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   LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH   

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https://dejure.org/2003,16116
LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH (https://dejure.org/2003,16116)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH (https://dejure.org/2003,16116)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - L 2 B 121/02 SB PKH (https://dejure.org/2003,16116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei bestehender Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B

    Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung

    Da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht besteht, kann die Gewährung von PKH hier auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Kläger sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte entscheiden können (so zutreffend: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Januar 2003 - L 2 B 121/02 SB PKH -, JurBüro 2004, 146 f).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2014 - 21 Ta 811/14

    Bedürftigkeit - nicht im Gerichtsbezirk ansässiger Prozessbevollmächtigter -

    Wird keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus, oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nicht gedeckt, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. OLG Dresden vom 27.11.2009 - 4 W 1188/09 -, juris; LSG NRW vom 11.02.2009 - L 1 B 25/08 AL -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.01.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH -, JurBüro 2004, 146; Zöller-Geimer, a. a. O.; Musielak-Fischer, a. a. O., jeweils m. w. N.).
  • LSG Bayern, 11.10.2018 - L 18 SO 180/18

    Leistungen, Bedarfsgemeinschaft, Beschwerde, Prozesskostenhilfe,

    Zwar kann der von einer Rechtsschutzversicherung nicht gedeckte Kostenanteil, etwa bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung, Gegenstand eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sein (vgl. dazu z.B. LSG Schleswig-Holstein vom 27.01.2003, L 2 B 121/02 SB PKH juris Rn 13 f.).
  • BSG, 24.03.2016 - B 8 SO 1/16 BH
    Da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht besteht, kann die Gewährung von PKH hier auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Klägerin sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte entscheiden können (so zutreffend: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.1.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH -, JurBüro 2004, 146 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 1 B 25/08

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, Erfüllungsfiktion des §

    Die Klägerin durfte ihren Antrag auch auf die mit ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung von EUR 150 begrenzen (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 4; Bay. LSG. Beschluss vom 9.10.2006. Az L 8 B 718/06 AL; LSG SH. Beschluss vom 27.1.2003. Az L 2 B 121/02 SB PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2013 - L 10 AS 1654/13

    Ständige Rechtsprechung - Änderung - erstmalige Begründung

    Der Kläger hat - beschränkt auf den von ihm zu tragenden Selbstbehalt, der mit seiner Rechtsschutzversicherung vereinbart ist (ausführlich Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Januar 2003 - L 2 B 121/02 B, dem sich der Senat anschließt) - einen Anspruch auf Gewährung von PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten, weil er nach seinen derzeitigen, hier mit Blick auf § 73a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm § 127 Abs. 1 Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht näher darzulegenden, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten des Klageverfahrens auch nur teilweise oder in Raten aufzubringen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 115 ZPO) und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 114 Satz 1 ZPO).
  • OLG Dresden, 27.11.2009 - 4 W 1188/09

    Rechtsschutzversicherung; Prozesskostenhilfe

    Dies gilt auch für durch eine Selbstbeteiligung nicht gedeckte Kosten, genauso für nicht (mehr) gedeckte Kosten (Musielak/Fischer, aaO., Kalthoener/Büttner, Wrobel/Sachs, aaO.; LSG Schleswig-Holstein, JurBüro 2004, 146).
  • BSG, 24.03.2016 - B 8 SO 50/15 BH
    Da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht besteht, kann die Gewährung von PKH hier auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Klägerin sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte entscheiden können (so zutreffend: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.1.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH -, JurBüro 2004, 146 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2006 - L 19 B 27/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zum Vermögen i.S. des § 115 Abs. 2 ZPO zählt auch der Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung, der von dem Kläger vorrangig in Anspruch zu nehmen ist (Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 73a, Rdz. 6e m.w.N. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 27.01.2003 - L 2 B 121/02 SB PKH, BSG, Beschluss vom 17.08.1998 - B 14 KG 13/98 B).
  • LSG Bayern, 09.10.2006 - L 8 B 718/06

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld;

    Da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht besteht, kann die Gewährung von PKH hier auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Kläger sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte entscheiden können (Beschluss des Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.01.2003 - Az.: L 2 B 121/02 SB PKH, Beschluss des BSG vom 14.06.2006, Az.: B 7b AS 22/06 B).
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