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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER (https://dejure.org/2011,2871)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER (https://dejure.org/2011,2871)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - L 19 AS 1560/11 B ER (https://dejure.org/2011,2871)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Ein Anspruch der Antragstellerin auf Leistungen nach dem SGB II ergibt sich nicht bereits aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R), weil Bulgarien nicht zu den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens zählt.

    Hieran habe auch die Neufassung von § 7 Abs. 1 SGB II ab dem 01.04.2006 nichts geändert (Kritik bei Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rn. 11; ausdrücklich offengelassen im Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn. 13).

    Ob schließlich etwas anderes aus dem Umstand folgt, dass die Antragstellerin über eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU verfügt (zu deren Bedeutung vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R), erscheint im Hinblick darauf, dass in der Bescheinigung vom 04.06.2008 auf den Entfall der Freizügigkeitsvoraussetzungen, insbesondere der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts und in der Bescheinigung vom 07.08.2009 auf das Erfordernis einer Arbeitserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hingewiesen wird, zweifelhaft.

    Sowohl der EuGH als auch das BSG haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10

    Folgenabwägung - ungeklärte Rechtsfragen - Selbständigkeit - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Das nach dem Wortlaut der Vorschrift immerhin mögliche Verständnis, Bestimmungen des FreizügG/EU könnten nur nach bereits erfolgter Erteilung der Arbeitserlaubnis zur Anwendung kommen, dürfte europarechtlich ausgeschlossen sein (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10 B ER).

    Die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit Gemeinschaftsrecht der EU ist in Rechtsprechung, Kommentierung und inzwischen reichhaltiger Judikatur umstritten (exemplarisch aus jüngerer Zeit: LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER - und vom 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10 B ER, LSG NRW Beschlüsse vom 04.10.2010 - L 19 AS 942/10 B und vom 17.05.2011 - L 6 AS 356/11 B ER - m. w. N.).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    In dieser Hinsicht hat der EuGH im Urteil vom 23.03.2004 - C-138/02 Collins - daran erinnert, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zwischen Angehörigen der Mitgliedsstaaten zu unterscheiden ist, die im Aufnahmemitgliedsstaat, in dem sie eine Beschäftigung suchen, noch kein Arbeitsverhältnis eingegangen sind und denen, die dort bereits arbeiten und die dort gearbeitet haben, aber nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen und gleichwohl als Arbeitnehmer gelten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 19 AS 317/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG lässt sich daher nur die Verpflichtung zur Gewährung solcher Leistungen herleiten, die notwendig sind, um der Antragstellerin, sofern sie hierüber nicht verfügt, eine Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen (vgl. LSG NRW Beschluss vom 28.06.2011 - L 19 AS 317/11 B ER - und vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER = NZS 2008, 104, 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - L 19 AS 431/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Der Antragsstellerin ist auch nicht auf Grund der aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG) folgenden Verpflichtung des Staates, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, ein Anspruch auf vorläufige Leistungen - und sei es auch nur im Umfang geminderter Leistungen analog § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes - AsylbLG - (vgl. dazu LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 431/11 B ER - m.w.N.) zuzubilligen (a.A. wohl Strick, NJW 2005, 2182, 2185).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10

    Folgenabwägung bei ungeklärter Rechtsfrage; Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit Gemeinschaftsrecht der EU ist in Rechtsprechung, Kommentierung und inzwischen reichhaltiger Judikatur umstritten (exemplarisch aus jüngerer Zeit: LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER - und vom 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10 B ER, LSG NRW Beschlüsse vom 04.10.2010 - L 19 AS 942/10 B und vom 17.05.2011 - L 6 AS 356/11 B ER - m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2011 - L 6 AS 356/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit Gemeinschaftsrecht der EU ist in Rechtsprechung, Kommentierung und inzwischen reichhaltiger Judikatur umstritten (exemplarisch aus jüngerer Zeit: LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER - und vom 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10 B ER, LSG NRW Beschlüsse vom 04.10.2010 - L 19 AS 942/10 B und vom 17.05.2011 - L 6 AS 356/11 B ER - m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2010 - L 19 AS 942/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit Gemeinschaftsrecht der EU ist in Rechtsprechung, Kommentierung und inzwischen reichhaltiger Judikatur umstritten (exemplarisch aus jüngerer Zeit: LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER - und vom 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10 B ER, LSG NRW Beschlüsse vom 04.10.2010 - L 19 AS 942/10 B und vom 17.05.2011 - L 6 AS 356/11 B ER - m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - L 19 B 13/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG lässt sich daher nur die Verpflichtung zur Gewährung solcher Leistungen herleiten, die notwendig sind, um der Antragstellerin, sofern sie hierüber nicht verfügt, eine Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen (vgl. LSG NRW Beschluss vom 28.06.2011 - L 19 AS 317/11 B ER - und vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER = NZS 2008, 104, 105).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
    Sowohl der EuGH als auch das BSG haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Berechtigung

