Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4793
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER (https://dejure.org/2014,4793)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER (https://dejure.org/2014,4793)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2014 - L 19 AS 73/14 B ER (https://dejure.org/2014,4793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11

    § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG differenziert unter der Gruppe der Inhaber einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Allerdings richtet sich die Leistungsberechtigung in Fällen wie dem vorliegenden, in denen den unterschiedlich leistungsberechtigten Eltern die Personensorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Antragsteller gemeinsam obliegt, nach dem leistungsrechtlich privilegierten Elternteil und damit nach dem Anspruch des Leistungsberechtigten nach dem SGB II (im Ergebnis ebenso SG Hildesheim Beschluss vom 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER; Hohm in Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG, Loseblatts., 41. Erg.Lfg., Band I, § 1 Rn. 88; zur Maßgeblichkeit des leistungsrechtlich privilegierten Elternteils bei gemischten Bedarfsgemeinschaften zutreffend Frerichs in jurisPK-SGB XII, 1. Aufl. § 1 AsylbLG Rn. 121.1).
  • BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Sie haben weder die Erklräung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht, noch Hintergrundstünde mitgeteilt, obwohl die rechtzeitige Vorlage in die Risikosphäre des Antragstellers fällt (BVerfG Beschluss vom 30.08.1991 - 2 BvR 995/91).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 13 ME 189/13

    Heilung bei einer in erster Instanz nicht vorgelegten Prozessvollmacht in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Vielmehr entfalle bei fehlender Rüge eines anderen Beteiligten lediglich die Pflicht des Gerichts, nicht jedoch dessen Befugnis, einen Mangel der Vollmacht bei Auftreten eines Rechtsanwalts zu prüfen und zu berücksichtigen (OVG Lüneburg Beschluss vom 15.11.2013 - 13 ME 189/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2013 - L 7 AS 1725/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    c) Soweit die Antragsteller Kosten der Unterkunft und Heizung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehren, besteht ein Anordnungsgrund nur, wenn ohne gerichtliches Einschreiten konkret die Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare Notlage drohen (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.10.2013 - L 7 AS 1725/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Daher besteht - auch vor dem Hintergrund der Senatsrechtsprechung zur Verpflichtung des Gerichts, über die Prozesskostenhilfe vor Erledigung der Hauptsache zu entscheiden und ggf. auf fehlende Unterlagen hinzuweisen (Beschluss des Senats vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B) - im vorliegenden Fall kein Anlass, die Verpflichtung zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nach Erledigung der Hauptsache (hierzu für Eilverfahren z.B. Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, 3. Aufl. § 73a Rn. 13) zu erwägen, zumal die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer noch nicht eingereicht wurde.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Bereits unter Geltung von § 73 Abs. 2 S. 1 SGG war jedoch anerkannt, dass eine Abweisung der Klage als unzulässig erst in Betracht kam, nachdem der Rechtsanwalt schriftlich aufgefordert worden war, binnen einer bestimmten Frist die Vollmacht einzureichen und diese Aufforderung mit dem Hinweis verbunden war, dass die Klage (bzw. hier der Eilantrag) als unzulässig abgewiesen wird, wenn die Vollmacht nicht eingereicht wird (BSG Urteil vom 13.01.2000 - B 6 KA 29/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 19 AS 2015/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Der Senat hat im Rahmen der bei Unsicherheiten zum Anordnungsanspruch gebotenen Interessenabwägung zudem berücksichtigt, dass dem Antragsgegner, sollte sich herausstellen, dass nicht er, sondern der Asylbewerberleistungsträger zuständig ist, gegen diesen ein Erstattungsanspruch zusteht (vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2013 - L 19 AS 2015/13 B ER), weshalb die Nachteile für den Antragsteller bei Ablehnung der einstweiligen Anordnung die Nachteile des Antragsgegners bei deren Erlass und später sich herausstellender Unbegründetheit des Leistungsanspruchs weit überwiegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - L 7 AS 1747/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Entscheidungsreife ist regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen anzunehmen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2013 - L 7 AS 1747/13 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2020 - L 10 AS 886/19

    Sozialgerichtliches Verfahren; Streitgegenstand; Grundsicherung für

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen den unterschiedlich leistungsberechtigten Eltern die Personensorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Kläger gemeinsam obliegt, richtet sich aber die Leistungsberechtigung des Kindes nach dem leistungsrechtlich privilegierten Elternteil und damit nach dem Anspruch des Leistungsberechtigten nach dem SGB II, mithin hier der Klägerin (vgl nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2014 - L 19 AS 73/14 B ER, juris RdNr 27 mwN; Frerichs in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, Stand der Einzelbearbeitung: 06. Mai 2020, RdNr 148 zu § 1 AsylbLG; Dollinger in Siefert, AsylbLG, 2018, RdNr 73 zu § 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16

    Erstattung von Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren; Erfolgreicher

    Die Pflicht zur Einreichung der Vollmachtsurkunde aus § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB X betrifft nicht die (selbstverständliche) Voraussetzung, dass ein im Namen eines Anderen gestellter Antrag von einer Vollmacht umfasst sein muss, sondern (nur) deren Nachweis dem Leistungsträger gegenüber (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER für die insoweit parallele Rechtslage zu § 73 Abs. 6 SGG).

    Der Senat hält es sogar für nahliegend, in der eidesstattlichen Versicherung den schriftlichen Vollmachtsnachweis - der im Übrigen keiner besonderen Form bedarf - zu sehen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2018 - L 31 AS 1194/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Allerdings richtet sich die Leistungsberechtigung in Fällen wie dem vorliegenden, in denen den unterschiedlich leistungsberechtigten Eltern die Personensorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Antragsteller gemeinsam obliegen, nach dem leistungsrechtlich privilegierten Elternteil und damit nach dem Anspruch des Leistungsberechtigten nach dem SGB II (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2014, Az. L 19 AS 73/14 B ER, m.w.N., zitiert nach Juris; Hohm in Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG, Band I, § 1 Rn. 86; im Ergebnis ebenso SG Hildesheim Beschluss vom 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - L 7 AS 510/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs

    Zudem dürfte es der Grundsatz des fairen Verfahrens (hierzu nur LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER) regelmäßig ausschließen, bei einem Fristversäumnis beider Beteiligter nur für einen - hier die Antragsteller - negative prozessuale Folgen anzuschließen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - L 7 AS 511/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Zudem dürfte es der Grundsatz des fairen Verfahrens (hierzu nur LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2014 - L 19 AS 73/14 B ER) regelmäßig ausschließen, bei einem Fristversäumnis beider Beteiligter nur für einen - hier die Antragsteller - negative prozessuale Folgen anzuschließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht