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   LSG Hamburg, 05.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA   

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https://dejure.org/2007,23035
LSG Hamburg, 05.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA (https://dejure.org/2007,23035)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA (https://dejure.org/2007,23035)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2007 - L 2 B 396/07 ER KA (https://dejure.org/2007,23035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Tätigwerden eines im Bezirk einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung zugelassenen Vertragszahnarztes im Bezirk einer anderen Kassenzahnärztlichen Vereinigung; Anspruch auf eine gleichzeitige vertragszahnärztliche Zulassung in zwei verschiedenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Sofern der Vertrags(zahn)arzt die ihm bereits erteilte Zulassung gemäß § 19a Abs. 2 Ärzte/Zahnärzte-ZV auf einen hälftigem Versorgungsauftrag beschränkt hat oder ihm von vornherein nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag erteilt wurde, steht ihm - bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen im Übrigen - ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer zweiten Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag zu (ebenso SG Marburg Urteil vom 10.9.2008 - S 12 KA 207/08 - Juris RdNr 28; Schallen, Zulassungsverordnung, 8. Aufl 2012, § 19a Ärzte-ZV RdNr 20; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Ärzte-ZV, § 19a RdNr 18; Orlowski/Halbe/Karch, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, 2. Aufl 2008 S 93; Motz in Eichenhofer/Wenner, SGB V, § 95 RdNr 75; Harneit, ZMGR 2009, 357, 359; Schiller/Pavlovic, MedR 2007, 86, 88 f; Frehse/Lauber, GesR 2011, 278, 280; aA LSG Hamburg Beschluss vom 5.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA - Juris RdNr 21 f; offengelassen vom Hessischen LSG Urteil vom 7.7.2010 - L 4 KA 83/08 - Juris RdNr 26) .

    Selbst wenn man in die Überlegung einbezieht, dass die Ermöglichung der Eintragung in zwei (Zahn-)Arztregister auch der Förderung anderer Versorgungskonstellationen - wie etwa Anstellungsverhältnisse von Zahnärzten im Bereich zweier KZÄVen - dienen soll (so LSG Hamburg Beschluss vom 5.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA - Juris RdNr 21) , ändert dies nichts daran, dass die Aufhebung des § 4 Abs. 1 Satz 3 Ärzte/Zahnärzte-ZV vorrangig den Bereich der Zulassungen betrifft und solche - nämlich "Teilzulassungen" - auch ausdrücklich und ausschließlich in den Gesetzesmaterialien Erwähnung finden.

  • LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 48/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer zweiten Teilzulassung mit hälftigem

    a) Die Erteilung von zwei Teilzulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag ist - auch KZÄV-bezirksübergreifend - rechtmäßig (Pawlita in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl., § 95 RdNr. 391; Motz in: Eichenhofer/Wenner, SGB V, § 95 RdNr. 75; Bäune in: Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, § 19a RdNr. 18; Schallen, Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten, 8. Aufl., § 19a RdNr. 20; Orlowski/Halbe/Karch, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, 2. Aufl., S. 93; Frehse/Lauber, GesR 2011, 278, 280 f.; Harneit, ZMGR 2009, 357, 359; Dahm/Ratzel, MedR 2006, 555, 564; Schiller/Pavlovic, MedR 2007, 86, 88 f. - anderer Ansicht: Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Beschluss vom 05.11.2007 - L 2 B 396/07 KA ER - juris RdNr. 19 ff. - offen gelassen: Hessisches LSG, Urteil vom 07.07.2010 - L 4 KA 83/08 - juris RdNr. 26).

    Eine ausdrückliche Regelung, dass einem Vertragszahnarzt zwei Teilzulassungen - zumal in verschiedenen KZÄV-Bezirken - erteilt werden können, enthält weder das SGB V noch die Zahnärzte-ZV (insoweit zutreffend LSG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2007 - L 2 B 396/07 KA ER - juris RdNr. 22).

    Aus diesem Grund wird § 4 Abs. 1 Satz 3 gestrichen, der die Eintragung in ein weiteres Arztregister ausschließt." Es mag zwar sein, dass die Ermöglichung der Eintragung in zwei Zahnarztregister auch der Förderung anderer Versorgungskonstellationen - wie etwa Anstellungsverhältnisse von Zahnärzten im Bereiche zweier KZÄVen - dient (so LSG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA - juris RdNr. 21 - zur Erforderlichkeit der Registereintragung anzustellender Zahnärzte: § 95 Abs. 9 Satz 1 SGB V).

    Rechtssystematisch steht der Erteilung einer zweiten Teilzulassung nicht der Grundsatz des einheitlichen Vertrags(zahn)arztsitzes entgegen (so aber LSG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA - juris RdNr. 22).

    Ebenso wenig zwingt die Regelung in § 24 Abs. 3 Zahnärzte-ZV zu dem Schluss, dass ein Vertragszahnarzt im Bezirk einer anderen KZÄV nur im Rahmen einer Zweigpraxis-Ermächtigung vertragszahnärztlich tätig werden darf (dahingehend jedoch LSG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2007 - L 2 B 396/07 ER KA - juris RdNr. 22).

  • LSG Hessen, 07.07.2010 - L 4 KA 83/08

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Vertragsarztsitz auch nach

    So hat das LSG Hamburg in seinem Beschluss vom 5. November 2007, L 2 B 396/07 ER KA den Antrag eines Vertragszahnarztes auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel einer weiteren Teilzulassung mit halbem Versorgungsauftrag in dem Bezirk einer anderen Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgelehnt, da sich weder aus dem SGB V noch aus der Zahnärzte-ZV klar und unmissverständlich ergebe, dass ein Vertragszahnarzt zwei Teilzulassungen mit je einem halben Versorgungsauftrag in den Bezirken zweier kassenzahnärztlicher Vereinigungen erhalten könne.
  • SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Art 19 Abs 4 GG -

    Auf die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds kann daher nicht verzichtet werden (s. dazu nur LSG Hamburg, Beschl. v. 5. Nov. 2007, L 2 B 396/07 ER KA, sozialgerichtsbarkeit.de).
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