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   LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14 ER   

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https://dejure.org/2015,362
LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14 ER (https://dejure.org/2015,362)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.01.2015 - L 15 VK 8/14 ER (https://dejure.org/2015,362)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER (https://dejure.org/2015,362)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Versorgungsrente und Berufsschadensausgleich; Unzulässigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Begriff der besonderen Eilbedürftigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Versorgungsrente und Berufsschadensausgleich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Rechtsschutzbedürfnis bei unterbliebenem Antrag im Verwaltungsverfahren; Annahme eines Anordnungsgrundes bei Unzumutbarkeit des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
    "Es ist von Verfassung wegen nicht zu beanstanden, wenn der Zugang zu Gericht davon abhängig gemacht wird, dass für das Rechtsschutzbegehren ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
    "Es ist von Verfassung wegen nicht zu beanstanden, wenn der Zugang zu Gericht davon abhängig gemacht wird, dass für das Rechtsschutzbegehren ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
    Insofern gebietet Verfassungsrecht keine andere Handhabung des Zugangs zum fachgerichtlichen Rechtsschutz als für das Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. insoweit BVerfGK 6, 276 ).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch grundsätzliche Verneinung des

    Auszug aus LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 30.10.2009, Az.: 1 BvR 2442/09, wie folgt begründet:.
  • LSG Bayern, 18.08.2011 - L 15 VK 7/10

    Schädigungsfolgen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
    Dass dem Begehren des Antragstellers nach Versorgung nach einem höheren GdS vor seinem Verschlimmerungsantrag ab 1974 (gewünschter GdS 80) bzw. ab dem 19.12.2007 (gewünschter GdS 100) im Übrigen auch die Erfolgsaussichten im Rahmen eines bislang nicht gestellten Überprüfungsantrags gemäß § 44 SGB X fehlen würden, kann den Feststellungen im Urteil des Senats vom 18.08.2011, Az.: L 15 VK 7/10, das in Sachen des Antragstellers ergangen ist, zweifelsfrei entnommen werden.
  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 VG 35/13

    Anordnungsgrund, Beschädigtenversorgung, Eilbedürftigkeit, einstweilige

    Auszug aus LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
    Vor diesem Hintergrund ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, dass die Klärung seiner Ansprüche dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30.10.2013, Az.: L 15 VG 35/13 ER, und vom 11.02.2014, Az.: L 15 VK 2/13 B ER).
  • BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18

    Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt

    Neben einer Entscheidung zu Gunsten der Betroffenen und einer unmittelbar auf kostenrechtliche Erwägungen zielenden Argumentation, die in derartigen Fällen eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Antragstellers unter Veranlassungsgesichtspunkten ablehnt, wenn die Behörde zu einer unverzüglichen Korrektur bereit ist, findet sich hierzu in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur - wenn auch in erster Linie auf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG bezogen - verbreitet auch die Rechtsauffassung, die vorliegend das Sozialgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat: Danach fehlt es schon für den Sachantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Betroffene nicht zuvor die Behörde mit seinem Rechtsschutzanliegen befasst hat, obwohl dies zumutbar gewesen wäre (vgl. ausdrücklich zu § 86b Abs. 1 SGG z.B. Burkiczak, in: jurisPK-SGG, § 86b Rn. 132 ff.; Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 86b Rn. 6 und auch die vom Beschwerdeführer zitierte Kommentierung von Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 86b Rn. 3; vgl. außerdem Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER -, juris, Rn. 14 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 7 AS 370/13 B ER -, juris, Rn. 2 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 11 B 14/09 KA ER -, juris, Rn. 37; Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 86b Rn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2021 - L 7 AS 26/20

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Es kann daher insoweit dahinstehen, dass für die nach dem ausdrücklichen und unmissverständlichen Vorbringen des Beschwerdeführers in der mündlichen Verhandlung am 5. Dezember 2019 ausschließlich nur auf den Regelungsgehalt der " Zahlungseinstellung " bezogene Klage die für eine Prozesskostenhilfebewilligung erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten gemäß § 73a SGG iVm § 114 Satz 1 ZPO zum Zeitpunkt der Prozesskostenhilfebewilligung bereits deshalb nicht bestanden haben, weil diese aufgrund des gleichfalls ausdrücklich erklärten fehlenden rechtlichen Interesses des dortigen Klägers von Beginn an und für den Beschwerdeführer ersichtlich unzulässig war, da jede an einen Antrag gebundene Entscheidung eines Gerichts ein Rechtsschutzinteresse voraussetzt (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2442/09 = SozR 4-1100 Art. 19 Nr. 11; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2012 - L 11 KA 15/12 B ER, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER, juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, vor § 51 Rdnr. 16a) und Gerichte nicht grundlos oder für unlautere Zwecke in Anspruch genommen werden dürfen (BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 3/06 R = SozR 4-2700 § 136 Nr. 3).
  • BSG, 20.01.2015 - B 9 V 1/15 S
    L 15 VK 8/14 ER (Bayerisches LSG).
  • SG Würzburg, 07.07.2022 - S 9 AY 106/22

    Leistungseinschränkung bei bestehender Abschiebungsanordnung des BAMF rechtmäßig

    Denn ein Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung besteht in der Regel nur, wenn der Antragsteller zuvor sein Begehren an den zuständigen Verwaltungsträger herangetragen hat und die normale Bearbeitungszeit abgewartet hat (BayLSG, B. v. 05.01.2015, L 15 VK 8/14 ER; BayLSG, B. v. 03.12.2020, L 18 SB 151/20 B ER; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 13. Auflage 2020, § 86 b, RdNr. 26b; jeweils m.w.N.).
  • SG Würzburg, 21.01.2022 - S 9 AY 185/21

    Leistungseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Denn ein Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung besteht in der Regel nur, wenn der Antragsteller zuvor sein Begehren an den zuständigen Verwaltungsträger herangetragen hat und die normale Bearbeitungszeit abgewartet hat (BayLSG, B. v. 05.01.2015, L 15 VK 8/14 ER; BayLSG, B. v. 03.12.2020, L 18 SB 151/20 B ER; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 13. Auflage 2020, § 86 b, RdNr. 26b; jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 9 AS 2944/18
    Jedoch mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung, wenn sich der Antragsteller nicht zuvor an die Verwaltung gewandt hat und die normale Bearbeitungszeit abgewartet hat (Keller in Meyer-Ladewig u.a. a.a.O. § 86b Rdnr. 26 b m.w.N.; s. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 05.01.2015 - L 15 VK 8/14 ER - unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 7 AS 982/14
    Gleichwohl setzt jede an einen Antrag gebundene Entscheidung eines Gerichts ein Rechtsschutzinteresse voraus (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09 = SozR 4-1100 Art. 19 Nr. 11; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 05.01.2015 - L 15 VK 8/14 ER, juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, vor § 51 Rdnr. 16a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 89/17
    Jede an einen Antrag gebundene Entscheidung eines Gerichts setzt ein Rechtsschutzinteresse voraus (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2442/09 = SozR 4-1100 Art. 19 Nr. 11; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2012 - L 11 KA 15/12 B ER, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 05. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER, juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, vor § 51 Rdnr. 16a).
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