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   LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14   

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https://dejure.org/2015,33542
LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14 (https://dejure.org/2015,33542)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 2 AL 20/14 (https://dejure.org/2015,33542)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 (https://dejure.org/2015,33542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt; Ermessensentscheidung und Eigenleistungsfähigkeit; Nachschieben von Ermessenserwägungen

  • rabüro.de

    Zur Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    17(11)594, Seite 60, ableite, bestehe nicht (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

    Denn in einem solchen Fall sei die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck des § 93 SGB III verfehlt werde (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014, L 8 AL 1515/13).

    Ein Fall, wie er der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28. Februar 2014 (L 8 AL 1515/13, juris) zugrunde gelegen habe, sei vorliegend nicht gegeben.

    Unabhängig davon sei eine Berufung auf die Eigenleistungsfähigkeit nur zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die selbständige Tätigkeit bereits in den ersten sechs Monaten so erfolgreich sein werde, dass der Existenzgründer seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und seine soziale Absicherung selbst vornehmen könne (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13).

    Anerkannt sind als bei der Ermessensausübung relevante Gesichtspunkte weiterhin auch die Eigenleistungsfähigkeit des Selbständigen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1) sowie der Vermittlungsvorrang (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

    Zwar ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend von Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1, juris, Rn. 12, zum Überbrückungsgeld als Vorgänger des Gründungszuschusses), grundsätzlich ermessensrelevant (Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris) und für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris, Rn. 38 m.w.N.).

    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung vor allem in zwei Fällen angenommen werden kann: Sie tritt ein im Fall einer Selbstbindung der Arbeitsagentur durch eine entsprechende Zusicherung (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris), die vorliegt, wenn in einer Eingliederungsvereinbarung als Eingliederungsziel die selbständige Tätigkeit festgelegt wurde und die Arbeitsagentur sich darin ausdrücklich nicht zur Vermittlung verpflichtet hat sowie bis zur Aufnahme der Selbständigkeit erkennbar auch so verfahren ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Daher sei es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte die Erwägung des Vermittlungsvorranges in den Vordergrund stelle und prüfe, ob der Arbeitslose dauerhaft im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne (Hinweis auf SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12, juris; SG München, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 35 AL 883/12, juris; zum Überbrückungsgeld bereits BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90, BSGE 67, 279; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

    Von der Erforderlichkeit des Gründungszuschusses könne erst dann ausgegangen werden, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

    Zwar ist hinsichtlich der Dauer von Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche richtig, dass sich eine negative Vermittlungsprognose erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

  • LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Zwar ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend von Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1, juris, Rn. 12, zum Überbrückungsgeld als Vorgänger des Gründungszuschusses), grundsätzlich ermessensrelevant (Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris) und für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris, Rn. 38 m.w.N.).

    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung vor allem in zwei Fällen angenommen werden kann: Sie tritt ein im Fall einer Selbstbindung der Arbeitsagentur durch eine entsprechende Zusicherung (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris), die vorliegt, wenn in einer Eingliederungsvereinbarung als Eingliederungsziel die selbständige Tätigkeit festgelegt wurde und die Arbeitsagentur sich darin ausdrücklich nicht zur Vermittlung verpflichtet hat sowie bis zur Aufnahme der Selbständigkeit erkennbar auch so verfahren ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Anerkannt sind als bei der Ermessensausübung relevante Gesichtspunkte weiterhin auch die Eigenleistungsfähigkeit des Selbständigen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1) sowie der Vermittlungsvorrang (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

    Zwar ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend von Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1, juris, Rn. 12, zum Überbrückungsgeld als Vorgänger des Gründungszuschusses), grundsätzlich ermessensrelevant (Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris) und für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris, Rn. 38 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 05.04.2012 - L 7 AS 46/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Gewährung eines Darlehens für die Kosten einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Sie liegt somit vor, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (vgl. etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 5. April 2012 - L 7 AS 46/12 B ER, L 7 AS 47/12 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B, juris; Just in: Hauck/Noftz, SGB I K § 39 Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 6 AS 842/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Sie liegt somit vor, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (vgl. etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 5. April 2012 - L 7 AS 46/12 B ER, L 7 AS 47/12 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B, juris; Just in: Hauck/Noftz, SGB I K § 39 Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13

    Gründungszuschuss - einstweilige Anordnung - Ermessen - Anordnungsanspruch

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Daneben ist von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    a) Eine solche Ermessensreduzierung auf null zugunsten des Klägers setzt nach allgemeinen Kriterien voraus, dass nach dem festgestellten Sachverhalt das Vorliegen von Umständen ausgeschlossen ist, die eine anderweitige Ausübung des Ermessens rechtsfehlerfrei zulassen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87, SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 33/99 R

