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   LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 31/10   

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https://dejure.org/2012,21674
LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 31/10 (https://dejure.org/2012,21674)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 2 AL 31/10 (https://dejure.org/2012,21674)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 (https://dejure.org/2012,21674)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 31/10
    Da es sich hier aber um einen Personenkreis handelt, der nicht in kurzen Abständen an seinen Wohnsitz zurückkehrt - wie dies bei Grenzgängern der Fall ist -, sondern sich für die Dauer der Beschäftigung - wenn auch mit Unterbrechungen - im Beschäftigungsstaat aufhält und dort lebt, besteht die Schwierigkeit, zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Ort, an dem der Kläger vor Aufnahme seiner Beschäftigung in dem anderen Staat gewohnt hat, im Sinne von Art. 71 VO 1408/71 EWG weiterhin noch als sein Wohnort angesehen werden kann und unter welchen Voraussetzungen andererseits der Aufenthalt am Arbeitsort so in den Vordergrund tritt, dass der Beschäftigungsstaat zugleich zum Wohnstaat wird (vgl. BSG 11. Senat, Urteil vom 12. Dezember 1990, Az. 11 Rar 141/90, SozR 3-6050 Art. 71. Nr. 2).

    Schließlich müssen nach der Rechtsprechung des EuGH die Begriffe des EG-Rechts eigenständig unter Berücksichtigung ihrer Zwecke im Rahmen der Ge-meinschaftsbildung interpretiert werden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 a.a.O.).

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 31/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Februar 1977 - Az. 76/76, SozR 6050 Art. 71 Nr. 2), der auch dieser Senat folgt, soll die Regelung nicht alle Fälle umfassen, in denen ein Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aufnimmt und seine Bindungen zu seinem bisherigen Wohnort aufrecht erhält.

    In einzelnen sind die Dauer und der Zweck der Abwesenheit, die Art der im anderen Mitgliedsstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamtem Umständen ergeben, zu berücksichtigen (Urteil des EuGH vom 17. Februar 1977 a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 20/20

    Arbeitslosengeld - (unechter) Grenzgänger - Beitragsbemessungsgrenze

    Mit anderen Worten steigen die Anforderungen an die Inlandsbindung, je stärker sich der Arbeitnehmer einem ausländischen Arbeitsmarkt zuwendet (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 71 VO [EWG] 1408/71: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 -, juris, Rn. 29; LSG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 -, juris, Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2015 - L 29 AL 178/13

    Anspruch auf Alg - französische Beschäftigungszeiten - Grenzgänger

    Der Senat verweist diesbezüglich auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Hamburg, welches unter Hinweis auf den genannten Beschluss Nr. 160 der Verwaltungskommission vom 28. November 1995 zur Überzeugung des erkennenden Senates mit Urteil vom 15. Februar 2012 (L 2 AL 31/10 - zitiert nach juris Rz. 25-28) zutreffend ausführt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 201/16

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtzeit -

    Mit anderen Worten steigen die Anforderungen an die Inlandsbindung, je stärker sich der Arbeitnehmer einem ausländischen Arbeitsmarkt zuwendet (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 71 VO [EWG] 1408/71: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990?- 11 RAr 141/90 -, juris Rn. 29; LSG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 -, juris Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 72/17

    Arbeitslosengeld - unechter Grenzgänger

    Mit anderen Worten steigen die Anforderungen an die Inlandsbindung, je stärker sich der Arbeitnehmer einem ausländischen Arbeitsmarkt zuwendet (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 71 VO [EWG] 1408/71: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 -, juris, Rn. 29; LSG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 -, juris, Rn. 22).
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