Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14 B |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeit von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Ersatz angefallener Rücklastschriftgebühren wegen verzögerter Ausführung einer Leistungsbewilligung (hier Anweisung der Leistung am und nicht zum 1. des Monats); Amtshaftungsanspruch; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fälligkeit von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Ersatz angefallener Rücklastschriftgebühren wegen verzögerter Ausführung einer Leistungsbewilligung (hier Anweisung der Leistung am und nicht zum 1. des Monats); Amtshaftungsanspruch; ...
- rechtsportal.de
Fälligkeit von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 22.05.2014 - S 6 AS 533/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95
Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse, …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14
Es muss die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr bestehen, dass sich unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Sachverhalt wiederholt oder dass trotz veränderter Verhältnisse zumindest eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende Entscheidung zu erwarten ist, weil die Behörde eine entsprechende Absicht zu erkennen gegeben hat (BSG Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R und Urteil vom 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95 - m.w.N.). - BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R
Auszahlung von Geldleistungen durch den Rentenversicherungsträger - neue …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14
Erbracht werden die Leistungen mit der Auszahlung gemäß § 42 SGB II, wobei Erfüllung nach § 362 BGB regelmäßig erst durch die Gutschrift auf das Konto beim Berechtigten eintritt (…Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 42 Rn. 45; BSG Urteil vom 14.08.2013 - B 13 RJ 11/03 R). - BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14
Es muss die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr bestehen, dass sich unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Sachverhalt wiederholt oder dass trotz veränderter Verhältnisse zumindest eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende Entscheidung zu erwarten ist, weil die Behörde eine entsprechende Absicht zu erkennen gegeben hat (BSG Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R und Urteil vom 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95 - m.w.N.). - BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14
Die Annahme einer solchen Gefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme zu erwarten ist (BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R, Rn. 16 m.w.N.).
- LSG Bayern, 17.08.2016 - L 11 AS 681/15
Verzinsung von Nachzahlungen aus einem Anerkenntnis bzw. Vergleich
Soweit vorliegend diesbezüglich ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB in Betracht kommen könnte (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.10.2014 - L 19 AS 1287/14 B;… Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, Stand Juli 2014, § 44 Rn. 20), hat der Senat dieses Begehren abgetrennt (Fortführung unter dem Az. L 11 SF 350/15 KL) und eine Verweisung an das dafür zuständige Zivilgericht angekündigt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - L 20 SO 313/15
Erlöschen des Zahlungsanspruchs des Sozialhilfeempfängers gegen den …
- LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 AS 611/18 Selbst wenn die Kläger geltend machen wollten, dass die zivilrechtlichen Vorschriften über den Ersatz eines Verzugsschadens (§§ 286 Abs. 1, 288 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) auf das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsempfänger analog anwendbar seien (dagegen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - L 19 AS 1287/14 B -, juris Rn. 8), so bedürfte es noch immer einer fälligen Forderung, mit deren Erfüllung der Beklagte oder der Beigeladene in Verzug hätten geraten können.