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   LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09   

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LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 (https://dejure.org/2016,7013)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 (https://dejure.org/2016,7013)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 (https://dejure.org/2016,7013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff; Sexueller Missbrauch

  • rewis.io

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG ; Erforderlichkeit medizinischer Ermittlungen zu Gesundheitsschäden nach sexuellem Missbrauch

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG ; Erforderlichkeit medizinischer Ermittlungen zu Gesundheitsschäden nach sexuellem Missbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz bei sexuellem Missbrauch im Kindesalter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z. B. Urteile v. 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, vom 20.10.2015, Az.: L 15 VG 23/11, und 16.11.2015, Az.: L 15 VG 28/13; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R sowie Az.: B 9 V 3 /12 R, und v. 16.12.2014, Az.: B 9 V 1/13 R):.

    Mit der Verweisung in § 6 Abs. 3 OEG hat der Gesetzgeber jedoch der Beweisnot derjenigen Verbrechensopfer Rechnung tragen wollen, bei denen die Tat ohne Zeugen geschehen ist und bei denen sich der Täter einer Feststellung entzogen hat, mithin andere Beweismittel als die eigenen Angaben des Betroffenen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 31.05.1989, Az.: B 9 RVg 3/89; BSG v. 17.04.2013, a. a. O.; vgl. auch die Entscheidungen des Senats v. 17.08.2011, Az.: L 15 VG 21/10, und v. 21.04.2015, Az.: L 15 VG 24/09).

    Ob sie weiter darüber hinaus (dritte Stufe) sogar in Fällen wie dem vorliegenden anwendbar ist, in denen Zeugen als Beweismittel vorhanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, a. a. O.), kann hier offen bleiben (zu den grundlegenden Bedenken des Senats vgl. die Darlegungen im Urteil vom 21.04.2015, a. a. O.).

    Nach Auffassung des Senats können die Aussagen der Klägerin nicht als glaubhaft angesehen werden, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für die Möglichkeit des sexuellen Missbrauchs der Klägerin durch ihren Großvater sprechen würde (vgl. BSG v. 17.04.2013, a. a. O.).

    Angesichts der massiven Zweifel besteht nicht die "gute Möglichkeit", dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wie von der Klägerin geschildert (s. oben, BSG vom 17.04.2013, a. a. O.).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass die Verletzungshandlung im OEG entsprechend dem Willen des Gesetzgebers eigenständig und ohne direkte Bezugnahme auf das StGB geregelt ist (vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, Az.: B 9 VG 2/10 R, m. w. N.).

    Die Auslegung hat sich mit Rücksicht auf den das OEG prägenden Gedanken des lückenlosen Opferschutzes aber weitestgehend von subjektiven Merkmalen (z. B. einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) gelöst (st. Rspr. seit 1995; vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a. a. O., m. w. N.).

    Soweit eine gewaltsame Einwirkung vorausgesetzt wird, hat das BSG entschieden, dass der Gesetzgeber durch den Begriff des "tätlichen Angriffs" den schädigenden Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt hat (vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a. a. O., m. w. N.).

    Dahinter steht der Gedanke, dass auch nicht zum (körperlichen) Widerstand fähige Opfer von Straftaten den Schutz des OEG genießen sollen (vgl. BSG v. 07.04.2011, a. a. O.); in Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern ist für die "unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Kindes" entscheidend, dass die Begehensweise, nämlich die sexuelle Handlung, eine Straftat war, unabhängig davon, ob bei der Tatbegehung das gewaltsam handgreifliche (oder das spielerische) Moment im Vordergrund steht (vgl. BSG, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z. B. Urteile v. 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, vom 20.10.2015, Az.: L 15 VG 23/11, und 16.11.2015, Az.: L 15 VG 28/13; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R sowie Az.: B 9 V 3 /12 R, und v. 16.12.2014, Az.: B 9 V 1/13 R):.

    Zum einen gehört die Würdigung von Aussagen nicht nur Erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile vom 05.02.2013, a. a. O., 21.04.2015, a. a. O., 18.05.2015, a. a. O., und 20.10.2015, a. a. O.).

