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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06   

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https://dejure.org/2007,11731
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06 (https://dejure.org/2007,11731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2007 - L 2 R 464/06 (https://dejure.org/2007,11731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - L 2 R 464/06 (https://dejure.org/2007,11731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anerkennung einer Ghetto-Beschäftigung als Beitragszeit nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Zwangsaufenthalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 ZRBG; § 2 ZRBG; § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 35 Nr. 1 SGB VI; § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
    Anspruch auf Regelaltersrente unter Einbeziehung fingierter Beitragszeiten durch Beschäftigung in einem Ghetto; Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto; Abgrenzung einer freiwilligen, entgeltlichen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Regelaltersrente unter Einbeziehung fingierter Beitragszeiten durch Beschäftigung in einem Ghetto; Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto; Abgrenzung einer freiwilligen, entgeltlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ghetto-Beschäftigung als Beitragszeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Hiervon ausgehend ist eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nicht versicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (vgl BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17).

    Dies gilt auch, soweit die Arbeit unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet worden ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Daher soll das Entgelt sich nach der Rechtsprechung des BSG nicht in der bloßen Gewährung von freiem Unterhalt erschöpfen dürfen, weil ansonsten Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes für diese Beschäftigung vorliege (vgl. U.v. 3. Mai 2005 - B 13 RJ 34/04 R - E 94, 294).

    Dies ist erforderlich, um der gesetzgeberischen Intention gerecht zu werden, mit diesem Gesetz "für Menschen, die alle bereits ein hohes Alter erreicht haben und gewöhnlich im Ausland leben, eine Lücke im Recht der Wiedergutmachung" zu schließen (vgl den zu Protokoll gegebenen Redebeitrag von Ulrike Mascher, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, BT-StenBer. 14. Wahlperiode, 233. Sitzung, 25. April 2002, S. 23282, unter B, C und D und BSG, U.v. 3. Mai 2005 - B 13 RJ 34/04 R - E 94, 294).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R

    Anspruch auf Altersruhegeld bzw Altersrente und Hinterbliebenenrente - Wartezeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Hinsichtlich des Erfordernisses eines freiwilligen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt ist durch die Einführung des ZRBG nichts geändert worden (vgl. BSG, U.v. 20. Juli 2005 - B 13 RJ 37/04 R -).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Dies gilt auch, soweit die Arbeit unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet worden ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Hiervon ausgehend ist eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nicht versicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (vgl BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Dabei ist Zwangsarbeit insbesondere in Form von Tätigkeiten in Betracht zu ziehen wie sie von Strafgefangenen, Fürsorgezöglingen, Kriegsgefangenen oder im Inland zurückgehaltenen Angehörigen feindlicher Staaten verrichtet wird (vgl. BSG, U.v. 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - E 80, 250).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 464/06
    Bei der Auslegung des Begriffs der Entgeltlichkeit sei das Urteil des BSG vom 14. Dezember 2006 (B 4 R 29/06) zu berücksichtigen.
  • SG Hamburg, 19.06.2008 - S 20 R 1020/05

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Die freie Willensentscheidung muss sich nämlich nur auf die grundsätzliche Aufnahme der Beschäftigung beziehen, auch wenn die konkrete Tätigkeit zeitlich anschließend - beispielsweise durch den Judenrat - zugewiesen wird (LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.1.2007, L 2 R 464/06, veröffentlicht bei juris, Rn 37).

    Anknüpfungspunkt für die Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist die vom Gesetzgeber beim Erlass des ZRBG vorgefundenen Legaldefinition des § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV, wonach unter einem Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung zu verstehen sind, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahme besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.1.2007, L 2 R 464/06).

    Dem vom Gesetzgeber vorgefundene Beweis- und Darlegungsnotstand muss bei der Gesetzesanwendung vielmehr angemessen Rechnung getragen werden (LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 24.1.2007, L 2 R 464/06).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Die Erfüllung der Wartezeit wird unter den vorstehend angesprochenen Aspekten in der Rechtsprechung des BSG (genanntes Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R) und von mehreren LSG vertreten (ua LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.6.2007 - L 4 R 457/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.1.2007 - L 2 R 464/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.2.2006 - L 3 R 43/05) als auch von einem Teil der Literatur (Strassfeld, SGb 2007, 598) gefordert.
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