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LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - L 18 AS 513/12 B PKH |
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§ 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 44 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren: Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht eines Antrags auf einen Zugunstenbescheid - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 44 SGB 10
Zugunstenverfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 08.02.2012 - S 29 AS 2394/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - L 18 AS 513/12 B PKH
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - L 18 AS 513/12
Denn mit einem solchen Verwaltungsakt wird inzident immer zugleich auch der weitergehende Antrag auf eine Sachentscheidung abgelehnt, so dass dem betroffenen Kläger Widerspruch und Klage und im - wie in dem hier vorliegenden - Klageverfahren auch die inhaltliche Prüfung des Ablehnungsbescheides eröffnet ist (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R - juris).
- SG Berlin, 11.02.2013 - S 96 AS 11664/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende …
Ist auf einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 der Einstieg in eine erneute Sachprüfung von der zuständigen Behörde zu Recht abgelehnt worden, weil weder die zu überprüfende Bescheide im Einzelnen benannt worden noch Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit getroffener Entscheidungen aufgezeigt worden sind, so besteht auch bei Nachholung dieser Mitwirkungshandlungen im Klageverfahren keine Aussicht auf Erfolg einer Klage auf Gewährung höherer Leistungen unter Aufhebung der die Überprüfung ablehnenden Entscheidungen sowie unter Verpflichtung zur Abänderung der entsprechenden ursprünglichen Bewilligungen (abweichend zu LSG Berlin-Potsdam vom 8.3.2012 - L 18 AS 513/12 B PKH).Anders sieht dies zwar offenbar das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 8. März 2012, Az: L 18 AS 513/12 B PKH.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 2700/12
Zugunstenverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X - Bestimmtheit eines …
Zur Begründung der Berufung beruft sich die Klägerin auf Beschlüsse des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 22. Dezember 2010 - L 34 AS 2050/11 B PKH - und vom 08. März 2012 - L 18 AS 513/12 B PKH -: Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) im Rahmen eines Nichtzulassungsverfahrens angedeutet, dass den Betroffenen bei einem pauschalen Überprüfungsantrag Mitwirkungspflichten träfen. - LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 18 AS 1341/12
Sozialrechtliches Verfahren: Anforderungen an einen Überprüfungsantrag zur …
Seine Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 8. März 2012 (- L 18 AS 513/12 B PKH -) geht fehl, weil der durch den hiesigen Bevollmächtigten ebenfalls vertretene Kläger des dortigen Verfahrens gerade klargestellt hatte, gegen welche konkreten Bescheide er sich wendet und inwieweit er deren Überprüfung erstrebt. - LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 34 AS 1030/12
Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - Mitwirkungs- und Beibringungspflicht …
Ihre Bezugnahme in der Beschwerdeschrift auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 08. März 2012 (- L 18 AS 513/12 B PKH - in juris) geht fehl, weil der durch den hiesigen Bevollmächtigten ebenfalls vertretene Kläger des dortigen Verfahrens gerade klargestellt hatte, gegen welche konkreten Bescheide er sich wendet und inwieweit er deren Überprüfung erstrebt.