Rechtsprechung
   LSG Hessen, 07.04.2009 - L 2 R 24/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24973
LSG Hessen, 07.04.2009 - L 2 R 24/09 B ER (https://dejure.org/2009,24973)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.04.2009 - L 2 R 24/09 B ER (https://dejure.org/2009,24973)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. April 2009 - L 2 R 24/09 B ER (https://dejure.org/2009,24973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Anspruch auf eine methadongestützte Langzeitentwöhnungsbehandlung im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine methadongestützte Langzeitentwöhnungsbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.04.2009 - L 2 R 24/09
    Im Übrigen sei die von dem Vertragsarzt der Antragsgegnerin H. erstellte gutachtliche Stellungnahme vom 11. Dezember 2008 im vorliegenden Verfahren nicht verwertbar (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Februar 2008, B 2 U 8/07 R - NZS 2009, 99).

    Nach der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Februar 2008 (B 2 U 8/07 R) bedürfe es keiner weitergehenden Erörterung, dass der für die Bearbeitung eines Gerichtsverfahrens zuständige Sachbearbeiter eines Versicherungsträgers dies nicht aus Datenschutzgründen völlig alleine machen müsse, sondern sich mit Kollegen, Vorgesetzten usw., die ebenfalls bei diesem Versicherungsträger beschäftigt seien, beraten dürfe oder ggf. auch müsse.

    In der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 5. Februar 2008, B 2 U 8/07 R in NZS 2009, Seite 99 ff.) ist klargestellt, dass die zuständigen Sachbearbeiter aus Datenschutzgründen nicht gehindert sind, sich mit Kollegen, Vorgesetzten usw., die ebenfalls bei dem Träger beschäftigt sind, sich zu beraten.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 07.04.2009 - L 2 R 24/09
    Dabei sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Bedeutung für die Grundrechte des Antragstellers wiegen (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02), und es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2005, 1 BvR 569/05).

    Lediglich in Fällen existentiell bedeutsamer Leistungen reicht eine nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus, sondern dann ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2005, a.a.O., Krodel, Die sozialgerichtliche Eilentscheidung zwischen Subsumtion und Abwägung, NZS 2009, Seite 18, 21 bis 23).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 07.04.2009 - L 2 R 24/09
    Dabei sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Bedeutung für die Grundrechte des Antragstellers wiegen (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02), und es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2005, 1 BvR 569/05).
  • LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09

    Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu

    Lediglich in Fällen existenziell bedeutsamer Leistungen reicht eine nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus, sondern dann ist anhand der Folgenabwägung zu entscheiden (siehe dazu Senatsbeschluss vom 24. April 2009, L 2 R 24/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14 U 21/09
    Der Senat hat ein im rentenversicherungsrechtlichen Verfahren (LSG Niedersachsen-Bremen - L 2 R 24/09 -) erstelltes nervenärztliches Gutachten der Ärztlichen Direktorin der V. -Klink W., Dr. X., vom 30. April 2009 beigezogen, die ein chronisches Schmerzsyndrom mit somatischem Kerngebiet im Bereich des rechten Knies (Reflexdystrophie mit lokaler Atrophie) und sekundärer Nervenschädigung durch Ortheseneinsatz festgestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht