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   LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09   

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https://dejure.org/2014,15704
LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09 (https://dejure.org/2014,15704)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.02.2014 - L 15 VG 2/09 (https://dejure.org/2014,15704)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - L 15 VG 2/09 (https://dejure.org/2014,15704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen; Passivlegitimation im Opferentschädigungsstreit; Erfüllung eines Straftatbestands; Auslegung einer Härteregelung; Alles-oder-Nichts-Prinzip im Unfallversicherungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 23.05.1969 - 10 RV 273/66

    Versorgungsanspruch - Neufeststellung - Verhältnisänderung - Wechsel der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Unter Verschiebung der Wesensgrundlage wird grundsätzlich der nachträgliche Wechsel der Ursache bei unverändert gebliebenem Krankheitsbild verstanden (vgl. BSGE 13, 89 (91); BSG, Urteil vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66, Rn. 21).

    Dabei hat das BSG eine Art tatsächliche Vermutung formuliert (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66, Rn. 19): Würden, so das BSG, die gleichen Erscheinungen und Beschwerden, also die gleichen Zustände einer Normabweichung festgestellt, dann spreche die Gleichheit der Zustände dafür, dass sich auch an der Ursache dieser Krankheitserscheinungen nichts geändert habe.

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Der Umstand, dass das BSG auch in einem opferentschädigungsrechtlichen Urteil einen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes zugelassen hat (Urteil vom 23.4.2009 - B 9 VG 1/08 R - Rn. 23), weckt nicht wirklich Zweifel.

    In seiner ergänzenden Stellungnahme vom 18.03.2007 hat er dann sogar ausdrücklich die auch vom BSG akzeptierten (vgl. BSG, Urteil vom 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R, Rn. 43) Abgrenzungskriterien des ärztlichen Sachverständigenbeirats zu Anpassungsschwierigkeiten wiedergegeben und sich in seiner Prüfung darauf bezogen.

  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Dieses so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip ist im Unfallversicherungsrecht fest etabliert (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2004 - L 3 U 417/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - L 1 U 3732/07, Rn. 47; vor allem LSG Sachsen, Urteil vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04, Rn. 55; Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 37b (Stand: August 2009); Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 30 und 33), aber auch im sozialen Entschädigungsrecht anerkannt (vgl. BSGE 41, 70 (74), wonach kein Raum für eine teilbare Kausalität besteht; nur die volle Entschädigung kommt in Betracht).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen einen solchen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes angenommen (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R, Rn. 13; BSGE 99, 9, Rn. 11, 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 3732/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Zustellung durch Empfangsbekenntnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Dieses so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip ist im Unfallversicherungsrecht fest etabliert (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2004 - L 3 U 417/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - L 1 U 3732/07, Rn. 47; vor allem LSG Sachsen, Urteil vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04, Rn. 55; Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 37b (Stand: August 2009); Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 30 und 33), aber auch im sozialen Entschädigungsrecht anerkannt (vgl. BSGE 41, 70 (74), wonach kein Raum für eine teilbare Kausalität besteht; nur die volle Entschädigung kommt in Betracht).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen einen solchen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes angenommen (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R, Rn. 13; BSGE 99, 9, Rn. 11, 13).
  • LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung,

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Dieses so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip ist im Unfallversicherungsrecht fest etabliert (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2004 - L 3 U 417/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - L 1 U 3732/07, Rn. 47; vor allem LSG Sachsen, Urteil vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04, Rn. 55; Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 37b (Stand: August 2009); Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 30 und 33), aber auch im sozialen Entschädigungsrecht anerkannt (vgl. BSGE 41, 70 (74), wonach kein Raum für eine teilbare Kausalität besteht; nur die volle Entschädigung kommt in Betracht).
  • LSG Bayern, 17.02.2004 - L 3 U 417/02

    Anerkennung eines Oberschenkelhalsbruches links als Folge eines Arbeitsunfalls ;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Dieses so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip ist im Unfallversicherungsrecht fest etabliert (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2004 - L 3 U 417/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - L 1 U 3732/07, Rn. 47; vor allem LSG Sachsen, Urteil vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04, Rn. 55; Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 37b (Stand: August 2009); Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 30 und 33), aber auch im sozialen Entschädigungsrecht anerkannt (vgl. BSGE 41, 70 (74), wonach kein Raum für eine teilbare Kausalität besteht; nur die volle Entschädigung kommt in Betracht).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Eintritt der Schädigung - Passivlegitimation -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    So hat es im Urteil vom 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R im Rahmen der Prüfung der Außenzuständigkeit geschrieben (Rn. 15): "Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 OEG ist zur Gewährung der Versorgung das Land verpflichtet, in dem die Schädigung eingetreten ist.
  • BSG, 18.10.1960 - 11 RV 52/60

    Keine Zurücknahme eines bindend gewordenen Bescheides über Einordnung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09
    Unter Verschiebung der Wesensgrundlage wird grundsätzlich der nachträgliche Wechsel der Ursache bei unverändert gebliebenem Krankheitsbild verstanden (vgl. BSGE 13, 89 (91); BSG, Urteil vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66, Rn. 21).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 5/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schädigung im Beitrittsgebiet vor Wiedervereinigung -

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Entweder ist ab einem bestimmten Zeitpunkt das Unfallereignis nicht einmal mehr iS einer Conditio-sine-qua-non ursächlich, oder dem Unfallereignis ist ab einem bestimmten Zeitpunkt nur die rechtliche Wesentlichkeit für den fortbestehenden Gesundheitsschaden abzusprechen (Bayerisches LSG Urteil vom 9.12.2015 - L 2 U 496/12 - juris RdNr 71; vgl Bayerisches LSG Urteil vom 18.2.2014 - L 15 VG 2/09 - RdNr 156; Schütze in ders, SGB X, aaO, § 48 RdNr 8 und Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, aaO, S 112) .
  • SG Karlsruhe, 27.11.2014 - S 17 VG 656/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - körperliche und sexuelle

    Insoweit kann auf das aktuelle Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Februar 2014 (Az.: L 15 VG 2/09 - juris Rn. 101 m.w.N. insb. zur Rspr. des BSG) verwiesen werden.