    Zudem hat der Senat ebenfalls bereits entschieden (st. Rspr., vgl. z. B. Urteile vom 30.06.2009, Az.: L 15 VG 17/05, 05.02.2013, a. a. O., und 20.10.2015, a. a. O.), dass in einem Fall, in dem die Aussageperson (u. a.) an einer wahnhaften Störung leidet, die Durchführung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nicht sinnvoll ist.

  • LSG Bayern, 30.06.2009 - L 15 VG 17/05

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Zudem hat der Senat ebenfalls bereits entschieden (st. Rspr., vgl. z. B. Urteile vom 30.06.2009, Az.: L 15 VG 17/05, 05.02.2013, a. a. O., und 20.10.2015, a. a. O.), dass in einem Fall, in dem die Aussageperson (u. a.) an einer wahnhaften Störung leidet, die Durchführung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nicht sinnvoll ist.

    Wie in dem mit Urteil vom 30.06.2009 (a. a. O.) bereits entschiedenen Fall von dem damals beauftragten medizinischen Sachverständigen dargelegt worden ist, hat die dortige Klägerin an einer wahnhaften Störung gelitten und ist somit unverrückt von den entsprechenden Wahninhalten überzeugt gewesen.

  • LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09

    Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Wie der Senat wiederholt (vgl. z. B. Urteile vom 05.05.2015, Az.: L 15 VG 31/12, 18.05.2015, Az. L 15 VG 17/09 ZVW, und 20.10.2015, a. a. O.) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d. h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R).

    Zum einen gehört die Würdigung von Aussagen nicht nur Erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile vom 05.02.2013, a. a. O., 21.04.2015, a. a. O., 18.05.2015, a. a. O., und 20.10.2015, a. a. O.).

  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Mit der Verweisung in § 6 Abs. 3 OEG hat der Gesetzgeber jedoch der Beweisnot derjenigen Verbrechensopfer Rechnung tragen wollen, bei denen die Tat ohne Zeugen geschehen ist und bei denen sich der Täter einer Feststellung entzogen hat, mithin andere Beweismittel als die eigenen Angaben des Betroffenen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 31.05.1989, Az.: B 9 RVg 3/89; BSG v. 17.04.2013, a. a. O.; vgl. auch die Entscheidungen des Senats v. 17.08.2011, Az.: L 15 VG 21/10, und v. 21.04.2015, Az.: L 15 VG 24/09).

    Die Beweiserleichterung gilt nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 31.05.1989, a. a. O.) - gewissermaßen in einer zweiten Stufe einer erweiternden Auslegung - zudem nicht nur für das Verwaltungsverfahren, sondern auch im gerichtlichen Verfahren, weil sie, so das BSG, nicht nur das Verfahren der Verwaltung regle, sondern "materielles Beweisrecht" enthalte (a. a. O.).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Im Hinblick auf die weiteren Mitverursachungsbeiträge, die u. a. aus dem Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. W. vom 04.04.2001 hervorgehen, würde die Klage mit Blick auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 16.12.2014, Az.: B 9 V 6/13 R; eine Gewalttat ist nur dann rechtlich wesentliche Ursache, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges allein mindestens so viel Gewicht hat wie die übrigen Ursachen zusammen) auch insoweit ohne Erfolg bleiben.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Eine aussagepsychologische Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten) kommt (vgl. die Urteile des Senats, a. a. O., sowie das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2011, Az.: L 6 VG 584/11) daher nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn nämlich dem Gericht die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt.
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 16.12.2002 (Az.: 2 BvR 2099/01) festgestellt hat, stellen die bei der Beweiswürdigung als einem Teil der Rechtsanwendung sich ergebenden aussagepsychologischen Fragen keine abgelegene, sondern eine für Richter ebenso wie für Anwälte zentrale, in der juristischen Fachliteratur ausführlich abgehandelte Materie dar, so dass die Auffassung nachvollziehbar ist, zur Würdigung der Zeugenaussagen sei, mangels besonderer zusätzliche psychologische Kenntnisse erfordernder Umstände, eine Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe nicht erforderlich.
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
    Dies ergibt sich zunächst bereits daraus, dass für das Gericht keine Veranlassung und Verpflichtung besteht, Ermittlungen "ins Blaue hinein" durchzuführen (vgl. BSG, Beschluss vom 05.02.2009, Az.: B 13 RS 85/08 B; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/ders., a. a. O., § 103, Rdnr. 8a).
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10

    Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit,

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel -

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Opferentschädigung und Beweiserleichterung - Begriffsauslegung des tätlichen

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Im sozialgerichtlichen Verfahren besteht auch keine Veranlassung zur Einholung eines solchen Gutachtens, um dem Antragsteller überhaupt erst zu ermöglichen, anspruchsbegründende Tatsachen zu behaupten und sodann gegebenenfalls unter Beweis zu stellen (Bayrisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2010 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 75).

    Die Schwestern, die nach den Angaben der Klägerin bei dieser Tat anwesend waren, sind Zeuginnen, die die Anforderungen des BSG an unbelastete objektive "Tatzeugen" (vgl. dazu auch Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 58 ff.) erfüllen.

    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Erinnerungen, die im Zusammenhang mit einer Traumatherapie hervorgerufen werden, mit Vorsicht zu betrachten sind, weil nicht auszuschließen ist, dass im Zusammenhang mit therapeutischen Bemühungen Gedächtnisinhalte erzeugt oder verändert worden sind (Urteile des Senats vom 26. Februar 2015 - L 6 VG 1832/12 -, juris, Rz. 52, und vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 47; vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 ff.).

  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11

    Beschädigtenrente - Beweismaßstab beim sexuellen Missbrauch

    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile vom 05.05.2015 - L 15 VG 31/12, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09 ZVW, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 und 26.01.2016 - L 15 VG 30/09) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Diese Faktoren, die dem Senat aus zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten (vgl. z.B. das Urteil vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09) und unter Beachtung der einschlägigen aussagepsychologischen Fachliteratur (vgl. z.B. Volbert, Beurteilung von Aussagen über Traumata, 1. Aufl., S. 117 ff.) bekannt sind, wirken begünstigend für die Übernahme induzierter Erinnerungen.

    Nach der h.M. und ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. die Urteile des Senats vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 sowie L 15 VG 29/13, m.w.) kann ferner auch nicht allein aus einer Diagnose auf ein bestimmtes Geschehen geschlossen werden, da es nach überwiegender medizinischer Lehrmeinung keine eindeutige kausale Beziehung zwischen sexuellem Missbrauch im Kindesalter und einer spezifischen Psychopathologie im Kindes- oder Erwachsenenalter gibt.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VG 2118/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung des sexuellen Missbrauchs

    Es besteht sowohl die Möglichkeit, dass bis dahin abgespaltene Erinnerungen an traumatische Vorfälle in der Therapie auf- und damit wiederentdeckt worden sind, als auch die Möglichkeit, dass es sich bei den aufgetretenen Sinneseindrücken um Folgen einer Gedächtnistäuschung oder Suggestion (False-Memory) gehandelt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. September 2014 - L 2 VG 25/12 -, juris, Rz. 47; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90), wobei Letzteres wahrscheinlicher ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2018 - L 6 VG 1745/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Es besteht sowohl die Möglichkeit, dass bis dahin abgespaltene Erinnerungen an traumatische Vorfälle in der Therapie auf- und damit wiederentdeckt worden sind, als auch die Möglichkeit, dass es sich bei den aufgetretenen Sinneseindrücken um Folgen einer Gedächtnistäuschung oder Suggestion (False-Memory) gehandelt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. September 2014 - L 2 VG 25/12 -, juris, Rz. 47; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90), wobei Letzteres wahrscheinlicher ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 f.).
  • LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17

