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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER (https://dejure.org/2007,8105)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER (https://dejure.org/2007,8105)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - L 2 B 261/06 AS ER (https://dejure.org/2007,8105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Arbeitssuchenden auf Gewährung von Geldleistungen zur Erstausstattung seiner Wohnung mit Mobiliar und Hausrat; Reichweite des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hartz IV - Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Ist eine Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - L 3 ER 45/05

    Arbeitslosengeld II umfasst auch Kinderbett und Kinderwagen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
    Damit umschließt der Begriff der "Erstausstattung" die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (so auch ausdrücklich: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2005, Az. L 3 ER 45/05 AS, zitiert nach Juris; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2006, Az. L 6 AS 170/06 ER, zitiert nach Juris).

    Eine Verweisung auf die Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist nicht zu beanstanden ist, da es durchaus üblich ist, dass sich Personen - insbesondere mit geringerem Einkommen - mit gebrauchten Möbeln bei Erstbezug einer Wohnung ausstatten, um so Kosten zu sparen (vgl. Lang a.a.O. § 20 RN 53; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005, Az. L 3 ER 45/05 AS, zitiert nach Juris; SG Dresden, Beschluss vom 29.05.2006, Az. S 23 AS 802/06 ER, zitiert nach Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 15 B 143/06

    Sozialhilfe - einmalige Bedarfe - Erstausstattung einer Wohnung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
    Insoweit verweist der Senat auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13.07.2006, Az.: L 15 B 143/06 SO, zit. n. Juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, ebenfalls auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2006 - L 2 B 15/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
    Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, der inhaltlich und nach der Struktur und Funktion den Regelsatzleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII in Verbindung mit der Regelsatzverordnung entspricht (vgl. Beschluss des Senats vom 21. September 2006, Az.: L 2 B 15/06 AS ER), erfassen die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie im vertretbaren Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
  • SG Dresden, 29.05.2006 - S 23 AS 802/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, abweichende Erbringung von Leistungen bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
    Eine Verweisung auf die Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist nicht zu beanstanden ist, da es durchaus üblich ist, dass sich Personen - insbesondere mit geringerem Einkommen - mit gebrauchten Möbeln bei Erstbezug einer Wohnung ausstatten, um so Kosten zu sparen (vgl. Lang a.a.O. § 20 RN 53; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005, Az. L 3 ER 45/05 AS, zitiert nach Juris; SG Dresden, Beschluss vom 29.05.2006, Az. S 23 AS 802/06 ER, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - L 13 AS 3108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - keine Aufrechnung zur Tilgung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
    Soweit der Antragsteller die vom Antragsgegner veranlasste Einbehaltung von 40, 00 EUR monatlich zur Darlehensrückzahlung für unangemessen hoch oder insgesamt rechtswidrig hält, mag dies zutreffen (dazu wird auf die Ausführungen im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2006, Az. L 13 AS 3108/06 ER B verwiesen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2006 - L 6 AS 170/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Gewährung eines Kinderwagens als Sach- oder

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
    Damit umschließt der Begriff der "Erstausstattung" die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (so auch ausdrücklich: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2005, Az. L 3 ER 45/05 AS, zitiert nach Juris; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2006, Az. L 6 AS 170/06 ER, zitiert nach Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09

    Sozialhilfe - einmaliger Bedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät

    Damit umschließt der Begriff der Erstausstattung die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (so zu der identischen Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch - SGB II -: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - L 2 B 261/06 AS ER - recherchiert bei juris, Rdn. 25, m. w. N.).

    Hiermit wird besonderen Bedarfslagen, die nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe vom Regelsatz erfasst sind, Rechnung getragen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - L 2 B 261/06 AS ER -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung - Begriff -

    Der Begriff der "Erstausstattung" umfasst die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007, L 2 B 261/06 AS ER, veröffentlicht in juris, mwN).

    Eine Verweisung auf die Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist nicht zu beanstanden, denn der Verweis auf die Möglichkeit der Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist keine (unzulässige) Ausgrenzung des Leistungsempfängers, sondern der Verweis auf ein übliches, sparsames Verhalten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007, aaO).

