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   LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11   

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https://dejure.org/2012,44723
LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11 (https://dejure.org/2012,44723)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11 (https://dejure.org/2012,44723)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 16 AS 1049/11 (https://dejure.org/2012,44723)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Aber auch soweit im streitgegenständlichen Zeitraum eine privatrechtliche Zweckbestimmung grundsätzlich möglich und ausreichend war, hat das BSG verlangt, dass über die Zweckbestimmung eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Empfänger für einen bestimmten Zweck (privatrechtlicher Verwendungszweck) verwendet werden soll (BSG, Urteile vom 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R -, vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R - und vom 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R), ihm also ein bestimmter Verwendungszweck "auferlegt" wird.

    Eine Zweckbestimmung im Hinblick auf die Verwendung der Abfindung durch einen Arbeitnehmer sei hiermit aber nicht verbunden (Urteile vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R und vom 28.01.2009 - B 14 AS 64/08 R).

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Es war die Intention des Gesetzgebers des SGB II, die Einkommensberücksichtigung im Wesentlichen wie bisher in der Sozialhilfe zu regeln (BT-Drucks 15/1516 S 53 zu § 11), nicht jedoch an das Recht der Arbeitslosenhilfe anzuknüpfen (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R, RdNr. 17).

    Eine Zweckbestimmung im Hinblick auf die Verwendung der Abfindung durch einen Arbeitnehmer sei hiermit aber nicht verbunden (Urteile vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R und vom 28.01.2009 - B 14 AS 64/08 R).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Aber auch soweit im streitgegenständlichen Zeitraum eine privatrechtliche Zweckbestimmung grundsätzlich möglich und ausreichend war, hat das BSG verlangt, dass über die Zweckbestimmung eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Empfänger für einen bestimmten Zweck (privatrechtlicher Verwendungszweck) verwendet werden soll (BSG, Urteile vom 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R -, vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R - und vom 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R), ihm also ein bestimmter Verwendungszweck "auferlegt" wird.

    Unabhängig von diesen eher allgemeinpolitischen Zielsetzungen, denen keine einheitliche Zweckrichtung zu entnehmen sei, fehle es jedenfalls schon an von der Rechtsprechung geforderten Bestimmung hinsichtlich der Verwendung der vereinnahmten Mittel (BSG, Urteil vom 01.06.2010, a.a.O.).

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Sinn des § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II ist es vor diesem Hintergrund einerseits zu verhindern, dass die besondere Zweckbestimmung einer Leistung durch ihre Berücksichtigung als Einkommen im Rahmen des SGB II verfehlt wird, andererseits sollen für einen identischen Zweck keine Doppelleistungen erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R, BSGE 99, 47 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 5).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II enthält den Grundsatz, dass als Einkommen alle eingehenden geldwerten Leistungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung und ihrem Rechtscharakter zu berücksichtigen sind (BSG, BSGE 99, 240 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8, jeweils RdNr. 16).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 16/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II enthält den Grundsatz, dass als Einkommen alle eingehenden geldwerten Leistungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung und ihrem Rechtscharakter zu berücksichtigen sind (BSG, BSGE 99, 240 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8, jeweils RdNr. 16).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Aber auch soweit im streitgegenständlichen Zeitraum eine privatrechtliche Zweckbestimmung grundsätzlich möglich und ausreichend war, hat das BSG verlangt, dass über die Zweckbestimmung eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Empfänger für einen bestimmten Zweck (privatrechtlicher Verwendungszweck) verwendet werden soll (BSG, Urteile vom 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R -, vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R - und vom 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R), ihm also ein bestimmter Verwendungszweck "auferlegt" wird.
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Nach sozialhilferechtlichen Vorschriften sollte es bei der Einkommensberücksichtigung verbleiben, wenn eine Zweckidentität mit Sozialhilfeleistungen festgestellt oder die andere Leistung ohne ausdrückliche Nennung eines Zwecks "zweckneutral" gewährt wurde (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12.04.1984 - 5 C 3/83 - FEVS 33, 353, 356; Oberverwaltungsgericht - OVG - NRW, Urteil vom 10.01.1989 - 8 A 1753/87 - FEVS 39, 338 ff; OVG NRW, Urteil vom 22.02.1988 - 8 A 1850/86).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1988 - 8 A 1850/86
    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Nach sozialhilferechtlichen Vorschriften sollte es bei der Einkommensberücksichtigung verbleiben, wenn eine Zweckidentität mit Sozialhilfeleistungen festgestellt oder die andere Leistung ohne ausdrückliche Nennung eines Zwecks "zweckneutral" gewährt wurde (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12.04.1984 - 5 C 3/83 - FEVS 33, 353, 356; Oberverwaltungsgericht - OVG - NRW, Urteil vom 10.01.1989 - 8 A 1753/87 - FEVS 39, 338 ff; OVG NRW, Urteil vom 22.02.1988 - 8 A 1850/86).
  • SG Düsseldorf, 20.11.2007 - S 42 AS 60/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11
    Die Vergütung stellt entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Düsseldorf im Urteil vom 20.11.2007 (Az.: S 42 AS 60/07) auch keine Entschädigung dar, die gemäß § 253 Abs. 2 BGB wegen eines Schadens geleistet wird, der nicht Vermögensschaden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1989 - 8 A 1753/87
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74

    Hilfeempfänger - Raubbau an Gesundheit - Bemessung der Sozialhilfe -

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2021 - 4 K 1017/20

    Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar - Sonderausgabenabzug

    Die von der Klägerin zitierte sozialgerichtliche Entscheidung sei durch eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (L 16 AS 1049/11) überholt, der im Sinne der Anrechnung derartiger Aufwandsentschädigungen auf das ALG-II entschieden und derartige Zahlungen nicht als Schmerzensgeld angesehen habe.
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