden würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rdnr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13

    Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien übernehmen

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dabei zur Ausübung des Umgangsrechtes durch Besuch von leiblichen Kindern in Übersee, die außergewöhnlich hohe Kosten verursachen, teilweise auf ein Jahresintervall abgestellt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.5.2012, Aktenzeichen: L 15 AS 341/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 12 AS 2410/14

    SGB II - Leistungen für einen Besuch in Venezuela lebender Abkömmlinge

    Die Grundlagen und Grenzen des Anspruchs nach § 21 Abs. 6 SGB II ergeben sich demgemäß aus der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (Thüringer LSG, Urt. v. 19.03.2014 - L 4 AS 1560/12 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 11.05.2012 - L 15 AS 341/11 B ER -).

    Ein anderes Ergebnis ergebe sich auch nicht aus Art. 6 GG, da es sich dabei primär um ein Abwehrrecht handele, aus dem sich Ansprüche auf konkrete staatliche Leistungen nicht herleiten lassen (vgl. Thüringer LSG, Urt. v. 19.03.2014 - L 4 AS 1560/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 11.05.2012 - L 15 AS 341/11 B ER - jeweils m. w. N.).

  • SG Konstanz, 16.08.2016 - S 11 AS 1021/16

    Arbeitslosengeld II - Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem

    In der bisher ergangenen Rechtsprechung wird betont, dass die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind, insbesondere die Ausübung des Umgangsrechts in der Vergangenheit (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, L 1 SO 133/10 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2012, L 15 AS 341/11 B ER; ebenso S. Knickrehm/Hahn in: Eicher, SGB II, a.a.O., § 21 Rn. 73).

    Bedeutung hat hingegen die vorhandene Bindung zwischen dem Elternteil und dem Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2012, a.a.O.: persönliche Beziehung nach mehrjährigem familiären Zusammenleben).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 173/12
    Der Senat hat die Beschwerde mit Beschluss vom 11.05.2012 im Verfahren L 15 AS 341/11 B ER zurückgewiesen.

    Die Anhörungsrüge führt nach § 178a Abs. 1 SGG nicht zu einer Fortführung des mit Beschluss vom 11. Mai 2012 beendeten Verfahrens L 15 AS 341/11 B ER.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 160/14
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2012 (Az. L 15 AS 341/11 B ER) zurück.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2015 - L 15 AS 108/15
    Nicht glaubhaft gemacht wurde von Seiten der Antragsteller zudem, ob und inwiefern sich Herr N. nach seiner Abschiebung bemüht hat, durch alltägliche Formen direkter Kommunikation eine persönliche Beziehung zu seinen Kindern aufrecht zu erhalten (zu einem solchen erforderlichen Bemühen vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2012 - L 15 AS 341/11 B ER -).
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