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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - L 19 B 85/05 AS ER   

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Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren

Verfahrensgang

  • SG Dortmund, 28.09.2005 - S 14 AS 320/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - L 19 B 85/05 AS ER



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Wird zitiert von ... (10)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - L 19 B 109/05  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung mit Beschluss vom 17.02.2006 ( - L 19 B 85/05 AS ER -) angeschlossen und erst die Dauer des Zusammenlebens von regelmäßig drei Jahren als Hinweistatsache für das Vorliegen einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft im Sinne der eheähnlichen Gemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II angesehen, soweit nicht gewichtige andere Hinweistatsachen eine andere Gesamtwürdigung bedingen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - L 20 B 24/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    So wird aus dem Erfordernis einer auf Dauer angelegten Einstehensgemeinschaft abgeleitet, dass von einer solchen auszugehen ist, wenn die Partner seit etwa drei Jahren zusammen leben (so BSG, Urteil vom 29.04.1998, B 7 AL 56/97 R, SozR 3 - 4100 § 119 Nr. 15; LSG NRW, Beschluss vom 17.02.2006,L 19 b 85/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - L 19 B 116/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der erkennende Senat hat sich ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG angeschlossen, dass die dreijährige Dauer der Beziehung nicht als absolute zeitliche Mindestgrenze zu verstehen ist (siehe dazu ausführlich den von der Antragstellerin angeführten Beschluss des Senats vom 17.02.2006 - L 19 B 85/05 AS ER).
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  • LSG Bayern, 23.01.2007 - L 19 B 177/06  
    Die dagegen eingelegte Beschwerde verwarf das Bayer. Landessozialgericht als unzulässig (Beschluss vom 07.04.2005 - L 19 B 85/05 R PKH -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese erforderliche Gesamtschau lässt sich ohne weiteres mit der von der Klägerin genannten Entscheidung des 19. Senats (Beschluss vom 17.02.2006, L 19 B 85/05 AS ER ) vereinbaren, die ebenfalls nicht von der strikten Einhaltung einer Drei-Jahresfrist ausgeht, sondern auch einschränkend darauf abstellt, dass gewichtige andere Hinweistatsachen eine andere Gesamtwürdigung bedingen können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - L 19 B 115/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der erkennende Senat hat sich ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG angeschlossen, dass die dreijährige Dauer der Beziehung nicht als absolute zeitliche Mindestgrenze zu verstehen ist (siehe dazu ausführlich den von der Antragstellerin angeführten Beschluss des Senats vom 17.02.2006 - L 19 B 85/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 23.08.2006 - S 35 AS 190/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    (siehe hierzu auch die Neufassung des § 7 Abs. 3 SGB II vom 01.08.2006 und Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 9. November 2004 - Az: 1 BvR 684/98 ; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992, Az: 1 BvL 8/87 ;Hessisches Landessozialgericht - Az.: L 7 AS 23/06 ER - Beschluss vom 16.03.2006; Hessisches Landessozialgericht - Az.: L 7 AS 1/05 ER - Beschluss vom 29.06.2005; Hessisches Landessozialgericht - Az.: L 7 AS 18/05 ER - Beschluss vom 27.07.2005; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 10 B 1274/05 AS ER 15.02.2006 ; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Az.: L 14 B 18/06 AS ER - Beschluss vom 02.03.2006; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Az.: L 19 B 98/06 AS ER - Beschluss vom 03.03.2006; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Az.: L 19 B 109/05 AS ER - Beschluss vom 15.03.2006 ; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Az.: L 19 B 85/05 AS ER - Beschluss vom 17.02.2006 ; Landessozialgericht Baden-Württemberg - Az.: L 8 AS 4496/05 ER-B - Beschluss vom 02.12.2005; Landessozialgericht Baden-Württemberg - Az.: L 7 AS 108/06 ER-B - Beschluss vom 31.01.2006; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Az.: L 5 B 1362/05 AS ER - Beschluss vom 18.01.2006; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Az.: L 29 B 1212/05 AS ER - Beschluss vom 22.11.2005).
  • SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens wird dem formalen Zeitmoment eine starke Bedeutung beigemessen, von einer strikten zeitlichen Festlegung in der Form, dass regelmäßig erst ab einer Dauer von drei Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft angenommen werden kann, aber Abstand genommen, da dem Erfordernis einer auf Dauer angelegten Beziehung etwas Prognostisches anhafte; auch bei einem kürzeren als dreijährigem Zusammenleben könne durchaus, soweit weitere Umstände dafür sprächen, schon eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft begründet werden; es bedürfe deshalb auch der Berücksichtigung anderer, gleichgewichtiger Indizien, um in einer Gesamtschau die Überzeugung von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft festigen zu können; hierzu zählten auch gemeinsame langfristige Vermögensdispositionen der Partner (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2006, Az.: L 19 B 85/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 23.06.2006 - S 28 AS 157/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vielmehr ist anhand der Gesamtumstände des Einzelfalls festzustellen, ob eine die eheähnliche Gemeinschaft prägende Einstands- und Fürsorgegemeinschaft zwischen den Partnern besteht, welche grundsätzlich auch vom ersten Tag des Zusammenlebens an gegeben sein kann (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 -L 8 AS 4496/05 ER-B-), so dass auch bei kürzerem Zusammenleben eine eheähnliche Gemeinschaft möglich ist (vgl. 20. Senat des LSG NRW Beschluss vom 20.02.2006 -L 20 B 2/06 AS ER-; a.A. offensichtlich 19. Senat des LSG NRW Beschluss vom 17.02.2006 -L 19 B 85/05 AS ER-).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2006 - L 2 B 14/06  
    Das LSG Nordrhein-Westfalen kommt zu dem Ergebnis, wenn eine Beziehung von erst geringerer Dauer vorliege, könnten nur gewichtige andere Hinweistatsachen eine andere Gesamtwürdigung bedingen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Februar 2006 - L 19 B 85/05 AS ER).
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