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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94   

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https://dejure.org/1995,6927
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94 (https://dejure.org/1995,6927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.1995 - L 16 KR 98/94 (https://dejure.org/1995,6927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - L 16 KR 98/94 (https://dejure.org/1995,6927)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94
    Sie hat Zeitungsberichte über vom L Frauengeschichtsverein durchgeführte Führungen zu den Akten gereicht und in erster Instanz durch ihre Bevollmächtigte vorgetragen: Ihre Fremdenführertätigkeit sei sehr wohl als künstlerisch zu betrachten; so "liege iS von § 18 Abs. 1 S 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) eine künstlerische Tätigkeit des Steuerpflichtigen -neben anderen Voraussetzungennur vor, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringe, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck komme und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreiche" (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11.07.1991 in NJW 92, 1343); ebenso verhalte es sich bei ihren Führungen; sie stimme ihren Vortrag auf den jeweiligen Zuhörerkreis individuell ab und sie sei auch im Rahmen von kulturellen Rahmenprogrammen anläßlich von Geschäftseinladungen gefragt; sie und ihre 80 Kollegen in L unterlägen folgerichtig auch nicht der Gewerbesteuer, sondern würden steuerrechtlich wie andere Freiberufler behandelt; schließlich würden auch Kunstpädagogen, sowie Sprecher und Moderatoren steuerrechtlich den freiberuflichen Künstlern zugerechnet; bei ihrer Arbeit als Fremdenführerin mischten sich diese Bereiche.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht in anderem Zusammenhang - in seiner Rechtsprechung zur Freiheitsverbürgung im Bereich der Kunst (Art. 5 Abs. 3 S. 1 des Grundgesetzes (GG)) - von dem Werkbereichder künstlerischen Betätigung und dem Wirkbereich, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu einem Kunstwerk verschafft wird (vgl. Beschl. v. 24.02.1971 1 BvR 435/68 = BVerfGE 30, 173, 189 "Mephisto, Roman einer Karriere").
  • LSG Berlin, 05.09.1990 - L 9 KR 149/89
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94
    Sie hat ausgeführt: Die Arbeit der Klägerin als Fremdenführerin sei keine publizistische Tätigkeit, weil die Wortgestaltung nicht das Schwergewicht der Tätigkeit ausmache (Hinweis auf LSG Berlin, Urt. v. 05.09.90 L 9 Kr 149/89); der Begriff des Publizisten erfasse auch nicht Lehr- u. Referententätigkeiten (Hinweis auf LSG NW, Urt. v. 29.05.91 L 11 Kr 6/91).
  • VG Berlin, 11.01.2016 - 1 K 136.14

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung

    Denn trotz dieser speziellen Modalitäten, die darauf abzielen, die Anziehungskraft seiner Aktivitäten und die Spendenbereitschaft der Interessenten zu steigern, handelt es sich - vergleichbar der Tätigkeit eines Fremdenführers oder einer Vortragstätigkeit (vgl. hierzu: LSG Essen, Urteil vom 22. Juni 1995 - L 16 Kr 98/94 - LSG Stuttgart, Urteil vom 15. Februar 2005 - L 11 KR 1315/04 -, beide in juris) - lediglich um eine Wissenswiedergabe historischer Vorgänge und Fakten im historischen Gewand.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2005 - L 11 KR 1315/04

    Lektor auf Kreuzfahrtschiffen nicht als Künstler oder Publizist

    Die Tätigkeit als Fremdenführer ist dem gleichzusetzen (vgl. insoweit auch LSG Nordrhein- Westfalen Urteil vom 22.06.1995 - K 16 Kr 98/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - L 16 KR 29/97

    Krankenversicherung

    Dabei sind etwa die Teilnahme an Ausstellungen und Preisverleihungen durch Jurys, die Mitgliedschaft in Künstlervereinen, die Aufnahme in Künstlerlexika, Berichte in Zeitungen, Fernsehen oder Rundfunk über die Tätigkeit heranzuziehen, so daß anschließend festgestellt werden kann, ob der Betreffende in einschlägigen Kreisen als Künstler angesehen und ebenbürtig behandelt wird (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.1997 - 3 RK 20/96 - LSG NRW Urteil vom 22.06.1995 - L 16 Kr 98/94 - und vom 23.10.1997 - L 16 Kr 24/97 -).
  • SG Bremen, 25.03.2010 - S 4 KR 117/08

    Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Ob es sich bei den Führungen der Klägerin deswegen nicht um darstellende Kunst handelt, weil es - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kunstbegriff (vgl. BVerfGE 30, 173, 189 - Mephisto) - am Wirkbereich der Kunst fehlt (darauf im Falle von Stadtführungen abstellend LSG NRW, Urt. v. 22.06.1995 - L 16 Kr 98/94 -), bedarf hier keiner Entscheidung.
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