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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08 (https://dejure.org/2009,5572)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2009 - L 16 R 49/08 (https://dejure.org/2009,5572)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2009 - L 16 R 49/08 (https://dejure.org/2009,5572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Säumniszuschlägen (SZ) im Zusammenhang mit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Allgemeinverbindlicherklärung als Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung; Art. 9 Abs. 3 GG als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Kein Schutz für Kleinbetriebe vor Phantomlohn

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entsteht der Anspruch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn der Arbeitsentgeltanspruch entstanden ist, selbst wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht oder nicht vollständig gezahlt hat; insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem sog. Zuflussprinzip, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (vgl. BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; BSG SozR 4-2400 § 22 Nrn. 1 und 2, BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24; BSG SozR 3-2500 § 226 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 385 Nr. 5).

    Dass das BSG mit Urteil vom 26.01.2005 (SozR 4-2400 § 14 Nr. 7) entschieden hat, für die Frage, ob "unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht" vorgelegen habe, sei in Ermangelung anderer Maßstäbe auf diejenigen zurückzugreifen, die der Senat für die Beurteilung des Vorsatzes im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV entwickelt habe (vgl. insoweit BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Dass das BSG mit Urteil vom 26.01.2005 (SozR 4-2400 § 14 Nr. 7) entschieden hat, für die Frage, ob "unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht" vorgelegen habe, sei in Ermangelung anderer Maßstäbe auf diejenigen zurückzugreifen, die der Senat für die Beurteilung des Vorsatzes im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV entwickelt habe (vgl. insoweit BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).

    Für Vorsatz im Sinne von § 24 Abs. 2 i. V. m. § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV sind das Bewusstsein und der Wille erforderlich, die Abführung der fälligen Beiträge zu unterlassen (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Das für die Allgemeinverbindlicherklärung vorgesehene Veröffentlichungs- und Dokumentationsverfahren hat vorliegend stattgefunden, sodass sich auch Außenseiter, wie die Klägerin, über das geltende Tarifrecht informieren konnten (vgl. insoweit BVerfG, Kammerbeschl. vom 10.09.1991, Az. 1 BvR 561/89, AP Nr. 27 § 5 zu TVG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 16 KR 223/02

    Verjährte Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beweislast bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Ihr wäre ohnehin das Verschulden ihres Steuerberaters anzulasten, welches sie nach § 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten hat (vgl. insoweit bereits Urt. des erkennenden Senates vom 09.10.2003, Az.: L 16 KR 223/02, www.juris.de, m. w. N.).
  • SG München, 23.05.2017 - S 23 U 18/17

    Analoge Anwendung des § 47a SGB V zur Vermeidung der Schlechterstellung bei Bezug

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Für die Feststellung fahrlässigen Verhaltens ist nicht von Belang, dass den Steuerberater mit der Übernahme der Lohnbuchhaltung möglicherweise keine grundsätzliche Verpflichtung zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen getroffen hat (OLG Düsseldorf, Urt. vom 27.08.2007, Az.: 23 U 18/17, www.juris.de m. w. N.), wenn er auch nach den übereinstimmenden Angaben der Klägerin sowie ihrer Mitarbeiterinnen Frau I und Frau C diesen den Eindruck vermittelt hat, er kümmere sich auch um alle arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Die Allgemeinverbindlicherklärung ist im Verhältnis zu den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die ohne diese Erklärung nicht tarifgebunden wären, ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) findet (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) BVerfGE 55, 7).
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82

    Manteltarifvertrag Außenhandel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Wie das BAG bereits im Jahre 1983 (vgl. BAG, Urt. vom 16.08.1983, Az.: 3 AZR 206/82, Arbeitsrechtliche Praxis (AP) Nr. 131 zu § 1 TVG) entschieden hat, können selbst Arbeitgeber von kleineren Betrieben, die keinem Arbeitgeberverband angeschlossen sind (sog. Außenseiter), regelmäßig nicht geltend machen, sie hätten einschlägige Bestimmungen allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge nicht gekannt.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entsteht der Anspruch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn der Arbeitsentgeltanspruch entstanden ist, selbst wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht oder nicht vollständig gezahlt hat; insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem sog. Zuflussprinzip, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (vgl. BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; BSG SozR 4-2400 § 22 Nrn. 1 und 2, BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24; BSG SozR 3-2500 § 226 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 385 Nr. 5).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Für die daraus folgenden sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hat das BSG dies genau so gesehen (BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
    Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entsteht der Anspruch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn der Arbeitsentgeltanspruch entstanden ist, selbst wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht oder nicht vollständig gezahlt hat; insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem sog. Zuflussprinzip, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (vgl. BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; BSG SozR 4-2400 § 22 Nrn. 1 und 2, BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24; BSG SozR 3-2500 § 226 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 385 Nr. 5).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08