  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 388/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - gebrauchter

    Anderenfalls käme es insofern zu einer (unzulässigen) Ausgrenzung der Leistungsempfänger (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, juris Rnr. 31) Auf Fernsehabende bei Nachbarn müssen sie sich nicht verweisen lassen.

    27 Allerdings besteht im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II grundsätzlich nur ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung gebrauchter Gegenstände, da der Kauf gebrauchter Haushaltsgegenstände einem üblichen, sparsamen Verhalten entspricht (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2008, L 19 AS 1116/06, juris Rnr. 26; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, juris Rnr. 31, jeweils m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - L 19 B 13/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sonderbedarf einer Wohnungserstausstattung nach

    Zu einer Erstausstattung zählen alle Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und für ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.102006, L 19 B 516/06 AS ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AS 81/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übernahme der Kosten für die Erstausstattung

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2007 sprach der Senat dem Kläger vorläufig weitere 150 EUR für die Renovierungskosten zu und wies im Übrigen die Beschwerde zurück (Az. L 2 B 261/06 AS ER).
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 87/08

    Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung eines Fernsehgerätes im Rahmen der

    Anderenfalls käme es insofern zu einer (unzulässigen) Ausgrenzung der Leistungsempfänger (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, juris Rnr. 31) Auf Fernsehabende bei Nachbarn müssen sie sich nicht verweisen lassen.

    29 Allerdings besteht im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II grundsätzlich nur ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung gebrauchter Gegenstände, da der Kauf gebrauchter Haushaltsgegenstände einem üblichen, sparsamen Verhalten entspricht (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2008, L 19 AS 1116/06, juris Rnr. 26; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, juris Rnr. 31, jeweils m.w.N.).

  • SG Berlin, 15.03.2010 - S 174 AS 7801/10

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zur Anschaffung eines Kühlschranks - kein Fall der

    Der Begriff der "Erstausstattung" umfasst die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER).

    Eine Verweisung auf die Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist nicht zu beanstanden, denn der Verweis auf die Möglichkeit der Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist keine (unzulässige) Ausgrenzung des Leistungsempfängers, sondern der Verweis auf ein übliches, sparsames Verhalten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14.02.2007, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2010 - L 1 AS 3681/10
    Allerdings besteht im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II grundsätzlich nur ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung gebrauchter Gegenstände, da der Kauf gebrauchter Haushaltsgegenstände einem üblichen, sparsamen Verhalten entspricht (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008, L 19 AS 1116/06; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, beide zitiert nach Juris.).

    Dem Leistungsberechtigten obliegt es, selbstverantwortlich einen Teil der monatlich gewährten Regelleistung anzusparen, um bei einem bestehenden Bedarf auch größere Anschaffungen tätigen zu können (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - L 2 B 261/06 AS ER, zitiert nach Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2023 - L 9 AS 3069/21

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer besonderer Bedarf -

    Ein Verweis auf die Möglichkeit der Anschaffung von Gebrauchtmöbeln sei keine (unzulässige) Ausgrenzung des Leistungsempfängers (mit Hinweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2010 - L 1 B 25/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ausgehend von diesem rechtlichen Ansatzpunkt, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Ausstattung einer neu bezogenen Wohnung mit einem Teppichboden, weil es sich dabei regelmäßig nicht (mehr) um eine Erst-, sondern um eine individuelle Zusatzausstattung handelt (BSG jeweils aaO; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 3.4.2008, Az L 19 AS 1116/06; LSG Sachsen Anhalt, Beschl. v. 14.2.2007, Az L 2 B 261/06 AS ER).
  • LSG Hamburg, 15.03.2012 - L 4 AS 40/09
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - L 5 AS 170/11

    Übernahme der Kosten einer Wohnungserstausstattung und Einzugsrenovierung durch

  • SG Nürnberg, 11.09.2018 - S 22 AS 857/18

    Zuschuss für die Kosten eines Möbeltransports - Darlehen vom Jobcenter

  • SG Stuttgart, 10.05.2010 - S 24 AS 3424/09

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 - zu den

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - L 5 B 345/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2012 - L 7 AS 180/12
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S 2 S 384/08
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S2 S 384/08
  • LSG Bayern, 16.07.2008 - L 7 B 184/08
  • SG Lüneburg, 08.05.2007 - S 28 AS 286/07
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