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   LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E   

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https://dejure.org/2015,18543
LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E (https://dejure.org/2015,18543)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E (https://dejure.org/2015,18543)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - L 15 SF 72/14 E (https://dejure.org/2015,18543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren über eine Erledigungsgebühr; Verhältnis Prozesskostenhilfefestsetzung zur Kostenfestsetzung; Keine Beschränkung des Wahlrechts des Rechtsanwalts; Umfang der ...

  • rewis.io

    Erinnerungen nach § 55 RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer Erledigungsgebühr im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren über eine Erledigungsgebühr; Verhältnis Prozesskostenhilfefestsetzung zur Kostenfestsetzung; Keine Beschränkung des Wahlrechts des Rechtsanwalts; Umfang der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 720
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 06.06.2013 - L 15 SF 190/12

    Beschwerde nach § 56 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14
    Der Rechtsstreit Aktenzeichen S 19 SO 149/11 ist bei Zugrundelegung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG in Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zu Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch bzw. der insoweit maßgeblichen Streitgegenstände (vgl. Beschluss vom 06.06.2013, Az.: L 15 SF 190/12 B) und die (damals noch) schwierige Frage der Erfassung der Kosten der Warmwasserbereitung im Rahmen der KdU als Durchschnittsfall einzuordnen.
  • LSG Bayern, 01.04.2015 - L 15 SF 259/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG, Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14
    Bei Betragsrahmengebühren im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen (vgl. im Einzelnen hierzu z.B. den Beschluss des Senats vom 01.04.2015, Az.: L 15 SF 259/14 E).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 154/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14
    Im Hinblick auf das zur oben geschilderten Problematik am Bundessozialgericht (BSG) anhängige Verfahren, Aktenzeichen B 14 AS 154/10 R, ordnete die zuständige 19. Kammer des SG mit Beschluss vom 27.01.2011 das Ruhen des Verfahrens an.
  • LSG Bayern, 07.02.2011 - L 15 SF 57/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14
    4 .Die Erledigung des Rechtsstreits durch die anwaltliche Mitwirkung setzt eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung voraus; der Rechtsanwalt hat die Erledigungsgebühr verdient, wenn er sich außergerichtlich um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erledigung des Rechtsstreits geleistet hat (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 07.02.2011, Az. L 15 SF 57/09 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Zwar hat ein Rechtsanwalt ein Wahlrecht, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder zuerst die Staatskasse in Anspruch nehmen will oder beide nur zu einem Teil; der Gesamtbetrag darf seine gesetzliche Vergütung jedoch nicht übersteigen (LSG Bayern, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 45, Rn. 51).
  • LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15

    Keine Erledigungsgebühr bei Anerkenntnis

    Im Folgenden hat die Staatskasse auf die Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Kostensenats im Beschluss vom 19.05.2015 (Az.: L 15 SF 72/14 E) hingewiesen; die Erledigungsgebühr könne nicht zustehen.

    Der Senat hat jüngst bereits in seinem Grundsatzbeschluss vom 19.05.2015, Az.: L 15 SF 72/14 E, unter Bezugnahme auf den früheren Beschluss vom 07.02.2011 (Az.: L 15 SF 57/09 B) die Voraussetzungen für das Entstehen der Gebühr dargelegt.

    Der Senat hat in seinem oben genannten Beschluss vom 19.05.2015 (Az.: L 15 SF 72/14 E) auch deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse mangels anders lautender gesetzlicher Anordnung nicht subsidiär gegenüber Ansprüchen ist, die dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gegen den zur Kostentragung verpflichteten anderen Beteiligten zustehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Zwar hat ein Rechtsanwalt ein Wahlrecht, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder zuerst die Staatskasse in Anspruch nehmen will oder beide nur zu einem Teil; der Gesamtbetrag darf seine gesetzliche Vergütung jedoch nicht übersteigen (LSG Bayern, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 45, Rn. 51).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Zwar hat ein Rechtsanwalt ein Wahlrecht, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder zuerst die Staatskasse in Anspruch nehmen will oder beide nur zu einem Teil; der Gesamtbetrag darf seine gesetzliche Vergütung jedoch nicht übersteigen (LSG Bayern, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 45, Rn. 51).
  • LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15

    Kosten und Gebührenrecht: Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VVG

    Ziel der Erledigungsgebühr ist, die streitvermeidende oder -beendende Tätigkeit des Rechtanwalts zu fördern und damit gerichtsentlastend zu wirken (BT-Drucks. 15/1971 S. 204; vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 19.05.2015, Az.: L 15 SF 72/14 E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - L 7 AS 393/15

    Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Klageverfahren

    Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hier nicht entgegen (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990 - 2 W 191/89; für ein Wahlrecht des Rechtsanwalts zwischen Kostenfestsetzung gegenüber dem Gegner und Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskass auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 R; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012- L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B).
  • SG Köln, 21.09.2018 - S 11 SF 328/17
    Zwar hat ein Rechtsanwalt ein Wahlrecht, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder zuerst die Staatskasse in Anspruch nehmen will oder beide nur zu einem Teil; der Gesamtbetrag darf seine gesetzliche Vergütung jedoch nicht übersteigen (LSG Bayern, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 45, Rn. 51).
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