    Begründung von Ermessensentscheidungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Ob und inwieweit § 41 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 SGB X ein Nachschieben von Ermessenserwägungen auch im Stadium nach Klageerhebung zulässt, ist (außer im Fall eines Ermessensausfalls, der nicht nachträglich beseitigt werden kann, vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 33/99 R, SozR 3-2200 § 712 Nr. 1) nicht abschließend geklärt.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14
    Daneben ist von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 14 AL 7/11

    Tragfähigkeit - Existenzgründung - Businessplan - Pflicht zu wahrheitsgemäßen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen,

  • SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Ablehnung wegen Vorranges der Vermittlung

  • SG München, 11.06.2013 - S 35 AL 883/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist einhellige Meinung, dass es sich beim Vermittlungsvorrang um einen Ermessensgesichtspunkt und nicht um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung handelt (vgl. beispielsweise LSG Hessen, Urteil vom 11.11.2016 - L 3 AL 29/14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016 - L 18 AL 127/15; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015 - L 2 AL 20/14; LSG Sachsen, Urteil vom 13.08.2015 - L 3 AL 156/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18

    Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung -

    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 34 ; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 50; zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 -, juris Rn. 30).

    Grundsätzlich ist es zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 35 , und Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 14 AL 3/15 -, juris Rn. 36 ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22 , Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22 , und Urteil vom 15. November 2017 - L 18 AL 158/16 -, juris 22; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 50; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 87).

    Da § 4 Abs. 2 SGB III den Vorrang der Vermittlung nicht absolut statuiert, sondern ihn im zweiten Halbsatz der Vorschrift unter einen umgekehrten Erforderlichkeitsvorbehalt stellt ("es sei denn, die Leistung [sc. der aktiven Arbeitsförderung] ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich"), hat die Beklagte eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles anzustellen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängt (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 36 ; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 52).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18

    Gründungszuschuss; Vermittlungsvorrang

    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 zum Aktenzeichen L 2 AL 20/14; zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 zum Aktenzeichen 7 RAr 52/93).

    Da § 4 Abs. 2 SGB III den Vorrang der Vermittlung nicht absolut statuiert, sondern ihn im zweiten Halbsatz der Vorschrift unter einen umgekehrten Erforderlichkeitsvorbehalt stellt ("es sei denn, die Leistung [sc. der aktiven Arbeitsförderung] ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich"), hat die Beklagte eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles anzustellen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängt (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 zum Aktenzeichen L 2 AL 20/14 -, Rn. 52).

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer

    bb) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend vom Sinn und Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbstständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält, grundsätzlich ermessensrelevant und - jedenfalls soweit sich die Beklagte in ihrem angefochtenen Bescheid auf diesen Gesichtspunkt stützt - für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 35; s. auch LSG Hamburg, Urt. v. 23.09.2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 56).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15

    Grenzen des Vermittlungsvorrangs bei der Entscheidung über einen beantragten

    Allerdings ließen allein statistische Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt noch nicht den Schluss zu, ob im Einzelfall die Vermittlung Vorrang vor Leistungen der aktiven Arbeitsförderung hat (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. September 2015, Az. L 2 AL 20/14, Rn. 52).

    Jenseits der Beurteilung der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts sollte durch den Vermittler die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers eingeschätzt werden (vergl. LSG Hamburg Urteil vom 23. September 2015 L 2 AL 20/14 m. w. N.).

  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Der Senat schließt sich wie bereits in seinen Urteilen vom 3. Februar 2016 (L 2 AL 23/15, juris) und vom 29. Juni 2016 (L 2 AL 27/16, juris) der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, alle in juris).
  • SG Darmstadt, 07.12.2017 - S 32 AL 247/14

    Eine selbstständige Tätigkeit kann auch durch eine vorbereitende Handlung mit

    Sie ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu treffen (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23.09.2015, Az.: L 2 AL 20/14).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - L 2 AL 38/16

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Erforderlichkeit des

    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte den Vermittlungsvorrang i.S.v. § 4 SGB III berücksichtigt hat (Urteil des Senats vom 25. Juni 2019 - L 2 AL 9/14 ; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014, L 8 AL 1515/13; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015, L 2 AL 20/14).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - L 2 AL 9/14

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 9/17

    Gründungszuschuss - Pflicht zur erneuten Entscheidung bei Verwendung von

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2021 - L 13 AL 1816/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 7/12 AL 75/16
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