Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26700
LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E (https://dejure.org/2015,26700)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E (https://dejure.org/2015,26700)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 15 SF 273/14 E (https://dejure.org/2015,26700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehungsvoraussetzungen einer Terminsgebühr und einer Erledigungsgebühr nach dem RVG; Gebührenrechtliche Auswirkung eines Anerkenntnisses; Dauer eines Termins als wesentliches Kriterium; Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der ...

  • rewis.io

    Erinnerungen nach § 55 RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der Terminsgebühr bei formlos verbundenen Verfahren; Anfall einer Erledigungsgebühr bei der Annahme eines Anerkenntnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 919
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 07.02.2011 - L 15 SF 57/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Wie auch bei eienr Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Fortführung der Rechtsprechung vom 07.02.2011, Az.: L 15 SF 57/09 B).

    Der Senat hat im Beschluss vom 07.02.2011 (Az.: L 15 SF 57/09 B) im Einzelnen die Voraussetzungen für das Entstehen der Gebühr dargelegt.

  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 15 SF 100/14
    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Sie ist (nur) bei der Beurteilung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit maßgebliches Kriterium, der bei der Bewertung der Terminsgebühr jedoch besondere Bedeutung hat (Fortführung der Rechtsprechung vom 21.01.2015, Az.: L 15 SF 100/14 E).

    Die Dauer des Termins ist somit bei der Beurteilung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit maßgebliches Kriterium, der bei der Bewertung der Terminsgebühr besondere Bedeutung hat (vgl. Beschluss des Senats vom 21.01.2015, Az.: L 15 SF 100/14 E).

  • LSG Bayern, 01.04.2015 - L 15 SF 259/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG, Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Bei Betragsrahmengebühren im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen (vgl. im Einzelnen hierzu z.B. den Beschluss des Senats vom 01.04.2015, Az.: L 15 SF 259/14 E).
  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Daneben sind jedoch alle anderen Kriterien des § 14 RVG ebenfalls als maßgeblich zu berücksichtigen; die Ansicht, die Dauer des Termins sei allein wesentliches Bemessungskriterium dieser Gebühr widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetzes (so z.B. auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 11.11.2013, Az.: L 6 SF 230/13 B).
  • LSG Hessen, 28.04.2014 - L 2 AS 708/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Da aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung nicht ersichtlich sei, wieviel Zeit die Erörterung der einzelnen Verfahren jeweils in Anspruch genommen habe, sei die gesamte Verfahrensdauer durch die Anzahl der Verfahren zu teilen; das SG hat dabei auf die Rechtsprechung des Hessischen LSG, Beschluss vom 28.04.2014, Az.: L 2 AS 708/13 B, sowie des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: L 12 AS 2173/11 B, verwiesen.
  • SG Darmstadt, 29.07.2011 - S 13 SF 192/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Bei der Bewertung der Terminsgebühr nach der genannten Vorschrift i.V.m. § 14 RVG ist nach Auffassung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (vgl. SG Darmstadt, Beschluss vom 29.07.2011, Az.: S 13 SF 192/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - L 12 AS 2173/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14
    Da aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung nicht ersichtlich sei, wieviel Zeit die Erörterung der einzelnen Verfahren jeweils in Anspruch genommen habe, sei die gesamte Verfahrensdauer durch die Anzahl der Verfahren zu teilen; das SG hat dabei auf die Rechtsprechung des Hessischen LSG, Beschluss vom 28.04.2014, Az.: L 2 AS 708/13 B, sowie des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: L 12 AS 2173/11 B, verwiesen.
  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Für letzteres spreche, dass die Gebühr als Gesamtgebühr festgesetzt und zu Überprüfung gestellt werde (für letzteres BayLSG Beschluss vom 01.04.2015 - L 15 SF 259/14 E und vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E, LSG NRW, Beschluss vom 28.06.2010 - L 20 B 125/09 AS und vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 14 RVG Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15

    Vergütungsanspruch des für eine sozialgerichtliche Untätigkeitsklage

    Die Terminsdauer von 35 Minuten entspricht einer durchschnittlichen Terminsdauer vor den Sozialgerichten von 30 bis 50 Minuten (vgl. Beschluss des Senats vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B - LSG Bayern, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E - LSG Hessen, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B - mit Darstellung des Meinungstandes; LSG Sachsen, Beschlüsse vom 06.12.2013 - L 8 AS 527/13 B KO - und vom 19.06.2013 - L 8 AS 45/12 B KO - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15

    Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner

    Ergibt sich aus der Niederschrift über den Termin keine andere Zuordnung, ist die Gesamtdauer des Termins gleichmäßig auf die aufgerufenen Verfahren aufzuteilen und die Gesamtdauer des Termins durch die Anzahl der verhandelten Streitsachen und den errechneten Zeitaufwand an einer durchschnittlichen Terminsdauer vor den Sozialgerichten von 30 bis 50 Minuten zu messen (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E; LSG Hessen, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B - mit Darstellung des Meinungstandes; LSG Sachsen, Beschlüsse vom 06.12.2013 - L 8 AS 527/13 B KO - und vom 19.06.2013 - L 8 AS 45/12 B KO - m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2019 - L 10 SF 833/19 E-B
    "Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Auffassung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - L 12 SF 2258/15 E-B
    Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 24.03.2016 - L 12 SF 4320/14 B -, nicht veröffentlicht) die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Auffassung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht