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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17 B ER   

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https://dejure.org/2018,1870
LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17 B ER (https://dejure.org/2018,1870)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2018 - L 18 AL 209/17 B ER (https://dejure.org/2018,1870)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - L 18 AL 209/17 B ER (https://dejure.org/2018,1870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 2 Abs 1 AÜG, § 3 Abs 1 AÜG, Art 12 GG, Art 14 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Prüfungsmaßstab - abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage - keine vollständige Aufklärung möglich - Folgenabwägung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Erlaubnis - einstweiliger Rechtsschutz - Vorwegnahme der Hauptsache - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versagung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    4 Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats = NVwZ 2004, S 95 ; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris).

    5 Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - mwN aus der Rspr).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Nach der Rspr des BVerfG sind solche Maßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl BVerfGE 44, 105 ; 91, 328 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG = NJW 1991, S. 1530).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstmalige Erlaubnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Die Antragstellerin hat solche schwerwiegenden Nachteile mit ihrer Antragsschrift nachvollziehbar dargelegt (vorläufige Einstellung der Betriebstätigkeit mit entsprechenden Auswirkungen auf die Leiharbeitnehmer und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Antragstellerin und deren Stellung bzw Chancen am Markt jetzt und in der Zukunft); in diesen Fällen ist auch eine Vorwegnahme der Hauptsache im gerichtlichen Eilverfahren gerechtfertigt (aA bei erheblichen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Organe LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (vgl BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Nach der Rspr des BVerfG sind solche Maßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl BVerfGE 44, 105 ; 91, 328 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG = NJW 1991, S. 1530).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Nach der Rspr des BVerfG sind solche Maßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl BVerfGE 44, 105 ; 91, 328 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG = NJW 1991, S. 1530).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Dies gilt insbesondere, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren - wie vorliegend - vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats = NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    3 Die Gewährleistung wirksamen und daher ggfs auch schnellen Rechtsschutzes verlangt nach der Rspr des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Beschwerdeführer mit seinen Begehren verfolgt (vgl BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17
    3 Die Gewährleistung wirksamen und daher ggfs auch schnellen Rechtsschutzes verlangt nach der Rspr des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auf Artikel 19 Abs. 4 GG und das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf Berufsausübung und auf den Beschuss des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 22. Januar 2018 (Az. L 18 AL 209/17) werde verwiesen.
  • SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Erteilung verbunden mit

    Mit Beschluss vom 22. Januar 2018 wies das Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Antragsgegnerin zurück (L 18 AL 209/17 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vortrags der Beteiligten wird auf die vorliegende Gerichtsakte und die Gerichtsakten zu den Aktenzeichen S 120 AL 381/18 und S 60 AL 810/17 ER - L 18 AL 209/17 B ER und die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • SG Potsdam, 12.04.2019 - S 18 AL 38/19
    Die Folgen einer solchen zeitlichen Verzögerung der Betriebseinstellung fallen auch in Ansehung der Rechte der Leiharbeitnehmer weniger ins Gewicht (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 18 AL 209/17 B ER -juris).
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