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

  • SG Dortmund, 20.07.2016 - S 32 AS 3037/16

    Anspruch auf Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit

    Im Übrigen wird zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Verweises auf Rückkehr- bzw. Überbrückungsleistungen - die hier allerdings nicht streitgegenständlich sind - zusätzlich zu den im Beschluss der Kammer vom 18.04.2016 - S 32 AS 380/16 ER - juris genannten Entscheidungen hingewiesen auf etwas ältere Rechtsprechung des 19. Senats des LSG NRW: Beschluss vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER - juris und Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER - juris.
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 190/16

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines Verweises auf Rückkehr- bzw. Überbrückungsleistungen - die hier allerdings nicht streitgegenständlich sind (s. u.) - zusätzlich hingewiesen auf (etwas ältere) Rechtsprechung des 19. Senats des LSG NRW, nämlich den Beschluss vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER - juris und den Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER - juris.
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines Verweises auf Rückkehr- bzw. Überbrückungsleistungen - die hier allerdings nicht streitgegenständlich sind (dazu noch näher weiter unten) - zusätzlich kurz hingewiesen auf etwas ältere Rechtsprechung des 19. Senats des LSG NRW, nämlich den Beschluss vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER - juris und den Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER - juris.
  • SG Dortmund, 24.10.2016 - S 32 AS 4290/15

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines Verweises auf Rückkehr- bzw. Überbrückungsleistungen - die hier allerdings nicht streitgegenständlich sind (dazu noch näher weiter unten) - zusätzlich kurz hingewiesen auf etwas ältere Rechtsprechung des 19. Senats des LSG NRW, nämlich den Beschluss vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER - juris und den Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER - juris.
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 5367/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Nicht nur aber gerade für diesen Zeitraum ist es daher verfassungsrechtlich unbedenklich, bedürftige Personen auf Rückkehr- bzw. Überbrückungsleistungen zu verweisen (vgl. zur Zulässigkeit des Verweises auf solche Leistungen überzeugend LSG NRW, Beschluss vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 19 AS 845/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein solcher Anspruch ist jedoch nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens (ebenso Beschluss des Senats vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Leistungsausschluss sei insbesondere nicht nur für alte EU-Bürger streitig, sondern auch für Mitglieder der neuen EU-Mitgliedstaaten (LSG NRW, Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B - und vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B -).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines Verweises auf Rückkehr- bzw. Überbrückungsleistungen - die hier allerdings nicht streitgegenständlich sind (dazu noch näher weiter unten) - zusätzlich kurz hingewiesen auf etwas ältere Rechtsprechung des 19. Senats des LSG NRW, nämlich den Beschluss vom 16.04.2007 - L 19 B 13/07 AS ER - juris und den Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER - juris.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - L 19 AS 834/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Senat sieht danach keine Veranlassung, den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II in der vorliegenden Fallkonstellation europarechtlich in Frage zu stellen oder gar von seiner Anwendung abzusehen, solange jedenfalls keine eindeutigen Hinweise auf die Notwendigkeit einer einschränkenden Auslegung in der Judikative des Bundesverfassungsgerichts bzw. des EuGH gegeben werden (vgl. Entscheidungen des Senats vom 07.12.2011 - L 19 AS 1956/11 B ER = juris; Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER = juris).
  • SG Duisburg, 11.02.2013 - S 33 AS 94/13

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bei Gefährdung der

    dd) Es besteht demnach keine Veranlassung, den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II in der vorliegenden Fallkonstellation europarechtlich in Frage zu stellen oder gar von seiner Anwendung abzusehen, solange jedenfalls keine eindeutigen Hinweise auf die Notwendigkeit einer einschränkenden Auslegung in der Judikative des Bundesverfassungsgerichts bzw. des EuGH gegeben werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 15.06.2012 - L19 AS 834/12 B ER; Beschluss vom 07.12.2011 - L 19 AS 1956/11 B ER; Beschluss vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B ER).
  • SG Osnabrück, 19.10.2011 - S 16 AS 711/11

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für ausländische Arbeitssuchende bei

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