    Der Anspruch kann demzufolge bestehen, dann wegfallen und dann - zumindest theoretisch - aber auch wieder aufleben (Bayerisches LSG, U.v. 18.2.2014 - L 15 VG 2/09 - juris, Rn. 124.).

    Auf der anderen Seite ist es aber versorgungsschädlich, wenn die Grenze zur Schwerbeschädigung erst dadurch überschritten wird, dass eine weitere, von der ersten Schädigung unabhängige Schädigung eintritt (Bayerisches LSG, U.v. 18.2.2014 - L 15 VG 2/09 - juris, Rn. 125).

    Die Einkommensabhängigkeit nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OEG gilt auch für die nach dem BVG an sich einkommensunabhängigen Leistungen wie Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage und Pflegezulage (Bayerisches LSG, U.v. 18.2.2014 - L 15 VG 2/09 - juris, Rn. 164).

    Ein ausdifferenziertes Einkommensbereinigungssystem wie etwa im Einkommensteuerrecht gibt es im Rahmen der Einkommensberechnung nach § 33 BVG nicht (Bayerisches LSG, U.v. 18.2.2014 - L 15 VG 2/09 - juris, Rn. 169).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - familiäre Gewalt

    Ferner kann relevant sein, in welchem Bundesland der Tatort liegt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 OEG, vgl. aber auch Satz 2 jener Vorschrift); sofern mehrere Taten in verschiedenen Ländern begangen worden sind, kommt eine gestaffelte Zuständigkeit aller betroffenen Länder in Betracht (Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2014 - L 15 VG 2/09 -, juris, Rz. 198 ff.).
  • LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17

    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit,

    Diese Voraussetzungen sind beim streitgegenständlichen Geschehen jedoch klar nicht gegeben, da es - anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 18.02.2014 (L 15 VG 2/09) zugrundeliegenden Sachverhalt (s. das o.g. Urteil des BSG vom 18.11.2015 hierzu) - vorliegend um völlig unterschiedliche Angriffe im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG durch (zahlreiche) verschiedene Täter geht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 25/13

    Beschädigtenrente und Heilbehandlung nach dem OEG und BVG; Rüge der fehlerhaften

    Die Einbeziehung von § 10c OEG soll keine Ausschlusswirkung haben (vgl. insoweit auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Februar 2014, L 15 VG 2/09).
  • SG Darmstadt, 12.05.2020 - S 5 VE 27/17

    Opferentschädigung

    Die Einkommensabhängigkeit nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OEG gilt auch für die nach dem BVG an sich einkommensunabhängigen Leistungen wie Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage und Pflegezulage (Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2014, - L 15 VG 2/09-, in juris, Rdn. 164).
  • SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 90/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Unter "Verschiebung der Wesensgrundlage" als Grundlage für eine Neubewertung von - wie hier - anerkannten Unfallfolgen wird grundsätzlich der nachträgliche Wechsel der Ursache bei unverändert gebliebenem Krankheitsbild verstanden (vgl. Bay. LSG vom 18.02.2014 - L 15 VG 2/09 -, Rn. 156 m.w.N. aus der Rspr. d. BSG ).
  • SG Frankfurt/Main, 21.07.2017 - S 23 U 112/13

    Wurde infolge eines Arbeitsunfalls der Anspruch auf Gewährung einer Rente nach

    Unter Verschiebung der Wesensgrundlage wird der nachträgliche Wechsel der Ursache bei unverändert gebliebenem Krankheitsbild verstanden (vgl. Bay. LSG vom 18.02.2014 - L 15 VG 2/09 -, Rn. 156 m.w.N. aus der Rspr. d. BSG ).
  • SG Darmstadt, 12.05.2020 - S 5 VE 25/17
    Die Einkommensabhängigkeit nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OEG gilt auch für die nach dem BVG an sich einkommensunabhängigen Leistungen wie Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage und Pflegezulage (Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2014, - L 15 VG 2/09-, in juris, Rdn. 164).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2018 - L 10 VE 57/12
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bayrischen LSG vom 18. Februar 2014 (L 15 VG 2/09) lässt diese Frage ausdrücklich offen und das BSG hat die Revision nicht zum Anlass genommen, seine diesbezügliche Rechtsprechung zu ändern (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 9 V 1/14 R).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 31.03.2009 - L 15 VG 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31040
LSG Bayern, 31.03.2009 - L 15 VG 2/09 (https://dejure.org/2009,31040)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.03.2009 - L 15 VG 2/09 (https://dejure.org/2009,31040)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. März 2009 - L 15 VG 2/09 (https://dejure.org/2009,31040)
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