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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 15 B 12/07 AY ER, L 15 B 13/07 AY PKH   

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https://dejure.org/2007,13520
LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 15 B 12/07 AY ER, L 15 B 13/07 AY PKH (https://dejure.org/2007,13520)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2007 - L 15 B 12/07 AY ER, L 15 B 13/07 AY PKH (https://dejure.org/2007,13520)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2007 - L 15 B 12/07 AY ER, L 15 B 13/07 AY PKH (https://dejure.org/2007,13520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Gewährung von Leistungen auf Sozialhilfeniveau; Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; SGG § 86 b Abs. 2
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2007 - L 11 B 3/06

    Geltendmachung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 15 B 12/07
    Jedenfalls wirkt sie als Indiz dahingehend, dass wenigstens ab dem Zeitpunkt des Erlasses der Aufenthaltserlaubnis von einer staatlichen Stelle geprüft und festgestellt worden ist, dass die weitere Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland dem Einfluss des grundsätzlich ausreisepflichtigen Ausländers entzogen ist, ohne dass ihm ein Verschulden daran (und somit erst recht kein Rechtsmissbrauch) vorgeworfen werden kann (im Ergebnis ebenso LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 11 B 3/06 AY und L 11 AY 12/06 ER).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 15 B 12/07
    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R - kann die Antragsgegnerin kein für sie günstiges Ergebnis herleiten, weil den Klägern des dortigen Verfahrens kein Aufenthaltstitel zuerkannt worden war, welcher eine Prüfung entsprechend § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG vorsieht.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Diese negative Anspruchsvoraussetzung ist dann offensichtlich erfüllt, wenn den Leistungsberechtigten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt worden ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2007 -L 15 B 12/07 AY ER - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 8 AY 62/10

    In der Person eines Asylbewerbers liegendes Abschiebungshindernis kann sich

    Ist - wie hier - ein Anspruch auf die höheren Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG anstelle der gewährten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG glaubhaft gemacht, besteht regelmäßig auch ein Anordnungsgrund (so auch - in ständiger Rechtsprechung - LSG Nordrhein-Westfalen, vgl nur Beschluss vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER -, Rdnr 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AY 1386/07 ER B -, Rdnr 17; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2007 - L 15 B 12/07 AY ER -, Rdnr 6; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 11 AY 12/06 ER -, sämtlich in juris).
  • SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09

    Sozialhilfe

    Die obergerichtliche Judikatur geht nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend davon aus, dass für den Fall, dass den Leistungsberechtigten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurden, von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG jedenfalls bei der im Antragsverfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Beschluss des LSG NRW vom 06.08.2007, Az.: L 20 B 50/07 AY ER, darüber hinaus Urteil des LSG Baden-Württemberg 7. Senat vom 22.11.2007, Az.: L 7 AY 4504/06 sowie Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 06.09.2007, L 15 B 12/07 AY ER).
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