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   LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B   

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https://dejure.org/2011,13598
LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B (https://dejure.org/2011,13598)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B (https://dejure.org/2011,13598)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. März 2011 - L 15 SF 11/09 B (https://dejure.org/2011,13598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - Nichtanwendbarkeit des verminderten Gebührenrahmens der Nr 3103 RVG-VV bei über Beratungshilfe abgerechneter Tätigkeit im Vorverfahren - Anrechnung der Beratungshilfegebühr - fiktive ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Die Höhe der fiktiven Terminsgebühr ist fiktiv zu ermitteln, so als hätte der Termin stattgefunden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 719
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 20.08.2010 - L 15 B 1007/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr:

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09
    Für streitwertgebundene Verfahren ist hier ein Gebührensatz von 1, 2 vorgesehen, gleichviel ob es um die Terminsgebühr nach Durchführung eines Gerichtstermins geht oder um die fiktive Terminsgebühr ohne Durchführung einer mündliche Verhandlung (ausführlich Bayer. LSG, Senatsbeschluss vom 20.08.2010, L 15 B 1007/08 SF).

    Die vom Sozialgericht vertretene restriktive Auffassung, bei der hypothetischen Betrachtung sei auf eine mündliche Verhandlung ohne Einführung in den Sach- und Streitstand durch den Vorsitzenden und ohne Rechtsgespräch abzustellen, trägt der in Nr. 3106 VV RVG angelegten Gleichstellung von mündlicher Verhandlung und Erlass eines Gerichtsbescheids nicht ausreichend Rechnung (vgl. Bayer. LSG, Senatsbeschluss vom 20.08.2010, L 15 B 1007/08 SF).

  • LSG Bayern, 04.11.2010 - L 15 B 617/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09
    Die Anwendung des reduzierten Gebührenrahmens der Nr. 3103 VV RVG ist durch den Umstand ausgeschlossen, dass die Geschäftsgebühr, die im Rahmen der von der Beratungshilfe umfassten Tätigkeit entstanden ist, auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist (vgl. Beschluss des Bayer. LSG vom 04.11.2010, L 15 B 617/08 SB KO).

    Die vermutlich auf einem gesetzgeberischen Versehen beruhende doppelte Kürzung wegen Vorbefassung des Rechtsanwalts mit der Angelegenheit ist nach Auffassung des Senats in der Weise zu korrigieren, dass Nr. 2503 Abs. 2 Satz 1 VV RVG als lex specialis angesehen wird und es im Übrigen beim allgemeinen Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG bleibt (so Bayer. LSG, Senatsbeschluss vom 04.11.2010, L 15 B 617/08 SB KO, mit ausführlicher Begründung).

  • SG Aachen, 18.02.2005 - S 3 SB 178/04

    Erstattung der Gebühren für die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes an einer

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09
    Die Auffassung, dass der Ansatz der Terminsgebühr eins zu eins von der Verfahrensgebühr zu übernehmen sei (SG Berlin, Beschluss vom 11.10.2006, S 48 SB 789/05), werde allerdings ebenso wenig geteilt wie die Auffassung, dass bei einer Terminsgebühr, die ohne tatsächliche Terminswahrnehmung angefallen sei, immer die Mindestgebühr anzusetzen sei (SG Aachen, Beschluss vom 18.02.2005, S 3 SB 178/04).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09
    Für "Normalfälle" bzw. "Durchschnittsfälle", in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt, ist die Mittelgebühr zugrunde zu legen (zum Ganzen Gerold/ Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage 2010, § 14 Rn. 4 ff., 10 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 14 RVG, Rn. 14 ff., 23 f.; BSG vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R; vgl. auch Strassfeld, NZS 2010, S. 253, 254 f.).
  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09
    Die Kürzung der Verfahrensgebühr auf 60 Euro mit der Begründung, dass nur Tätigkeiten ab dem 15.01.2007 (Prozesskostenhilfe-Antrag) berücksichtigungsfähig seien, ist generell nicht zulässig (vgl. Bayer. LSG, Beschluss des Senats vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2016 - L 7/14 SO 46/14

    Beschränkung; fiktive Terminsgebühr; Kriterien; mündliche Verhandlung; nicht

    cc) An einer Rechtsgrundlage fehlt es im Ergebnis auch für die teilweise vertretene Auffassung, dass für die konkrete Bemessung der fiktiven Terminsgebühr eine fiktive Prüfung der maßgeblichen Kriterien des § 14 RVG erfolgen müsse, wobei hypothetisch zu beurteilen sei, welche Schwierigkeiten und welchen Aufwand die mündliche Verhandlung mit sich gebracht hätte, wenn sie durchgeführt worden wäre (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Juni 2015 - L 5 SF 92/15 B E - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. März 2011 - L 15 SF 11/09 E).
  • SG Würzburg, 27.06.2011 - S 2 SF 79/10
    In Kenntnis der unterschiedlichen Rechtsprechung verschiedener Gerichte, so auch des Bayerischen Landessozialgerichts vom 04.03.2011 (L 15 SF 11/09 B), das die Anwendung des reduzierten Gebührenrahmens der Nr. 3103 VV RVG durch den Umstand ausschließt, dass die Beratungshilfe anzurechnen ist, hält die Kammer an der bisherigen Rechtsprechung fest.
  • SG Kassel, 29.05.2012 - S 10 SF 41/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bestimmung der

    Soweit teilweise vertreten wird (vgl. etwa BayLSG, Beschl. v. 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B, juris, Rn. 26 ff.; SG Stade, Beschl. v. 01.12.2011 - S 34 SF 39/11 E, juris, Rn. 13; v. Seltmann, in: M.´scher Online-Kommentar, RVG, Stand 15.02.2012, VV 3106 Rn. 8), dass eine hypothetische Betrachtung vorzunehmen ist, anhand derer zu ermitteln ist, wie lange ein Termin gedauert hätte, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • SG Bayreuth, 18.04.2011 - S 10 SF 107/10

    Es entstehen Betragsrahmengebühren bei Nichtanwendbarkeit des

    Ein Anhaltspunkt, dass eine "vermutlich auf einem gesetzgeberischen Versehen beruhende doppelte Kürzung wegen Vorbefassung des Rechtsanwalts" (BayLSG, B v 4.3.2011, Az.: L 15 SF 11/09 B, S.6) besteht, ergibt sich auch nicht aus der historischen Auslegung.
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