Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2006 - L 19 B 316/06 AS ER   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Die ärztliche Verordnung eines Hilfsmittels begründet notwendigen, nicht unabweisbaren Bedarf i.S.d. SGB-II

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - L 7 AS 1477/08  

    Arbeitslosengeld II - Sehhilfe - Bestandteil der Regelleistung - Kostenübernahme

    Soweit der Antragsteller weiterhin die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille durch die Antragsgegnerin als (verlorenen) Zuschuss erstreben sollte, vermag er mit diesem Begehren bei der hier gebotenen summarischen Prüfung schon deswegen nicht durchzudringen, weil Sehhilfen - soweit diese nicht ausnahmsweise als Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 2 bis 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden können - dem von der Regelleistung (§ 20 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ) umfassten Bedarf zuzuordnen sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2006 - L 19 B 316/06 AS ER - Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen , Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07 - ; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 20 Rdnrn. 52 f.; ferner zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2006 - L 20 B 69/05 SO ER - ; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage, § 48 Rdnr. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - L 20 B 59/08  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Übernahme der Kosten für eine

    Offen bleiben kann auch, ob Kosten für eine Brille tatsächlich als Gesundheitskosten anzusehen sind, oder ob die notwendigen Ansparungen nicht aus einem anderen Bezugsrahmen, etwa dem der Kosten für Körperpflege, zumutbar wären (Aufwendungen für eine Brille sind als Körperpflegekosten angesehen worden von SG Darmstadt, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2006 - L 19 B 316/06 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 29 AS 244/09  

    Gleitsichtbrille; unabweisbarer Bedarf

    Die ärztliche Verordnung einer Gleitsichtbrille allein besagt noch nicht, dass dieses Hilfsmittel sofort benötigt wird (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 28. August 2006 - L 19 B 316/06 AS ER - zitiert nach juris).
mehr
  • SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4151/06  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Schenkungen

    Solche, nicht von der Krankenkasse übernommene Krankheitskosten sind aber aus der Regelleistung zu bestreiten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2006, Az.: L 19 B 316/06 ER; SG Darmstadt, Urteil vom 19.01.2007, Az.: S 19 AS 238/06).
  • SG Berlin, 21.08.2007 - S 119 AS 16141/07  

    Arbeitslosengeld II - Regelversorgung mit Zahnersatz - Darlehen bei unabweisbarem

    Ein unabweisbarer Bedarf im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II liegt dann vor, wenn die Abdeckung des fraglichen Bedarfs keinen Aufschub duldet und eine erhebliche Beeinträchtigung des Bedarfs vorliegt, die auch nicht durch Mittelumschichtung innerhalb der Regelleistung beseitigt oder aufgefangen werden kann ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.08.2006 - L 19 B 316/06 AS ER - unter Hinweis auf Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, § 23 Rz. 26 ff.).
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