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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12 (https://dejure.org/2013,7406)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 2 R 372/12 (https://dejure.org/2013,7406)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 2 R 372/12 (https://dejure.org/2013,7406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Dozentin bei der Volkshochschule in einem Statusfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Dozentin bei der Volkshochschule in einem Statusfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine abhängige Beschäftigung einer Lehrkraft nur wegen Ablaufbestimmung der Tätigkeit durch den Bildungsträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Die Argumentation des BSG in seinem Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - sei tautologisch, gedanklich falsch und "grob fehlerhaft".

    Das gilt hier umso mehr, als Lehrer, wie das Gesetz in § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI selbst anerkennt abhängig Beschäftigte oder Selbständige sein können (vgl. zum Vorstehenden BSG, U.v. 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R - Die Beiträge Beilage 2004, 154).

    Anknüpfend insbesondere auch an die gesetzliche Begründung eines speziellen Pflichtversicherungstatbestandes für selbständig tätige Lehrer in § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (vgl insbesondere die Nachweise bei BSG, U.v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - Die Beiträge Beilage 2004, 154).

    Allein aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten oder allein aus der Tatsache, dass Dozenten an Prüfungen mitwirken und sich bei der Gestaltung ihres Unterrichts an Prüfungserfordernissen ausrichten müssen, dürfe jedoch nicht auf ihre Weisungsgebundenheit geschlossen werden (BSG, U.v. 12. Februar 2004, aaO mwN).

    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG, U.v. 12. Februar 2004, aaO mwN).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, U.v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329; vgl. aber auch BSG, U.v. 12. Februar 2004, aaO: Das LSG hat es zutreffend als Indiz für selbständige Tätigkeit und gegen das Vorliegen abhängiger Beschäftigung angesehen, dass die Klägerin nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt wird, sie ausgefallene Unterrichtsstunden nachholen muss und sie ein zusätzliches Honorar für die Teilnahme an Konferenzen erhält.).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, U.v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329; vgl. aber auch BSG, U.v. 12. Februar 2004, aaO: Das LSG hat es zutreffend als Indiz für selbständige Tätigkeit und gegen das Vorliegen abhängiger Beschäftigung angesehen, dass die Klägerin nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt wird, sie ausgefallene Unterrichtsstunden nachholen muss und sie ein zusätzliches Honorar für die Teilnahme an Konferenzen erhält.).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Mit dem rückwirkend zum 1.1.1999 durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl I 2) nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes eingefügten Anfrageverfahren nach Maßgabe des § 7a SGB IV soll nach der Vorstellung der Entwurfsverfasser eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Klärung der "Statusfrage" erreicht werden; zugleich sollen divergierende Entscheidungen verhindert werden (BT-Drucks 14/1855 S 6; vgl. insbesondere BSG, U.v. 11. März 2009 - 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) .
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Im Übrigen kann auch bei sonstigen Diensten im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung bereits "eine gewisse örtliche und zeitliche Eingliederung" des Beschäftigten genügen (vgl. BSG, B.v. 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - bezogen auf Reinigungskräfte).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12
    Maßgeblich ist das Gesamtbild (BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan), in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert würden, führe grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschulen oder anderweitigen Bildungseinrichtungen sei (BSG v. 12.02.2004, Az. B 12 KR 26/02 R, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12, Rn. 54, in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015, Az. L 11 R 2016/13, Rn. 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; alle in juris).

    Die Umsetzung der vorgegebenen Lernziele müsse im Hinblick auf Methodik und Didaktik frei sein, wenn die Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden solle (BSG v. 12.02.2004, Az. B 12 KR 26/02 R, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013, Az. L 2 R 372/12, Rn. 54; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 Az. L 11 R 2016/13 in juris, Rn. 35, alle in juris).

    Die Vorgabe eines Lehrbuchs solle zumindest dann keine entscheidende inhaltliche Weisung hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sein, wenn auch die Möglichkeit bestanden habe, andere Lehrmittel einzusetzen (LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 60).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Im Statusfeststellungsverfahren ist auch nicht geboten, zugleich darüber zu entscheiden, ob die zur Überprüfung gestellte Tätigkeit ungeachtet bzw gerade wegen ihrer Nichtausübung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht nach sich zieht (vgl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13.04.2011, L 9 KR 294/08; LSG Niedersachsen-Bremen 20.03.2013, L 2 R 372/12, beide juris).

    Es liegt in der Natur der Sache, dass der Lehrbetrieb nur sinnvoll vonstattengehen kann, wenn die verschiedenen Lehrveranstaltungen sowohl zeitlich als auch räumlich aufeinander abgestimmt werden (BSG 12.02.2004, aaO; LSG Niedersachsen-Bremen 20.03.2013, L 2 R 372/12, juris).

  • LSG Hamburg, 07.12.2021 - L 3 R 52/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozententätigkeit für die Maßnahmen

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan) , in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert werden, führen grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschule oder anderweitigen Bildungseinrichtungen ist (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54 in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 28 für einen Lehrplan des Regierungspräsidiums Stuttgart).

    Die Umsetzung der vorgegebenen Lernziele muss im Hinblick auf Methodik und Didaktik frei sein, wenn die Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden soll ( BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35).

