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   LSG Bayern, 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03   

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https://dejure.org/2003,13592
LSG Bayern, 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03 (https://dejure.org/2003,13592)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03 (https://dejure.org/2003,13592)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2003 - L 16 RJ 263/03 (https://dejure.org/2003,13592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenerstattung für einen Aufenthalt am Toten Meer als Leistung zur medizinischen Rehabilitation; Leiden an einer generalisierten Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte); Anforderungen an stationäre Rehabilitationseinrichtungen; Voraussetzungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten - Aufenthalt am Toten Meer wegen einer Psoriasis-Erkrankung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 50/88

    Anspruch auf Übergangsgeld bei selbstbetriebener Rehabilitation, Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03
    Einer Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsaktes oder einer gesonderten förmlichen Feststellung seiner Rechtswidrigkeit bedarf es zur Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs nicht (zum Anspruch auf Übergangsgeld vgl. dagegen BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 50).
  • LSG Bayern, 25.06.2013 - L 6 R 921/11

    Zu den Voraussetzungen der Übernahme der Kosten einer stationären

    Der ursprüngliche Ablehnungsbescheid hinsichtlich der zunächst begehrten Sachleistung hat sich insoweit erledigt (vgl. hierzu Bayer. LSG, Urteil vom 26.11.2003, AZ: L 16 RJ 263/03 m.w.N.).

    Diesem Ergebnis steht auch die Entscheidung des 16. Senats des Bayer. LSG vom 26.11.2003 (L 16 RJ 263/03) nicht entgegen, wonach von einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in einer auf medizinische Behandlungen ausgerichteten Einrichtung nicht ausgegangen werden kann, wenn Versicherte in einer weder vom Reiseveranstalter betriebenen noch dem Hotel eingegliederten medizinischen Einrichtung ohne koordinierte ärztliche Kontrolle zusätzlich zu einem einfachen Hotel-Aufenthalt medizinische Sachleistungen in Eigenregie in Anspruch nehmen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2019 - L 21 R 76/15
    Zusätzliche ärztliche oder auch die für ein Krankenhaus typischen pflegerischen Leistungen sind für die Wirksamkeit der Klimaheil-Therapie schlichtweg nicht erforderlich und können damit für die Qualifizierung der Maßnahme auch nicht "prägend" sein (so auch Bayerisches LSG vom 26.11.2013 - L 16 RJ 263/03, Rn. 31, juris).

    Hingegen liegt keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme vor, wenn Versicherte in einer dem Hotel nicht eingegliederten Einrichtung ohne koordinierte ärztliche Kontrolle zusätzlich zu einem einfachen Hotelaufenthalt medizinische Sachleistungen in Eigenregie in Anspruch nehmen (Bayerisches LSG vom 26.11.2013 - L 16 RJ 263/03, Rn. 32, juris).

  • LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17

    Rentenversicherungsträger - Kostenübernahme - stationäre Rehabilitationsmaßnahme

    Im Ergebnis zu Recht hat das SG auf die Klage, die nach Durchführung der begehrten Reha-Maßnahme zutreffend auf eine Leistungsklage umgestellt wurde (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03, m.w.N.), die Beklagte zur Kostenerstattung verurteilt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2016 - L 8 R 914/14

    Rentenversicherung

    Aus dem Sinn und Zweck der Rehabilitationsleistungen folgt, dass die Hinnahme eines zeitlichen Aufschubs unzumutbar ist, wenn dadurch die Zwecke der medizinischen Rehabilitation erschwert oder gar vereitelt werden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil v. 26.11.2003, L 16 RJ 263/03).
  • SG Nürnberg, 12.05.2010 - S 18 R 1208/09

    Anspruch auf Kostenerstattung für selbst angeschaffte Hörgeräte gegen einen

    Vor einer Selbstbeschaffung ist zwingend ein Antrag vom Versicherten auf Erbringung der Leistung zu stellen (vgl. LSG Bayern, 26.11.2003, L 16 RJ 263/03).
  • LSG Bayern, 18.07.2007 - L 16 R 7/07

    Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung eines Heilverfahrens in Israel gem. §

    Dem Senat liegen zur Entscheidung die Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die Klageakten S 13 RA 1742/03 und S 31 R 2189/05 und die Berufungsakte sowie die beigezogene Akte L 16 RJ 263/03 vor.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 1 B 15/07

    Arbeitslosenversicherung

    Insofern kann § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX eine ermessensbeschränkende Wirkung entfalten (Bayrisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 26.11.2003 - Az.: L 16 RJ 263/03 - juris).
  • SG Duisburg, 22.01.2007 - S 25 R 52/05

    Rentenversicherung

    Hieraus folgt, dass ein Wunsch auf eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung regelmäßig dann nicht als berechtigt anzusehen ist, wenn ein Vertrag mit der entsprechenden Einrichtung nicht abgeschlossen worden ist (vgl LSG Mainz, Urteil vom 12.01.2004, -L 2 RJ 160/03, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 26.11.2003, -L 16 RJ 263/03, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 R 220/10
    Aus Sinn und Zweck der Rehabilitationsvorschriften folgt, dass die Hinnahme eines zeitlichen Aufschubs dann unzumutbar ist, wenn dadurch die Zwecke der medizinischen oder beruflichen oder sozialen Rehabilitation (§ 4 Abs. 1 SGB IX) erschwert oder gar vereitelt werden (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. November 2003, - L 16 RJ 263/03 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - L 5 R 1023/16
    Aus dem Sinn und Zweck der Rehabilitationsleistungen folgt, dass die Hinnahme eines zeitlichen Aufschubs unzumutbar ist, wenn dadurch die Zwecke der medizinischen Rehabilitation erschwert oder gar vereitelt werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03 - in juris).
  • SG Stuttgart, 17.09.2008 - S 4 R 6226/07

    Gewährung einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation ; Beachtung der

  • SG Oldenburg, 21.11.2006 - S 5 R 218/05
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