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   LSG Bayern, 16.01.2007 - L 15 VS 19/05   

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https://dejure.org/2007,24816
LSG Bayern, 16.01.2007 - L 15 VS 19/05 (https://dejure.org/2007,24816)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2007 - L 15 VS 19/05 (https://dejure.org/2007,24816)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - L 15 VS 19/05 (https://dejure.org/2007,24816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Berufsschadensausgleichs unter Zugrundelegung der Leistungsgruppe II der kaufmännischen und technischen Angestellten im Wirtschaftsbereich "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RV 39/84

    Kaufmännische Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2007 - L 15 VS 19/05
    Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25.06.1986 - 9a RV 39/84 (VersorgungB 1986, 143) Folgendes grundlegend ausgeführt: Selbst bei den Angestelltenpositionen mit überdurchschnittlichen Bruttoverdiensten ist das Durchschnittseinkommen der Leistungsgruppe II im Sinne der gesetzlichen Lohnstatistik als Vergleichseinkommen zugrunde zu legen, wenn dem Stelleninhaber im Einzelfall nur eingeschränkte Dispositionsbefugnis zusteht.

    Ebenso wie der Kläger bereits auf dem Sprung zum Truppenoffizier gewesen ist, hätte er mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auch eine Führungsebene in der freien Wirtschaft erreicht, die der Leistungsgruppe II zuzuordnen ist, vergleichbar zum Beispiel einem Abteilungsleiter einer Zweigwerksverwaltung, wie in dem vom BSG mit Urteil vom 25.06.1986 - 9a RV 39/84 entschiedenen Rechtsstreit.

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09

    Erlöschen eines Nachzahlungsanspruches wegen eines Erstattungsanspruches nach

    Mit Urteil des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, wurde die Gewährung von Berufsschadensausgleich nach einem Überprüfungsantrag des Klägers dahingehend abgeändert, dass dem Vergleichseinkommen die Leistungsgruppe II (und nicht nur III) der kaufmännischen und technischen Angestellten im Wirtschaftsbereich "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren" ab dem 01.01.1998 zugrunde zu legen ist.

    Die Höhe der dem Kläger infolge des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, auszuzahlenden Nachzahlung, wie sie durch das ZBFS festgesetzt worden ist, ist nicht zu beanstanden.

    Streitgegenstand ist nach der mit Beschlüssen vom 14.01.2014 und 12.11.2015 erfolgten Trennung im Berufungsverfahren ausschließlich die Frage, ob und wenn ja inwiefern der dem Kläger zustehende Nachzahlungsanspruch, der sich aus der infolge des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, erforderlich gewordenen Neuberechnung des Berufsschadensausgleichs ergibt, wegen eines Erstattungsanspruchs der Hauptfürsorgestelle erloschen ist.

    Dieser "Bescheid" enthält keine über den Tenor des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, hinausgehende Regelung; es werden lediglich zukünftige Bescheide angekündigt, so dass sich die Frage stellt, ob das Schreiben des ZBFS mangels eigenen Regelungsgehalts überhaupt als Bescheid zu klassifizieren ist.

    Dieser Bescheid enthält eine Regelung insofern, als die sich aus dem Urteil des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, und der dadurch erforderlich gewordenen Neuberechnung des Berufsschadensausgleichs ergebende abstrakte Nachzahlung für den Berufsschadensausgleich (84.501,- EUR) ermittelt worden ist.

    Die Reduzierung der Höhe der dem Kläger infolge des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, zustehenden Nachzahlung wegen eines von der Hauptfürsorgestelle geltend gemachten Erstattungsanspruchs ist nicht zu beanstanden.

  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Laut Sitzungsniederschrift hat der damalige Berichterstatter den Beklagte darauf hingewiesen, der Fall weise "gewisse Ähnlichkeiten" zu dem Fall auf, der dem Senatsurteil vom 16.01.2007 - L 15 VS 19/05 zugrunde gelegen habe, so dass die Zubilligung der Leistungsgruppe II durchaus vertretbar erscheine.

    Entgegen der Einschätzung des damaligen Berichterstatters, die dieser im Erörterungstermin vom 24.04.2007 geäußert hat, ist die dem Senatsurteil vom 16.01.2007 - L 15 VS 19/05 zugrunde liegende Konstellation mit der hier vorliegenden nur marginal vergleichbar.

  • LSG Bayern, 18.09.2013 - L 15 VS 18/09

    Soldatenversorgung, Ausgleichsanspruch, Bundeswehr, Ausscheiden, nachdienstliche

    Der Senat hat die Akten der Beklagten, des Beigeladenen, des Sozialgerichts Landshut zu den Az. S 12 AR 547/90, S 12 AR 557/90, S 13 V 158/90, S 9 VS 1/98, S 15 V 69/90, S 13 V 157/90, S 15 VS 5/04, S 15 VS 6/04, S 9 VS 7/04, S 15 VS 10/98, S 15 VS 9/08, S 15 VS 8/08, S 15 VS 4/04, S 15 VS 1/09 und S 15 VS 1/09 sowie des Bayer. Landessozialgerichts mit den Az. L 15 V 112/95.SVG, L 15 VS 18/02, L 15 VS 19/05, L 5 SF 196/08, L 5 SF 197/08, L 5 SF 198/08, L 15 VS 16/09, L 15 SF 234/12 AB, L 15 SF 37/13 AB und L 15 SF 38/12 AB beigezogen.
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