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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06 (https://dejure.org/2011,48613)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2011 - L 18 R 37/06 (https://dejure.org/2011,48613)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2011 - L 18 R 37/06 (https://dejure.org/2011,48613)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; NJW 1989, 1678).

    Schließlich kann aus keinem der geschilderten Verhalten (zT, insbesondere vor dem Zuzug in die BRD, gewalttätiges Handeln gegenüber Familienmitgliedern, Antriebslosigkeit, teilweise "fabulatorische" Begriffsverwendung etc) - selbst wenn man alle vorstehenden Bedenken ausblendet - sicher darauf geschlossen werden, der Kläger sei bei Abgabe der Willenserklärung im September geschäftsunfähig gewesen, weil sein Wille aufgrund der psychischen Erkrankungen durch für ihn unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen bestimmt wurde (BGH NJW 1970, 1680, 1681; NJW 1953, 1342; RGZ 69, 71; 103, 399, 401).

    Eine teilweise, relative Geschäftsunfähigkeit nur in Bezug auf besonders schwierige oder komplexe Lebenssachverhalte existiert jedoch nicht (BGH NJW 1970, 1680, 1681; BayObLG NJW 1989, 1678, 1679).

  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 149/88

    Kriterien; Annahme; Geschäftsunfähigkeit; Partiell

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; NJW 1989, 1678).

    Eine teilweise, relative Geschäftsunfähigkeit nur in Bezug auf besonders schwierige oder komplexe Lebenssachverhalte existiert jedoch nicht (BGH NJW 1970, 1680, 1681; BayObLG NJW 1989, 1678, 1679).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; NJW 1989, 1678).
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Ob der Kläger bei Abgabe seiner Willenserklärung nicht geschäftsfähig war, richtet sich somit nach § 104 Bürgerliches Gesetzbuch ((BGB); BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 64).
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; NJW 1989, 1678).
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; NJW 1989, 1678).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Der Ausschluss der freien Willensbetätigung kann sich nämlich je nach der Natur der krankhaften Störung auch auf nur einzelne, gegenständlich abgrenzbare Lebensbereiche beschränken (BVerfG NJW 2003, 1382, 1383; BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGHZ 30, 112, 117 f; 18, 184, 186 f; RGZ 162, 233, 239; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; NJW 1989, 1678).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Schließlich kann aus keinem der geschilderten Verhalten (zT, insbesondere vor dem Zuzug in die BRD, gewalttätiges Handeln gegenüber Familienmitgliedern, Antriebslosigkeit, teilweise "fabulatorische" Begriffsverwendung etc) - selbst wenn man alle vorstehenden Bedenken ausblendet - sicher darauf geschlossen werden, der Kläger sei bei Abgabe der Willenserklärung im September geschäftsunfähig gewesen, weil sein Wille aufgrund der psychischen Erkrankungen durch für ihn unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen bestimmt wurde (BGH NJW 1970, 1680, 1681; NJW 1953, 1342; RGZ 69, 71; 103, 399, 401).
  • RG, 19.01.1922 - VI 585/21

    Willenserklärung eines Geistesgestörten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
    Schließlich kann aus keinem der geschilderten Verhalten (zT, insbesondere vor dem Zuzug in die BRD, gewalttätiges Handeln gegenüber Familienmitgliedern, Antriebslosigkeit, teilweise "fabulatorische" Begriffsverwendung etc) - selbst wenn man alle vorstehenden Bedenken ausblendet - sicher darauf geschlossen werden, der Kläger sei bei Abgabe der Willenserklärung im September geschäftsunfähig gewesen, weil sein Wille aufgrund der psychischen Erkrankungen durch für ihn unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen bestimmt wurde (BGH NJW 1970, 1680, 1681; NJW 1953, 1342; RGZ 69, 71; 103, 399, 401).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2101/12
    Wenn die Kläger zur Begründung der Fortführung des Verfahrens ausführen, sie seien durch spätere Berechnungen zu einem niedrigeren Erstattungsbetrag gekommen als derjenige, der Gegenstand der Einigung im Termin war, so stellt dies allenfalls einen unbeachtlichen Motivirrtum dar (vgl. hierzu Bayerisches LSG Urteil vom 24.09.2012 - L 7 AS 432/12 = juris Rn 28; LSG NRW Urteil vom 29.11.2011 - L 18 R 37/06 = juris Rn 49; vgl. auch Leitherer aaO Rn 13 a.E.).
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