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   LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12   

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https://dejure.org/2012,47761
LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12 (https://dejure.org/2012,47761)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 2 R 80/12 (https://dejure.org/2012,47761)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 2 R 80/12 (https://dejure.org/2012,47761)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12
    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten gemäß dem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff zu beurteilen ( BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).

    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt nach der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - derjenige, der schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem auffallen und einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (sog. subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273) .

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG vom 8. Februar 2001, ">45%20SGB%20X%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45 S. 152 ff.; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).

    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt nach der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - derjenige, der schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem auffallen und einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (sog. subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273) .

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG vom 8. Februar 2001, ">45%20SGB%20X%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45 S. 152 ff.; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).

    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt nach der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - derjenige, der schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem auffallen und einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (sog. subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273) .

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12
    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten gemäß dem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff zu beurteilen ( BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).

    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt nach der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - derjenige, der schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem auffallen und einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (sog. subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273) .

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen ( BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.12.2012 - L 2 R 80/12
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen ( BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 7 AS 818/12
    Maßgeblich sind hierbei die persönlichen Möglichkeiten und die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 23.7.2012 Az.: L 19 AS 566/12 mit weiteren Nachweisen (Rn. 53); Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 5.12.2012 Az.: L 2 R 80/12).
  • SG Marburg, 02.09.2015 - S 16 KA 531/13

    Die Berechtigung des Vertragsarztes zur Abrechnung der Leistungen seiner

    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten zu beurteilen (LSG Hessen, Beschluss v. 5.12.2012, L 2 R 80/12 und Urteil v. 21.05.2010, L 7 AL 54/10, jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - L 7 AS 1152/16

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach

    Maßgeblich ist die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, somit das Einsichtsvermögen des Betroffenen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles (BSG Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R, LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 23.07.2012 - L 19 AS 566/12 mwN, Hessisches LSG Urteil vom 05.12.2012 - L 2 R 80/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 9 R 1108/14
    Es ist nicht Aufgabe der Beklagten und würde den Umfang einer jeden Verwaltungstätigkeit sprengen, müssten sämtliche in einem Verwaltungsverfahren gemachten Angaben auf Verwertbarkeit oder Relevanz in einem anderen Verfahren hin geprüft werden (Hessisches LSG, Beschluss vom 05.12.2012, L 2 R 80/12, Juris).
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