    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit,

    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile vom 05.05.2015 - L 15 VG 31/12, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09 ZVW, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 und 26.01.2016 - L 15 VG 30/09) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 VG 3286/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Im sozialgerichtlichen Verfahren besteht auch keine Veranlassung zur Einholung eines solchen Gutachtens, um dem Antragsteller überhaupt erst zu ermöglichen, anspruchsbegründende Tatsachen zu behaupten und sodann gegebenenfalls unter Beweis zu stellen (B. LSG, Urteil vom 26. Januar 2010 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 75).
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    Daher kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH, U.v. 30.7.1999 a.a.O. juris Rn. 58; BSG, U.v. 15.12.2016 a.a.O. juris Rn. 41; B.v. 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - juris Rn. 21), wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, B.v. 25.4.2006 - 1 StR 579/05 - NStZ-RR 2006, 242 = juris Rn. 7; B.v. 22.6.2000 - 5 StR 209/00 - NStZ 2001, 105 = juris Rn. 3; BayLSG, U.v. 26.1.2016 - L 15 VG 30/09 - juris Rn. 78; SaarlOLG, U.v. 13.7.2011 - 1 U 32/08 - 9 u.a. - juris Rn. 48 ff.), etwa wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (BSG, U.v. 15.12.2016 a.a.O. juris Rn. 41; HessLSG, U.v. 26.6.2014 - L 1 VE 30/10 - juris Rn. 26).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 VG 31/14

    Medizinischer Eingriff und Opferentschädigung

    Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG geht der Senat grundsätzlich von folgenden Erwägungen aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 -, 16.11.2015 - L 15 VG 28/13 -, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 - und 05.02.2013 - L 15 VG 22/09 -, m. w. N.; siehe auch: Bundessozialgericht , Urteile vom 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - und 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3/12 R -):.
  • LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17

    Soziales Entschädigungsrecht: Zum Umfang der Vortragslast und zur

    Wenn jedoch z.B. Zeugen vorhanden sind, die unmittelbar Wahrnehmungen aus eigener Anschauung bezüglich unmittelbar im Anschluss an die strafrechtliche Tatbeendigung erfolgter Geschehensabläufe wiedergeben können oder die während der Tat diese selbst zwar nicht beobachtet, jedoch entsprechende eindeutige Beobachtungen gemacht haben, kann von einer vergleichbaren Beweisnot nicht die Rede sein (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 05.02.2013, L 15 VG 22/09, vom 21.04.2015, L 15 VG 24/09, und vom 26.01.2016, L 15 VG 30/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016, L 6 VG 1927/15).
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 8/12

    Versorgung, Leistungen, Bescheid, Beamte, Berufung, Widerspruchsbescheid,

    Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG geht der Senat von folgenden Erwägungen aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 -, 16.11.2015 - L 15 VG 28/13 -, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 - und 05.02.2013 - L 15 VG 22/09 -, m.w.N.; siehe auch: BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - und 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3/12 R -):.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

  • LSG Bayern, 10.05.2016 - L 15 VG 39/12

    Strafbarkeit von ärztlichen Eingriffen als vorsätzliche Körperverletzung

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

  • LSG Bayern, 05.07.2016 - L 15 VG 20/11

    Zurückgewiesene Berufung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13

    Gewährung einer Beschädigtenrente aufgrund der festgestellten Schädigungsfolge

  • SG Regensburg, 18.09.2018 - S 13 VG 23/17

    Nachweis eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs

  • LSG Bayern, 03.07.2018 - L 15 VG 26/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen eines Beweisnotstandes für

  • LSG Bayern, 25.09.2023 - L 15 VG 29/21

    Freiheitsstrafe, Versorgung, Berufung, Bescheid, Beweisantrag, Erinnerung,

  • LSG Bayern, 02.05.2023 - L 15 VG 10/20

    "Rein psychische Einwirkungen etwa in Form von Beleidigungen erfüllen von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2016 - L 10 VE 1/12
  • SG Würzburg, 16.12.2016 - S 10 VS 4/15

    Keine Gewährung von Beschädigtenversorgung nach den Vorschriften des

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