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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 19 B 81/05 AS ER   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Langjähriges Zusammenleben und nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft sind wichtige Indizien für eheähnliche Lebensgemeinschaft

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf, 28.09.2005 - S 35 AS 242/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 19 B 81/05 AS ER



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - L 19 B 85/05  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn die Feststellung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft i.S. vom § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II bzw. im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, ist eine komplexe juristische Bewertung, die eine Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich macht und schon deshalb juristischen Laien regelmäßig nicht möglich ist (Beschluss des Senats vom 23.12.2005 - L 19 B 81/05 AS ER) Im Übrigen dürfte auch die Bezeichnung als "Lebensgefährte" im allgemeinen Sprachgebrauch der Bezeichnung als "Partner in eheähnlicher Gemeinschaft" nicht notwendig gleichkommen, wovon die Antragsgegnerin offensichtlich ausgeht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Wenngleich die Bezeichnung als Lebensgefährte für sich genommen wiederum nicht ausreicht, um von einer "eheähnlichen Gemeinschaft" bzw. einer Einstandsgemeinschaft ausgehen zu können (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 21.12.2005 - Az.: L 19 B 81/05 ER, sozialgerichtsbarkeit.de), gewinnt hier der Gesichtspunkt Bedeutung, dass die Antragstellerin zu 1) und H. gemeinsam wirtschaften und H. die Hälfte des Mietzinses trägt, so dass aufgrund einer Gesamtschau davon auszugehen ist, dass die Antragstellerin zu 1) und H. bereit sind, gegenseitig Verantwortung zu übernehmen und füreinander einzustehen.
  • SG Düsseldorf, 02.02.2006 - S 23 AS 2/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zu der Feststellung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, bedarf es einer juristischen Wertung unter Beachtung der Rechtsprechung, die juristischen Laien regelmäßig nicht abverlangt werden kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2005, L 19 B 81/05 AS ER).
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  • SG Düsseldorf, 23.08.2006 - S 35 AS 190/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Einem Laien erscheint es grundsätzlich nicht möglich, die Tatbestandsmerkmale dieses Rechtsinstituts zutreffend zu subsumieren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Az.: L 19 B 81/05 AS ER - Beschluss vom 21.12.2005).
  • SG Düsseldorf, 06.02.2006 - S 35 AS 25/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 27.12.2005 - Az.: L 19 B 81/05 AS ER) können juristische Laien den Begriff der eheähnlichen Lebensgemeinschaft weder verstehen noch zutreffend anwenden.
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