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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10 B (https://dejure.org/2012,5405)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10 B (https://dejure.org/2012,5405)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 19 AS 2147/10 B (https://dejure.org/2012,5405)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 18.01.2007 - L 15 b 224/06

    Zumutbarkeit einer Gebührenminderung für einen beigeordneten Rechtsanwalt; Umfang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV RVG stellt eine vorrangige Sondervorschrift zu Nr. 3102 VV RVG mit einem geminderten Gebührenrahmen dar (LSG NRW, Beschlüsse vom 16.12.2009 - L 19 AS 180/09 B , vom 22.08.2011 - L 19 AS 634/10 B; Beschluss des LSG Bayern vom 18.01.2007 - L 15 B 224/06 AS KO; Straßfeld in Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 197 Rn. 40).

    Teilweise wird der zeitliche Gesichtspunkt des "vorausgegangenen" Verwaltungsverfahrens im Rahmen des Gebührentatbestandes nach Nr. 3103 VV RVG in den Vordergrund gestellt und als ausreichend erachtet, dass ein behördliches Verfahren zeitlich vor dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingeleitet worden ist, der Rechtsanwalt also in einem zeitlich "früheren" behördlichen Verfahren, das den gleichen Lebenssachverhalt zum Gegenstand hat, tätig gewesen ist (Beschluss des LSG Thüringen vom 24.11.2010 - L 6 SF 653/10 B; Beschluss des LSG NRW vom 30.06.2011 - L 9 AS 1743/10 B; Beschluss des Bayerischen LSG vom 18.01.2007 - L 15 B 224/06 AS KO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 7 B 406/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    In auf Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist über die im vorausgehenden Verwaltungsverfahren streitgegenständliche Frage des materiell-rechtlichen Anspruches (Anordnungsanspruch) hinaus zusätzlich die Auseinandersetzung damit erforderlich, ob ein Anordnungsgrund im Sinne der Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung vorliegt (z.B. Beschluss des LSG NRW vom 16.03.2011 - L 7 B 406/08 AS); in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in denen die Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels begehrt wird (§ 86b Abs. 1 SGG) tritt zur Auseinandersetzung mit dem materiell-rechtlichen Anspruch die erforderliche Interessenabwägung hinzu (z.B. Beschluss des LSG NRW vom 31.10.2011 - L 6 AS 851/10 B).

    Allen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemein ist zudem der verfolgte Zweck einer vorläufigen Sicherung oder Gewährung von Leistungen, der häufig nicht mit dem im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruch übereinstimmt und insoweit einen abweichenden Streitgegenstand darstellt (LSG NRW, Beschluss vom 16.03.2011 - L 7 B 406/08 AS).

  • LSG Thüringen, 24.11.2010 - L 6 SF 653/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - einstweiliges

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Teilweise wird der zeitliche Gesichtspunkt des "vorausgegangenen" Verwaltungsverfahrens im Rahmen des Gebührentatbestandes nach Nr. 3103 VV RVG in den Vordergrund gestellt und als ausreichend erachtet, dass ein behördliches Verfahren zeitlich vor dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingeleitet worden ist, der Rechtsanwalt also in einem zeitlich "früheren" behördlichen Verfahren, das den gleichen Lebenssachverhalt zum Gegenstand hat, tätig gewesen ist (Beschluss des LSG Thüringen vom 24.11.2010 - L 6 SF 653/10 B; Beschluss des LSG NRW vom 30.06.2011 - L 9 AS 1743/10 B; Beschluss des Bayerischen LSG vom 18.01.2007 - L 15 B 224/06 AS KO).

