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   LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E   

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LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E (https://dejure.org/2012,31329)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E (https://dejure.org/2012,31329)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E (https://dejure.org/2012,31329)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 12.09.2012 - L 15 SF 327/10

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rückforderung von zu

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11
    Wie der Senat jüngst im Beschluss vom 12.09.2012 - L 15 SF 327/10 B E ausgeführt hat, verlangt der Vertrauensschutzgrundsatz, dass Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können, und dass diejenigen Entscheidungen, die bestandskräftig bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen.

    Eine analoge Anwendung von § 19 Abs. 5 GKG ist nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 12.09.2012 - L 15 SF 327/10 B E).

  • SG Berlin, 01.11.2010 - S 127 SF 407/10

    Vergütung für den Prozesskostenhilfeanwalt; Festsetzung der aus der Landeskasse

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11
    Dies hat sie damit begründet, das Recht zur Erinnerung sei für die Staatskasse verwirkt, wobei sie die in § 20 Abs. 1 GKG genannten Frist entsprechend herangezogen und sich auf einen Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 01.11.2010 - S 127 SF 407/10 E bezogen hat.
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2001 - 2 Ta 200/01

    Beschwerde gegen Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzung der

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11
    Hauptanwendungsfall der unbefristeten Beschwerde war die Beschwerde nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der vor dem 01.01.2002 geltenden Fassung, wozu sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine "Frist" von etwa sechs Monaten als Anhaltspunkt herauskristallisierte (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2001 - 2 Ta 200/01).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11
    Sie basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch außerhalb des Zivilrechts und auch im Prozessrecht Anwendung findet (vgl. BGHZ 43, 289 ).
  • OLG Frankfurt, 03.09.1976 - 20 W 21/76
    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11
    Vielmehr sind sie über die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung zu einer Zäsur gekommen (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., MDR 1977, S. 586).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11
    Dieser soll dann innerhalb eines Jahres, nachdem er Kenntnis von dem Bauvorhaben erlangt hat, den gebotenen Rechtsbehelf einlegen müssen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1974 -IV C 2.72).
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

    Wie der Senat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 (Az.: L 15 SF 131/11 B E) im Einzelnen dargelegt hat, gebietet das verfassungsrechtliche Vertrauensschutzprinzip, dass das Erinnerungsrecht der Staatskasse trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Befristung nicht "bis in alle Ewigkeit" besteht.

    Es erfolgt lediglich eine - bei nur teilweiser Anfechtung partielle - Überprüfung der vorangegangenen Entscheidung des Urkundsbeamten (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 04.10.2012, Az.: L 15 SF 131/11 B E).

  • LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20

    Verfristung und Verwirkung des Erinnerungsrecht nach dem RVG bei PKH-Vergütung

    Das BayLSG habe in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E entschieden, dass spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt sei, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorlägen.

    Das BayLSG hatte bisher die Auffassung vertreten, dass eine Verwirkung regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.) eintritt.

    Darauf kommt es - abweichend vom Beschluss des BayLSG vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E - vorliegend aber nicht an.

    Soweit sich das BayLSG in der Vergangenheit darauf festgelegt hat, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Verwirkung zumindest der Staatskasse regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung eintritt (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.), ohne zwischen Zeit- und Umstandsmoment zu unterscheiden, hält der Senat hieran nicht mehr fest (vgl. hierzu Grundsatzbeschluss des Senats vom 29.08.2022, L 12 SF 298/18).

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • LSG Bayern, 29.08.2022 - L 12 SF 298/18

    Kostenrecht: Keine Verwirkung des Erinnerungsrechtes nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG

    Eine Verwirkung des Erinnerungsrechtes nach § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von BayLSG, Beschluss vom 04.10.2012, L 15 SF 131/11 B E (= BeckRS 2012, 74772)).

    Nach der Rechtsprechung des BayLSG sei das Erinnerungsrecht der Staatskasse spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung verwirkt, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorlägen (BayLSG, Beschluss vom 4.10.2012, Az. L 15 SF 131/11 B E, Rn. 22; Beschluss vom 29.11.2016, L 15 SF 97/16 E, Rn. 28).

    Das BayLSG hatte bisher die Auffassung vertreten, dass eine Verwirkung regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.) eintritt.

    Soweit sich das BayLSG in der Vergangenheit darauf festgelegt hat, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Verwirkung zumindest der Staatskasse regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung eintritt (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.), ohne zwischen Zeit- und Umstandsmoment zu unterscheiden, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18

    Leistungen, Beschwerde, PKH, Verwirkung, Erinnerung, Klageverfahren,

    Eine Verwirkung des Erinnerungsrechtes nach § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von BayLSG, Beschluss vom 04.10.2012, L 15 SF 131/11 B E).

    Nach der Rechtsprechung des BayLSG sei das Erinnerungsrecht der Staatskasse spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung verwirkt, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorlägen (BayLSG, Beschluss vom 4.10.2012, Az. L 15 SF 131/11 B E, Rn. 22; Beschluss vom 29.11.2016, L 15 SF 97/16 E, Rn. 28).

    Das BayLSG hatte bisher die Auffassung vertreten, dass eine Verwirkung regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.) eintritt.

    Soweit sich das BayLSG in der Vergangenheit darauf festgelegt hat, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Verwirkung zumindest der Staatskasse regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung eintritt (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.), ohne zwischen Zeit- und Umstandsmoment zu unterscheiden, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • SG Kassel, 07.03.2013 - S 10 SF 22/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütungsfestsetzung - Verwirkung des

    Das Erinnerungsrecht der Staatskasse gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG gegen Vergütungsfestsetzungen des Urkundsbeamten nach § 55 Abs. 1 S. 1 RVG ist spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Vergütungsfestsetzung verwirkt (Anschluss BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris).

