Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13768
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER (https://dejure.org/2006,13768)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER (https://dejure.org/2006,13768)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - L 16 B 1/06 R ER (https://dejure.org/2006,13768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Vollziehbarkeit einer Beitragsnachforderung für die Sozialversicherung; Anforderungen an die Umwandlung eines privaten Unternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Voraussetzungen einer Entsendung im Sinne einer Einstrahlung ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 16 B 30/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06
    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach dieser Wertung den Zahlungspflichtigen (vgl. mit umfangreichen weiteren Nachweisen: LSG NRW, Beschl. vom 28.04.2006, Az.: L 16 B 9/06 KR ER; Beschl. vom 22.06.2006, Az.: L 16 B 30/06 KR ER, veröffentlicht jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de - Entscheidungen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 16 B 9/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06
    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach dieser Wertung den Zahlungspflichtigen (vgl. mit umfangreichen weiteren Nachweisen: LSG NRW, Beschl. vom 28.04.2006, Az.: L 16 B 9/06 KR ER; Beschl. vom 22.06.2006, Az.: L 16 B 30/06 KR ER, veröffentlicht jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de - Entscheidungen).
  • SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08

    Rentenversicherung

    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).

    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach der Wertung des Gesetzgebers damit den Zahlungspflichtigen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O., m.w.N.).

    Da es sich lediglich um die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungspflicht handelt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung grundsätzlich verhältnismäßig (LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

    Insoweit ist ergänzend auf die Möglichkeit der Antragstellerin hinzuweisen, unter Vorlage geeigneter Unterlagen eine Ratenzahlung oder Stundung über die entsprechenden Einzugsstellen zu beantragen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).

    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach der Wertung des Gesetzgebers damit den Zahlungspflichtigen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O., m.w.N.).

    Da es sich lediglich um die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungspflicht handelt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung grundsätzlich verhältnismäßig (LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

    Insoweit ist ergänzend auf die Möglichkeit der Antragstellerin hinzuweisen, unter Vorlage geeigneter Unterlagen eine Ratenzahlung oder Stundung über die entsprechenden Einzugsstellen zu beantragen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - L 16 B 20/07

    Krankenversicherung

    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach dieser Wertung den Zahlungspflichtigen (vgl. mit umfangreichen weiteren Nachweisen: LSG NRW, Beschl. vom 28.04.2006, Az.: L 16 B 9/06 KR ER; Beschl. vom 22.06.2006, Az.: L 16 B 30/06 KR ER; Beschl. vom 13.10.2006, Az.: L 16 B 1/06 R ER, veröffentlicht jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de - Entscheidungen).
  • SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber für die bei

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegten Pflichten sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2006, Az. L 16 B 1/06 R ER, Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2007 - L 16 B 69/06

    Krankenversicherung

    Dabei hält der Senat in ständiger Rechtsprechung bei Beitragsstreitigkeiten für den Regelfall im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen Wert von einem Viertel bis zu einem Drittel des Wertes der Beitragsforderung für angemessen (etwa in den Verfahren L 16 B 1/06 R ER, L16 B 56/04 KR ER oder L 16 B 21/04 KR ER, alle unter www.sozialgerichtsbarkeit.de - Entscheidungen -).
  • SG Duisburg, 21.10.2019 - S 34 BA 29/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen indes nicht zu einer solchen unbilligen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegten Pflichten sind (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, Az. L 16 B 1/06 R ER, Rn. 27 - zitiert nach juris).
  • SG Aachen, 30.08.2010 - S 21 R 27/10
    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2005 , L 3 B 1/05 R ER; Beschluss vom 13.10.2006, L 16 B 1/06 R ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2008 - L 4 B 21/08
    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach dieser Wertung den Zahlungspflichtigen (vgl. mit umfangreichen weiteren Nachweisen: Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - L 16 B 1/06 R ER, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht