Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 132 Abs. 2 S. 1 SGG; § 138 S. 1 SGG; § 319 ZPO
Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Diskrepanz zwischen den nachträglich abgesetzten Urteilsgründen und dem in der mündlichen Verhandlung verkündeten Tenor
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Diskrepanz zwischen den nachträglich abgesetzten Urteilsgründen und dem in der mündlichen Verhandlung verkündeten Tenor
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Diskrepanz zwischen den nachträglich abgesetzten Urteilsgründen und dem in der mündlichen Verhandlung verkündeten Tenor
- rechtsportal.de
SGG § 132 Abs. 2 S. 1; SGG § 138 S. 1; ZPO § 319
Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Diskrepanz zwischen den nachträglich abgesetzten Urteilsgründen und dem in der mündlichen Verhandlung verkündeten Tenor - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 22.07.2014 - S 12 R 35/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14 B
Papierfundstellen
- NZS 2015, 276
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Berichtigungsfähig sind vielmehr ausschließlich die einem "mechanischen Versehen" gleich zu erachtenden Erklärungsmängel oder Fehler im Ausdruck des Willens, die zu dem Erklärungswillen erkennbar in Widerspruch stehen (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33).Der Fehler im Ausdruck des Gewollten muss als solcher auch einem verständigen Außenstehenden klar erkennbar sein (BSG, U. v. 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33).
Bereits Zweifel dahingehend, dass die Unrichtigkeit möglicherweise auf einer unrichtigen Tatsachenwertung, auf einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehler beruht, schließen die Möglichkeit einer Berichtigung aus (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33; BFH, U.v. 27. Februar 1970 - III B 3/69 -, BFHE 99, 94).
- BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Ausgeschlossen erscheint eine Berücksichtigung erst nachträglich abgefasster Urteilsgründe jedenfalls dann, wenn sich für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen lässt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers (im maßgeblichen Zeitpunkt der Beratung) angepasst wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (BAG, B. v. 29. August 2001 - 5 AZB 32/00 - NJW 2002, 1142).Solange im Ergebnis niemand außer den beteiligten Richtern verlässlich ersehen kann, ob schon bei der Urteilsverkündung ein Widerspruch von Erklärtem und Gewolltem vorlag, ist kein Raum für eine Urteilsberichtigung in Anwendung des § 138 SGG (BAG, B.v. 29. August 2001 aaO - zur Parallelvorschrift des § 319 ZPO).
- BFH, 27.02.1970 - III B 3/69
Berichtigung des Rubrums - Zulässigkeit - Denkfehler
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Bereits Zweifel dahingehend, dass die Unrichtigkeit möglicherweise auf einer unrichtigen Tatsachenwertung, auf einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehler beruht, schließen die Möglichkeit einer Berichtigung aus (BSG…, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33; BFH, U.v. 27. Februar 1970 - III B 3/69 -, BFHE 99, 94).
- BFH, 04.09.1984 - VIII B 157/83
Urteil - Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil - Berichtigung des Urteils - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Als offenbar ist anzusehen, was durchschaubar, eindeutig oder augenfällig ist (BFH, B. v. 04. September 1984 - VIII B 157/83 -, BFHE 142, 13). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Schon daran, dass in Anwendung des § 138 SGG das Urteil durch einen Beschluss berichtigt werden kann, der von keinem der an jenem Urteil mitwirkenden Richtern gefasst wird - oder eine solche Berichtigung auch im Rahmen der vom Rechtsmittelgericht im Hauptsacheverfahren zu treffenden Entscheidung erfolgen kann (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76 -, BSGE 46, 34) - wird deutlich, dass die Unrichtigkeit des Urteils für diese (anderen) Richter ohne weiteres erkennbar sein muss (BGH, Urteil vom 08. Juli 1980 - VI ZR 176/78 -, BGHZ 78, 22 zur Parallelvorschrift des § 319 ZPO). - BSG, 14.02.1978 - 12 RAr 73/76