    Eine Verfristung scheidet daher aus (im Ergebnis ebenso BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris, Rn. 19 a.E.).

    8 Denn spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Vergütungsentscheidung des Urkundsbeamten ist das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt, wenn nicht besondere missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Rechtsanwalts vorliegen (BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris, Rn. 22, mit umfangreicher Herleitung).

    In diesen Fällen geht der Vertrauensschutz dem Prinzip der materiellen Gerechtigkeit vor (BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris, Rn. 20).

    § 197 Abs. 2 SGG bezieht sich hingegen auf Kostenfestsetzungen (zwischen den Beteiligten) gem. § 197 Abs. 1 SGG (wie hier: BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris, Rn. 8; LSG NW, Beschl. v. 29.01.2008 - L 1 B 35/07 AS, juris, Rn. 8; bestätigt durch LSG NW, Beschl. v. 10.12.2009 - L 19 B 218/09 AS, juris, Rn. 25; ebenso mit abweichenden Begründungen HessLSG, Beschl. v. 25.05.2009 - L 2 SF 50/09 E, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 17.07.2008 - L 6 B 93/07, juris Rn. 21 ff.; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2009 - L 15 SF 9/09 B, juris, Rn. 7 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.10.2008 - L 9 B 19/08 AS SF, juris, Rn. 3 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Für das Verfahren der Erinnerung wird ausweislich § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG gerade nicht auf die Frist des § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG Bezug genommen (s. BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rn. 19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 2 Ws 125/09 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2016 - I-10 W 5 - 14/16 u.a. -, juris Rn. 3).

    Zwar trifft es zu, dass das Erinnerungsrecht der Staatskasse nicht "bis in alle Ewigkeit" bestehen kann (s. BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rn. 20).

    Gerade was Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelfristen anbelangt muss hinsichtlich einer "Verwirkungsfrist" jedoch der Grundsatz Beachtung finden, dass eine derartige Frist immer länger sein muss als vergleichbare, ausdrücklich normierte Rechtsbehelfsfristen (ebenso BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rn. 21).

  • LSG Thüringen, 26.09.2018 - L 1 SF 803/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerungsrecht der

    Nach dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 4. Oktober 2012 (L 15 SF 131/11 B, nach juris) sei die Jahresfrist als grundsätzlich äußerste Grenze anzusehen.

    Der Senat kann offenlassen, ob das Zeitmoment bereits nach Ablauf eines Jahres ab Kostenfestsetzung (gegebenenfalls mit Auszahlung) vorliegt, denn entgegen der Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris) begründet allein der Zeitablauf nicht die Verwirkung.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18

    Leistungen, Beschwerde, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E entschieden, dass spätes-tens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt ist, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorliegen.

    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E zur Rechtsnatur der Erinnerung, zum verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip und zum Rechtsinstitut der Verwirkung unter den Randnummern 19 ff folgendes ausgeführt:.

    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E zwar entschieden, dass spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt ist, aber in den oben genannten Entscheidungen hat das BayLSG es bisher offen gelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die zeitliche Schwelle der Verwirkung möglicherweise schon wesentlich früher erreicht sein kann.

  • LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16

    RVG-Kostenfestsetzung, Verwirkung

    Der Senat kann offenlassen, ob das Zeitmoment bereits nach Ablauf eines Jahres ab Kostenfestsetzung (gegebenenfalls mit Auszahlung) vorliegt, denn entgegen der Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris) begründet allein der Zeitablauf nicht die Verwirkung.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • LSG Thüringen, 01.08.2019 - L 1 SF 333/18

    Voraussetzungen des Vorliegens derselben Angelegenheit bei der Vergütung des

    Der Senat kann offenlassen, ob das Zeitmoment bereits nach Ablauf eines Jahres ab Kostenfestsetzung (gegebenenfalls mit Auszahlung) vorliegt, denn entgegen der Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris) begründet allein der Zeitablauf nicht die Verwirkung.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

  • LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 SF 223/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Thüringen, 31.07.2018 - L 1 SF 500/16

    Bemessung der in einem Verfahren der Grundsicherung angefallenen

  • LSG Bayern, 08.01.2013 - L 15 SF 232/12

    Die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 RVG führt anders als § 4 JVEG nicht zu einer

  • LSG Thüringen, 09.04.2019 - L 1 SF 326/17

    Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten ist

  • LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2015 - L 4 AS 427/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit der

  • LSG Bayern, 15.06.2016 - L 15 SF 92/14

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Höhe des Rechtsanwaltshonorars

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2020 - L 5 SF 187/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - PKH-Verfahren -

  • LSG Bayern, 16.12.2016 - L 15 SF 63/15

    Bestimmte qualitative Anforderungen für die Entstehung der Terminsgebühr bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - L 13 SB 195/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 6 AS 1225/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung

  • LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 338/11
  • LSG Thüringen, 20.07.2018 - L 1 SF 1374/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13
  • LSG Thüringen, 20.07.2018 - L 1 SF 1536/17

    Höhe einer aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung

  • LSG Thüringen, 05.03.2018 - L 1 SF 1343/16

    Höhe der dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse in einem Verfahren der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 6 AS 2342/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 6 AS 2341/16

    Verfristung der Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Elektronische

  • LSG Bayern, 20.11.2012 - L 15 SF 184/11

    Die Verfahrensgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt bei einer Beschwerde vor

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2016 - L 7/14 SB 56/14
  • SG Landshut, 29.12.2016 - S 8 SF 13/15

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • LSG Thüringen, 12.08.2019 - L 1 SF 598/18

    Entscheidung des Gerichts bei doppelter Rechtshängigkeit einer gegen einen

  • SG Kassel, 14.10.2013 - S 10 SF 26/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Verwirkung;

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