    Die Vorgabe eines Lehrbuchs soll zumindest dann keine entscheidende inhaltliche Weisung hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sein, wenn auch die Möglichkeit bestanden hat, andere Lehrmittel einzusetzen ( LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris, Rn 60).

  • LSG Hamburg, 19.10.2021 - L 3 BA 19/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan) , in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert werden, führen grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschulen oder anderweitigen Bildungseinrichtungen ist (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54 in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 28 für einen Lehrplan des Regierungspräsidiums Stuttgart).

    Die Umsetzung der vorgegebenen Lernziele muss im Hinblick auf Methodik und Didaktik frei sein, wenn die Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden soll (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35).

    Die Vorgabe eines Lehrbuchs soll zumindest dann keine entscheidende inhaltliche Weisung hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sein, wenn auch die Möglichkeit bestanden hat, andere Lehrmittel einzusetzen (LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 60).

  • SG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - S 11 KR 38/12

    Krankenversicherung

    Im Statusfeststellungsverfahren ist auch nicht geboten, zugleich darüber zu entscheiden, ob die zur Überprüfung gestellte Tätigkeit ungeachtet bzw. gerade wegen ihrer Nichtausübung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht nach sich zieht (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2013, B 12 KR 87/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. April 2011, L 9 KR 294/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. März 2013, L 2 R 372/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2014, L 11 R 3903/13).

    In der Rechtsprechung sind Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalls ganz überwiegend als selbstständig Tätige (BSG, Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78; - Volkshochschuldozentin; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. März 2013, L 2 R 372/12 - Volkshochschuldozentin; BSG, Urteil vom 27. März 1980, 12 RK 26/79 - Lehrbeauftragter an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 25. September 1981, - Lehrbeauftragter an Universität; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. April 2011, L 9 KR 294/08 - Lehrbeauftragter an Hochschule; BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - Dozent an Sprachschule; BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 12/17 R - Gitarrenlehrerin an Musikschule; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2014, L 11 R 3903/13 - Fluglehrerin; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 2016/13 - Lehrer an Waldorfschule; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2015, L 4 R 1570/12 - Sportlehrer als Fußballtrainer) angesehen worden und nur vereinzelt als abhängig Beschäftigte eingestuft worden (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1969, 3 RK 31/56 - Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2011, L 1 R 305/09 - Handballtrainer).

    Es liegt in der Natur der Sache, dass der Lehrbetrieb nur sinnvoll vonstatten gehen kann, wenn die verschiedenen Lehrveranstaltungen sowohl zeitlich als auch räumlich aufeinander abgestimmt werden (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R - Volkshochschuldozent; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. März 2013, L 2 R 372/12 - Volkshochschuldozentin; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 2016/13 - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 2204/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einheitliche Kostenentscheidung -

    Abgesehen davon könnten auch Selbstständige durchaus eine konkrete Leistung nach den Vorgaben Dritter zu erbringen haben, ohne dass dadurch ihre Selbstständigkeit tangiert würde (Verweis auf Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20. März 2013 - L 2 R 372/12 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 3903/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fluglehrerin - Vertrag für freie

    Im Statusfeststellungsverfahren ist auch nicht geboten, zugleich darüber zu entscheiden, ob die zur Überprüfung gestellte Tätigkeit ungeachtet bzw gerade wegen ihrer Nichtausübung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht nach sich zieht (vgl Bundessozialgericht 04.09.2013, B 12 KR 87/12 B, SozR 4-2400 § 7 Nr. 20; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13.04.2011, L 9 KR 294/08; LSG Niedersachsen-Bremen 20.03.2013, L 2 R 372/12, beide juris).
  • SG Frankfurt/Main, 02.11.2020 - S 20 R 97/16
    (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.03.2013, Az. L 2 R 372/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
    Eine Lehrtätigkeit kann bereits nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs sowohl in Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in Form selbstständiger Tätigkeit ausgeübt werden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R - juris Rn. 16; Urt. v. 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R - juris Rn. 15; Senatsurt. v. 06.07.2016 - L 8 R 761/14 - juris Rn. 76; LSG Hamburg Urt. v. 07.12.2021 - L 3 R 52/20 ZVW - juris Rn. 100; LSG Niedersachsen-Bremen Urt. v. 20.3.2013 - L 2 R 372/12 - juris Rn. 50).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Damit wird zugleich die pädagogische Gestaltungsfreiheit der Lehrenden hervorgehoben (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.03.2013, L 2 R 372/12, juris RdNrn 60f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 1 R 531/15
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 2651/14
  • SG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - S 14 KR 249/13
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 3085/14
  • SG Hannover, 13.10.2015 - S 62 R 556/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 1 R 212/16
  • SG Frankfurt/Main, 03.11.2020 - S 20 R 599/17
  • SG Gießen, 15.02.2017 - S 19 R 543/14
  • SG Frankfurt/Main, 21.10.2019 - S 20 R 338/15
  • SG Frankfurt/Main, 19.11.2018 - S 14 R 152/15
  • SG Frankfurt/Main, 25.04.2017 - S 25 KR 320/11
  • SG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - S 14 KR 204/14
  • SG Lübeck, 30.05.2013 - S 14 KR 680/10

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

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