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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16 NZB   

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https://dejure.org/2017,6359
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16 NZB (https://dejure.org/2017,6359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16 NZB (https://dejure.org/2017,6359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2017 - L 19 AS 2482/16 NZB (https://dejure.org/2017,6359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr; Qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr; Qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung

  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16
    Sie nehme Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 02.06.2008 - B 9/9a SB 5/07 R. Das Bundessozialgericht stelle offenkundig darauf ab, dass für die Abhilfe notwendige Nachweise vom Rechtsanwalt beschafft werden.

    Das Sozialgericht sei nach eigenem Bekunden von der Entscheidung des Bundessozialgerichts - B 9/9a SB 5/07 R - abgewichen.

    Vorliegend hat das Sozialgericht die angewendete Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 02.06.2008 - B 9/9a SB 5/07 und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08) angegeben und keinen von dieser Rechtsprechung abweichenden abstrakten Rechtsgrundsatz aufgestellt.

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16
    Als Mitwirkungshandlungen reichen weder die Einlegung und die Begründung eines Widerspruchs, die Stellungnahme auf eine behördliche Anfrage, die Vorlage von präsenten Beweismitteln, die Mitwirkung an Ermittlungen noch die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung aus (BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R, ZfS 2007, 86, vom 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R, SGb 2007, 291, vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R, JurBüro 2009, 481, vom 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R, AGS 2011, 27 und vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.11.2011 - 6 B 34/11, RVGreport 2012 S. 103).

    Vorliegend hat das Sozialgericht die angewendete Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 02.06.2008 - B 9/9a SB 5/07 und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08) angegeben und keinen von dieser Rechtsprechung abweichenden abstrakten Rechtsgrundsatz aufgestellt.

  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16
    Denn nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Berufung wegen Abweichung (vgl. BSG, Beschlüsse vom 20.02.2017 - B 1 KR 75/16 B - m.w.N., vom 01.02.2016 - B 1 KR 104/15 B und vom 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
  • SG Duisburg, 29.11.2019 - S 49 AS 821/17
    Da das Gericht inhaltlich auch an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und LSG Nordrhein-Westfalen zu den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept anknüpft, ohne dabei widersprechende eigene Rechtssätze aufzustellen, ist auch die für § 144 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGG erforderliche Divergenz in einer Rechtsfrage nicht gegeben, selbst wenn das Gericht die entsprechenden Grundsätze im Ergebnis fehlerhaft auf den vorliegenden Einzelfall übertragen haben sollte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16 NZB, juris, Rn. 29 - "Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass das Sozialgericht in der angefochtenen Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des Landessozialgerichts, des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt hat.
  • SG Duisburg, 22.09.2023 - S 49 AS 3541/20
    Da das Gericht inhaltlich auch an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und LSG Nordrhein-Westfalen zu den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept anknüpft, ohne dabei widersprechende eigene Rechtssätze aufzustellen, ist auch die für § 144 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGG erforderliche Divergenz in einer Rechtsfrage nicht gegeben, selbst wenn das Gericht die entsprechenden Grundsätze im Ergebnis fehlerhaft auf den vorliegenden Einzelfall übertragen haben sollte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16 NZB, juris, Rn. 29 - "Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass das Sozialgericht in der angefochtenen Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des Landessozialgerichts, des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt hat.
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