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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,47485
LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER (https://dejure.org/2017,47485)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER (https://dejure.org/2017,47485)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER (https://dejure.org/2017,47485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Versagung der Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Nichtzahlung von tarifvertraglich geregelten Sondervergütungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse; Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Versagung der Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Abweichend vom zuvor geführten Verfahren (Az. S 19 AL 207/18 ER) und den veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte (unter anderem: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER - NJ 2018, 74 ff. = juris Rdnr. 44; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Februar 2019 - L 20 AL 188/18 B ER - juris Rdnr. 32), wo es regelmäßig um die Ablehnung der Verlängerung der erteilten und kraft Gesetzes befristeten (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG) Erlaubnis ging, welche sind nach § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG um ein weiteres Jahr verlängert, wenn die Erlaubnisbehörde die Verlängerung nicht vor Ablauf des Jahres ablehnt, hat die Antragstellerin eine derartige Rechtsposition nicht inne, so dass vorliegend einstweiliger Rechtsschutz allein durch eine einstweilige Anordnung zu erlangen ist (wobei Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [12. Aufl., 2017], § 86a Rdnr. 31 auch bei der Ablehnung der Verlängerung der Erlaubnis nur eine einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG für möglich hält).

    Bewusste Pflichtverstöße können als Indiz für die Wiederholungsgefahr berücksichtigt werden, wohingegen einmaligen fahrlässigen Verstößen eine solche Indizwirkung nicht zukommt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017, a. a. O., Rdnr. 47).

    Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, das heißt ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, a. a. O., Rdnr. 26; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017, a. a. O., Rdnr. 47).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19

    Versagung der Erlaubnis bzw. deren Verlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung wegen

    - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach

    - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).

    Maßgebend ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Antragstellers, wobei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

    Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d.h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin, für die der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 = juris Rn. 26; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • SG Kiel, 05.07.2019 - S 6 AL 2/19

    Recht der Arbeitnehmerüberlassung: Erteilung einer Erlaubnis zur

    Beschluss vom 1. Oktober 2015, Az. L 2 AL 39/15 B ER; LSG Halle, Beschluss vom 10. November 2017, Az. L 2 AL 75/17 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Januar 2009, Az. L 10 B 720/08 AL ER - alle zitiert nach juris).

    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017, Az. L 2 AL 75/17 B ER - zitiert nach juris).

    Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d.h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, Az. 7 RAr 140/90; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017, Az. L 2 AL 75/17 B ER - beide zitiert nach juris), so dass auch Verstöße aus der Vergangenheit zu beachten sind (vgl. nur LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017, Az. L 2 AL 75/17 B ER - zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2019 - L 20 AL 188/18

    Anspruch auf Verlängerung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von

    Einer nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG im Wege der einstweiligen Anordnung zu erreichenden Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Erteilung einer neuen Erlaubnis bedürfte es ggf. zur Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht (so z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER Rn. 44; a.A. Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Auflage 2017, § 86a Rn. 31, der bei Verlängerung der Erlaubnis nur eine einstweilige Anordnung für möglich hält).

    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).

    Maßgebend ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Antragstellers, wobei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19

    Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der

    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2019 - L 11 AL 49/19
    Da § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorsieht, dass sich die Erlaubnis automatisch um ein Jahr verlängert, wenn die Erlaubnisbehörde die Erlaubnis nicht vor Ablauf eines Jahres ablehnt, wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass das Rechtsschutzziel, im Fall des Antragstellers jedenfalls bis zum 12. September 2019, mittels Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu erreichen sei (so für den Fall der Nichtverlängerung der Erlaubnis: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -, Rn 44; aA, wonach im Fall der Nichtverlängerung die einstweilige Anordnung maßgeblich ist: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86a, Rn 31).

    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 7 AL 156/18
    Zwar wird es sich in der Regel um arbeitsrechtliche Verstöße im Kernbereich - z.B. Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub bzw. auf sonstige geldwerte Leistungen - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2019 - L 11 AL 46/19
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