    Baugewerbe - Bohrungen zur Erdwärmegewinnung - Verjährung

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    (2) Dass entgegen der Ansicht der Beklagten und einzelner Landessozialgerichte ( LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.3.2009 - L 16 R 49/08 - Juris; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 2.3.2016 - L 2 R 327/15 - Juris; Sächsisches LSG Urteil vom 22.4.2016 - L 1 KR 228/11 - Juris) sowie der in der Literatur (Segebrecht in jurisPK - SGB IV , 3. Aufl 2016, § 24 RdNr 60; Roßbach in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl 2017, § 24 RdNr 8; Wagner in BeckOK SGB IV , Stand 1.9.2018, § 24 RdNr 12; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV , Stand April 2018, K § 24 RdNr 11; Zieglmeier in Kasseler Kommentar, Stand Juli 2017, § 24 SGB IV RdNr 46; Zieglmeier/Rittweger, Risiken des Arbeitgebers in der Betriebsprüfung, 2016, RdNr 283 f, ähnlich Kreikebohm in Kreikebohm, Kommentar zum SGB IV , 3. Aufl 2018, § 24 RdNr 13) - zum Teil ohne nähere Begründung - vertretenen Meinung nicht auf einen aus § 276 BGB abzuleitenden, im Privat- und öffentlichen Recht allgemein geltenden Verschuldensgrundsatz ( vgl Grundmann in Münchener Kommentar zum BGB , 7. Aufl 2016, § 276 RdNr 6, Caspers in Staudinger, BGB , Stand März 2014, § 276 RdNr 11) zurückzugreifen ist, wird durch die Gesetzessystematik bestätigt.
  • SG Augsburg, 18.03.2016 - S 2 R 834/15

    Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist nicht aus dem gezahlten, sondern aus dem

    Der Begriff unverschuldet erfasst nicht nur vorsätzliches Handeln, sondern auch fahrlässiges Verhalten (BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, LSG Nordrhein-Westfalen 12.03.2009, L 16 R 49/08).

    Außerdem ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den Begriff "unverschuldet" auf vorsätzliches Handeln beschränken wollte (LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009, L 16 R 49/08).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (BAG, 16.08.1983, 3 AZR 206/82) ergibt, können selbst Arbeitgeber von kleineren Betrieben, die keinem Arbeitgeberverband angehören, in der Regel nicht geltend machen, sie hätten einschlägige Bestimmungen eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages nicht gekannt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009, L 16 R 49/08).

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - L 5 KR 146/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegales Beschäftigungsverhältnis -

    Diese Bösgläubigkeit muss sich der Antragsteller zurechnen lassen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2010 - L 3 R 324/08; vgl. auch Urteil des Senats vom 11. Juni 2015 - L 5 KR 66/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. März 2009 - L 16 R 49/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 5324/09
    Der Kläger hat wissentlich falsche Angaben zur Beitragsbemessung gemacht und wusste daher um die an sich bestehende Pflicht zur Zahlung höherer Beiträge (vgl. zum Verschulden in § 24 Abs. 2 SGB IV näher LSG-Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.3.2009, - L 16 R 49/08 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 SGB IV (unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht) sind nicht erfüllt (dazu und zum alle Fahrlässigkeitsgrade einschließenden Verschuldensbegriff des § 24 Abs. 2 SGB IV etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.3.2009, - L 16 R 49/08 - m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 12 AS 991/17

    SGB-II -Leistungen

    Im Bereich der Sozialhilfe ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt, dass Säumniszuschläge und Mahngebühren für Beiträge zu den übernahmefähigen Kosten der Sozialhilfe gehören, wenn dem Bedürftigen die Leistungen vom Sozialhilfeträger rechtswidrig nicht gewährt wurden (vgl. BSG Urteil vom 15.11.2012, B 8 SO 3/11 R; LSG NRW Urteil vom 12.03.2009, L 16 R 49/08).
  • SG Detmold, 15.07.2010 - S 7 R 57/09

    Rentenversicherung

    Insbesondere hinsichtlich der vor allem umstrittenen Erhebung von Säumniszuschlägen verweist sie auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2009 mit dem AZ: L 16 R 49/08.
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