Angefochtenes Urteil - Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Schon daran, dass in Anwendung des § 138 SGG das Urteil durch einen Beschluss berichtigt werden kann, der von keinem der an jenem Urteil mitwirkenden Richtern gefasst wird - oder eine solche Berichtigung auch im Rahmen der vom Rechtsmittelgericht im Hauptsacheverfahren zu treffenden Entscheidung erfolgen kann (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76 -, BSGE 46, 34) - wird deutlich, dass die Unrichtigkeit des Urteils für diese (anderen) Richter ohne weiteres erkennbar sein muss (BGH, Urteil vom 08. Juli 1980 - VI ZR 176/78 -, BGHZ 78, 22 zur Parallelvorschrift des § 319 ZPO). - LAG Düsseldorf, 07.11.1991 - 7 Ta 285/91
Berichtigung des Tenors ; Berichtigungsbeschluß ; Gericht ; Absetzung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Ob in diesem Zusammenhang auf die Gründe des im Tenor berichtigten Urteils überhaupt zurückgegriffen werden darf, wenn diese erst nach Verkündung des Tenors abgesetzt und zugestellt worden sind, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend etwa LAG Düsseldorf, B.v. 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2011 - L 1 KR 191/11
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14
Der maßgebliche - offensichtliche - Fehler muss sich auf den Ausdruck im Willen beziehen, er darf sich hingegen nicht auf die Richtigkeit der Entscheidung, d.h. auf die Willensbildung, beziehen (LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 29. Oktober 2011 - L 1 KR 191/11 B -, juris;… Keller, aaO, Rn. 3).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2014 - L 11 AS 302/17 Bereits Zweifel dahingehend, dass die Unrichtigkeit möglicherweise auf einer unrichtigen Tatsachenwertung, auf einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehler beruht, schließen die Möglichkeit einer Berichtigung nach § 138 SGG aus (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. September 2014 - L 2 R 431/14 B -, Rn 16, 17 mit umfangreichen Nachweisen, zitiert nach juris).
Soweit hiergegen zum Teil Bedenken erhoben werden, wenn nachträglich gefertigte schriftliche Entscheidungsgründe als Begründung für die Berichtigung eines zu einem früheren Zeitpunkt verkündeten Urteilstenors herangezogen werden (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. September 2014 - L 2 R 431/14 B -, Rn 18 m.w.N.), führt dies im vorliegenden Verfahren zu keinem anderen Ergebnis.
Eine Kostenentscheidung ist für das Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 29. August 2016 - L 2 U 110/16 B -, Rn 18 - zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. September 2014 - L 2 R 431/14 B - vgl. auch: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 138 Rn 4;… Wolff-Dellen in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage 2014, § 138 Rn 20).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2022 - L 9 AS 301/17
Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluss; Begriff der offenbaren …
Hierzu berufen sie sich auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23. September 2014 (L 2 R 431/14 B).Ebensowenig enthält das schriftlich niedergelegte Urteil Ausführungen hierzu, so dass offenbleiben kann, ob eine Berichtigung verkündeter Urteile zulässig ist, wenn sich die Unrichtigkeit allein aus den Entscheidungsgründen ergibt (…vgl. Schütz, in: jurisPK-SGG 1. Auflage, § 138 SGG Rn.18 m.w.N.;… Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Auflage 2020, § 138 Rn. 3a; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom - L 2 R 431/14 B - m.w.N.;… dafür: Festkorn, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 319 Rn. 7 m.w.N., wonach Tenorierungsfehler im Übrigen auch dann nicht offenbar sind, wenn sich das Versehen des Gerichts nicht irgendwie aus den Entscheidungsgründen ergibt.).
- LSG Sachsen, 18.03.2016 - L 7 AS 1164/14
Bedarfsgemeinschaft; Berichtigung; Fehler; offensichtlich; Prozesskostenhilfe; …
Berichtigungsfähig sind vielmehr ausschließlich die einem "mechanischen Versehen" gleich zu erachtenden Erklärungsmängel oder Fehler im Ausdruck des Willens, die zu dem Erklärungswillen erkennbar in Widerspruch stehen; der maßgebliche (offensichtliche) Fehler muss sich auf den Ausdruck im Willen beziehen, er darf sich hingegen nicht auf die Richtigkeit der Entscheidung, d.h. auf die Willensbildung, beziehen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.09.2014 - L 2 R 431/14 B, Rn. 14 m.w.N.; Bundessozialgericht (BSG)…, Beschluss vom 06.03.2012 - B 1 KR 43/11 B, Rn. 5, beide juris).