    Soweit in der Rechtsprechung alleine das Tätigwerden in einem Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren für die Anwendung des Gebührenrahmens nach Nr. 3103 VV RVG als ausreichend angesehen wird, bestehen allerdings differierende Auffassungen, ob das Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren zum Zeitpunkt der Einleitung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bereits abgeschlossen gewesen sein muss, um den Anfall des reduzierten Gebührenrahmens auszulösen (so Beschluss des LSG NRW vom 29.01.2007 - L 1 B 35/07 AS; a. A. Beschlüsse des LSG NRW vom 13.02.2009 - L 12 B 159/08 AS, des LSG Thüringen vom 24.11.2010 - L 6 SF 653/10 B).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2010 - L 2 AS 257/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss wegen Vorrangigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Der Senat schließt sich daher der mittlerweile wohl vorherrschenden Auffassung an, wonach auch bei einem bereits zuvor eingeleiteten oder sogar abgeschlossenen Verwaltungsverfahren im nachfolgenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Gebührenrahmen aus Nr. 3103 VV RVG keine Anwendung findet, vielmehr im Rahmen der Gebührenbemessung nach Nr. 3102 VV RVG das Ausmaß konkret aufgetretener Synergien bei der Bemessung der Einzelgebühr nach § 14 RVG zu berücksichtigen ist (insbesondere Beschlüsse des LSG NRW vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B, vom 16.01.2012 - L 2 AS 257/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 16 AL 103/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Der Senat schließt sich daher der mittlerweile wohl vorherrschenden Auffassung an, wonach auch bei einem bereits zuvor eingeleiteten oder sogar abgeschlossenen Verwaltungsverfahren im nachfolgenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Gebührenrahmen aus Nr. 3103 VV RVG keine Anwendung findet, vielmehr im Rahmen der Gebührenbemessung nach Nr. 3102 VV RVG das Ausmaß konkret aufgetretener Synergien bei der Bemessung der Einzelgebühr nach § 14 RVG zu berücksichtigen ist (insbesondere Beschlüsse des LSG NRW vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B, vom 16.01.2012 - L 2 AS 257/10 B).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Der Verfahrensgegenstand eines auf Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verwaltungsverfahrens wird dabei einerseits vom Regelungswillen der Behörde und andererseits vom Begehren des Antragstellers bestimmt (Urteil des BSG vom 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Diese Regelung sieht, soweit derselbe Rechtsanwalt schon im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren tätig war, eine Reduzierung des Gebührenrahmens der Geschäftsgebühr wegen der damit verbundenen Arbeitserleichterung für das Widerspruchsverfahren vor (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - L 1 B 35/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Soweit in der Rechtsprechung alleine das Tätigwerden in einem Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren für die Anwendung des Gebührenrahmens nach Nr. 3103 VV RVG als ausreichend angesehen wird, bestehen allerdings differierende Auffassungen, ob das Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren zum Zeitpunkt der Einleitung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bereits abgeschlossen gewesen sein muss, um den Anfall des reduzierten Gebührenrahmens auszulösen (so Beschluss des LSG NRW vom 29.01.2007 - L 1 B 35/07 AS; a. A. Beschlüsse des LSG NRW vom 13.02.2009 - L 12 B 159/08 AS, des LSG Thüringen vom 24.11.2010 - L 6 SF 653/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - L 12 B 159/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Soweit in der Rechtsprechung alleine das Tätigwerden in einem Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren für die Anwendung des Gebührenrahmens nach Nr. 3103 VV RVG als ausreichend angesehen wird, bestehen allerdings differierende Auffassungen, ob das Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren zum Zeitpunkt der Einleitung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bereits abgeschlossen gewesen sein muss, um den Anfall des reduzierten Gebührenrahmens auszulösen (so Beschluss des LSG NRW vom 29.01.2007 - L 1 B 35/07 AS; a. A. Beschlüsse des LSG NRW vom 13.02.2009 - L 12 B 159/08 AS, des LSG Thüringen vom 24.11.2010 - L 6 SF 653/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 634/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10
    Der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV RVG stellt eine vorrangige Sondervorschrift zu Nr. 3102 VV RVG mit einem geminderten Gebührenrahmen dar (LSG NRW, Beschlüsse vom 16.12.2009 - L 19 AS 180/09 B , vom 22.08.2011 - L 19 AS 634/10 B; Beschluss des LSG Bayern vom 18.01.2007 - L 15 B 224/06 AS KO; Straßfeld in Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 197 Rn. 40).
  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12

    Rahmengebühr, Typisierung, Einzelfallentscheidung, Rechtsmittel

    Das Widerspruchsverfahren stellt jedoch kein dem sozialgerichtlichen Eilverfahren vorgehendes Verwaltungsverfahren im Sinne der Nr. 3103 VV RVG dar (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.01.2012 - L 6 AS 886/11 B KO - unveröffentlicht; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10 B - juris RdNr. 34).
  • LG Magdeburg, 26.03.2013 - 21 Qs 22/13

    Auswahl eines Pflichtverteidigers: Benennung eines Verteidigers durch den

    Das Widerspruchsverfahren stellt jedoch kein dem sozialgerichtlichen Eilverfahren vorgehendes Verwaltungsverfahren im Sinne der Nr. 3103 VV RVG dar (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.01.2012 - L 6 AS 886/11 B KO - unveröffentlicht; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10 B - juris RdNr. 34).
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