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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,35920
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15 B ER (https://dejure.org/2015,35920)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15 B ER (https://dejure.org/2015,35920)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2015 - L 2 AS 1199/15 B ER (https://dejure.org/2015,35920)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - L 2 AS 1821/15

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Der Senat hält - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des LSG NRW vom 29.06.2015 zum Az. L 12 AS 862/15 B ER (bei juris Rn. 10 ff.) sowie vom 06.07.2015 zum Az. L 19 AS 931/15 B ER (bei juris Rn. 33 ff.) - in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, bei juris Rn. 4 f.) daran fest, dass eine derartige Gefahr in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist und nicht bereits generell eine Kündigung ausreichend ist, um die Erforderlichkeit einer vorläufigen Regelung durch das Gericht zu begründen.

    Dies setzt bei erstmaliger außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages zumindest ein auf Räumung der Wohnung gerichtetes konkretes Handeln des Vermieters voraus (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, bei juris Rn. 4 f., und Beschluss vom 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B, bei juris Rn. 5 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf vorläufige Verpflichtung zur Erbringung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Dies setzt bei erstmaliger außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages zumindest ein auf Räumung der Wohnung gerichtetes konkretes Handeln des Vermieters voraus (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, bei juris Rn. 4 f., und Beschluss vom 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B, bei juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - L 7 AS 704/15

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Der Auffassung, dass bereits eine Bedarfsunterdeckung bei glaubhaft gemachter Hilfebedürftigkeit den Kernbereich des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums berührt, so dass ein Anordnungsgrund bereits dann vorliege, wenn der Antragsteller nicht über bedarfsdeckende Mittel verfügt (so aber der 7. Senat des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 17.06.2015 - L 7 AS 704/15 B ER, L 7 AS 705/15 B, bei juris Rn. 22 m.w.N.) folgt der erkennende Senat nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2015 - L 12 AS 862/15

    Streit über die Gewährung von Leistungen nach SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Der Senat hält - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des LSG NRW vom 29.06.2015 zum Az. L 12 AS 862/15 B ER (bei juris Rn. 10 ff.) sowie vom 06.07.2015 zum Az. L 19 AS 931/15 B ER (bei juris Rn. 33 ff.) - in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, bei juris Rn. 4 f.) daran fest, dass eine derartige Gefahr in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist und nicht bereits generell eine Kündigung ausreichend ist, um die Erforderlichkeit einer vorläufigen Regelung durch das Gericht zu begründen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - L 19 AS 931/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Der Senat hält - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des LSG NRW vom 29.06.2015 zum Az. L 12 AS 862/15 B ER (bei juris Rn. 10 ff.) sowie vom 06.07.2015 zum Az. L 19 AS 931/15 B ER (bei juris Rn. 33 ff.) - in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, bei juris Rn. 4 f.) daran fest, dass eine derartige Gefahr in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist und nicht bereits generell eine Kündigung ausreichend ist, um die Erforderlichkeit einer vorläufigen Regelung durch das Gericht zu begründen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15

    Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Sie tritt frühestens ein, wenn auch der Verlust der Wohnung unmittelbar droht (Beschluss des erkennenden Senates vom 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B ER, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Hessen, 02.08.2016 - L 9 AS 489/16

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Angemessene Unterkunftskosten;

    Es bedarf daher im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob ein Anordnungsgrund nur bei erfolgter Kündigung durch den Vermieter bzw. bei bereits erhobener Räumungsklage anzunehmen ist (bejahend: vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - L 2 AS 1622/15 B ER - Beschluss vom 26. November 2015 - L 2 AS 1199/15 B ER - Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 19 AS 1623/15 B ER - verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2015 - L 6 AS 296/15 B ER - Beschluss vom 4. Mai 2015 - L 7 AS 139/15 B ER - m. w. N.; Beschluss vom 16. November 2015 - L 7 AS 1729/15 B ER - Beschluss vom 14. Dezember 2015 - L 6 AS 1258/15 B ER - Beschluss vom 27. April 2016 - L 6 AS 407/16 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 2 AS 1622/15

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Bezüglich der auch im Beschwerdeverfahren weiterhin geltend gemachten Kosten der Unterkunft und Heizung verbleibt der Senat bei seiner bisherigen, inzwischen gefestigten Rechtsprechung: Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für eine Verpflichtung des Leistungsträgers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und diesbezüglicher Zahlungsrückstände bedarf es des substantiierten und nachvollziehbaren Vortrages, dass eine baldige Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit droht (vgl. zuletzt Beschluss des erkennenden Senates vom 26.11.2015, L 2 AS 1199/15 B ER, Rn. 4f bei juris mit Hinweisen auf die Beschlüsse des LSG NRW vom 29.06.2015 zum Az. L 12 AS 862/15 B ER, Rn. 10 ff. bei juris sowie vom 06.07.2015 zum Az. L 19 AS 931/15 B ER, Rn. 33 ff. bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - L 2 AS 1557/15

    Antrag auf einstweilige Verpflichtung zur Gewährung höherer Leistungen der

    Der erkennende Senat hält - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des LSG NRW vom 29.06.2015 in der Sache L 12 AS 862/15 B ER (RdNr. 10 bei juris) sowie vom 06.07.2015 in der Sache L 19 AS 931/15 B ER (RdNrn. 33 ff. bei juris) - in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 26.11.2015, L 2 AS 1199/15 B ER, RdNrn. 4 f. bei juris) daran fest, dass auch im Falle der Antragstellerinnen eine derartige Gefahr in der Regel frühestens ab Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das von den Antragstellerinnen selbst bewohnte Hausgrundstück anzunehmen ist.
  • LSG Hessen, 12.05.2016 - L 9 AS 489/16
    Es bedarf daher im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob ein Anordnungsgrund nur bei erfolgter Kündigung durch den Vermieter bzw. bei bereits erhobener Räumungsklage anzunehmen ist (bejahend: vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - L 2 AS 1622/15 B ER - Beschluss vom 26. November 2015 - L 2 AS 1199/15 B ER - Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 19 AS 1623/15 B ER - verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2015 - L 6 AS 296/15 B ER - Beschluss vom 4. Mai 2015 - L 7 AS 139/15 B ER - m. w. N.; Beschluss vom 16. November 2015 - L 7 AS 1729/15 B ER - Beschluss vom 14. Dezember 2015 L 6 AS 1258/15 B ER - Beschluss vom 27. April 2016 - L 6 AS 407/16 B ER -).
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