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   LSG Bayern, 30.03.2011 - L 2 P 52/09   

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https://dejure.org/2011,21672
LSG Bayern, 30.03.2011 - L 2 P 52/09 (https://dejure.org/2011,21672)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.03.2011 - L 2 P 52/09 (https://dejure.org/2011,21672)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. März 2011 - L 2 P 52/09 (https://dejure.org/2011,21672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    1. Zumindest bei Ablehnung eines weiteren Antrags auf Höherstufung wird dieser nicht Gegenstand des Klageverfahrens.2. Zur Rechtsqualität der Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigen nach dem SGB XI sowie zur Anwendung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 P 37/02

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2011 - L 2 P 52/09
    Im gerichtlichen Verfahren sind die BRi zwar nicht unmittelbar verbindlich, wirken aber im Sinne einer antizipierten Beweiswürdigungsregel, die im Einzelfall widerlegbar ist (z.B. LSG NRW, Urteil vom 14.07.2009, Az.: L 3 P 37/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2010 - L 4 P 2246/09

    Soziale Pflegeversicherung - Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Änderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2011 - L 2 P 52/09
    Der Ablehnungsbescheid vom 27.07.2010 ersetzte nicht den vorherigen Ablehnungsbescheid vom 05.12.2008 und änderte ihn auch nicht ab (vgl. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2010, Az.: L 4 P 2246/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 P 342/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Erledigung des

    Dem Vorbringen des Klägers ist zu entnehmen, dass er auch den Bescheid vom 18. Februar 2011 für fehlerhaft hält und dass er nunmehr diesen Bescheid angreift (anderer Ansicht: Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - L 1 P 3/10; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. März 2011 -L 2 P 52/09-, wonach nachfolgende Ablehnungsbescheide den vorherigen Ablehnungsbescheid nicht ersetzen und ihn auch nicht abändern; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 07. Mai 2008 - L 2 P 24/07 und vom 12. Oktober 2011 - L 2 P 70/11; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. März 2011, -L 4 P 8/07-; wonach alle Bescheide Gegenstand des Verfahrens sind; jeweils in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 P 2196/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Anfechtung der Ablehnung der

    Damit wurde der Bescheid vom 8. August 2013 weder abgeändert noch ersetzt, denn der Bescheid vom 8. August 2013 hatte für die Zeit ab dem 18. Juni 2014 keine Regelung getroffen (vgl. auch LSG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - L 1 P 3/10 - in juris, Rn. 20; LSG Bayern, Urteil vom 30. März 2011 - L 2 P 52/09 - in juris, Rn. 24).
  • LSG Bayern, 12.10.2011 - L 2 P 70/11

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Anwendung der

    Der Bescheid über den Neuantrag ersetzte nicht den Aufhebungsbescheid und änderte ihn auch nicht ab (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2010, Az.: L 4 P 2246/09; Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 30. März 2011, Az.: L 2 P 52/09).
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