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   LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12   

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https://dejure.org/2013,31469
LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12 (https://dejure.org/2013,31469)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 2 R 97/12 (https://dejure.org/2013,31469)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 2 R 97/12 (https://dejure.org/2013,31469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer Erwerbsminderungsrente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen; Anwendbarkeit von § 48 SGB X; Berücksichtigung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit; Zuordnung des Gewinns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Aufgrund des einkommensteuerrechtlichen Jahresprinzips kann Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres festgestellt werden und gilt deshalb auch nicht vorher als im Sinne des § 96a SGB VI erzielt (Anschluss an BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 23).

    Aufgrund des einkommensteuerrechtlichen Jahresprinzips (§§ 4 Abs. 1 S. 1, 36 Abs. 1 EStG) kann selbstständiges Einkommen nicht vor Ablauf eines Kalenderjahres festgestellt werden und gilt auch nicht im Sinne von § 96a SGB VI als erzielt (BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 23 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10).

    Da § 15 Abs. 1 S. 1 SGB IV nur auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts Bezug nimmt, den Einkommenssteuerbescheiden aber keine eigenständige Bedeutung zumisst, entfalten diese keine rechtliche Wirkung im Sinne einer Bindung für das sozialrechtliche Verfahren (vgl. BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 30 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10), auch wenn tatsächlich regelmäßig auf die Feststellung der Finanzverwaltung zurückgegriffen werden kann.

    Es stellt einen Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses dar, entgegen den Anforderungen des § 20 Abs. 1 und 2 SGB X trotz der Einkommensabhängigkeit einer Rente über den Zahlbetrag abschließend zu entscheiden (BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 20 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10; BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - Juris-Rn. 17).

    Der Rentenbescheid vom 26. Mai 2004 war zum Zeitpunkt seines Erlasses anfänglich rechtswidrig, weil die Beklagte gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses verstoßen hat (vgl. dazu BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 20 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10).

    Der Verwaltungsakt beruht auch nicht auf Angaben, die der Kläger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X. Angaben in diesem Sinne liegen nur dann vor, wenn es sich um die Angabe von Tatsachen handelt, da ein Antragsteller auch nur zur Angabe von Tatsachen nach § 21 Abs. 2 S. 3 SGB X und § 60 SGB I verpflichtet ist (BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 27 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10).

    Dieser Hinweis lässt sich aus Sicht des Klägers nicht dahingehend verstehen, dass der Rentenzahlungsanspruch nur vorläufig bewilligt werden sollte (vgl. dazu ausführlich BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 16 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10).

  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 21/04

    Voraussetzungen für die Stellung als (Mit-)Unternehmer; offene und verdeckte

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    (Mit-)Unternehmer i.S. des § 15 EStG ist vielmehr, wer (Mit-)Unternehmerinitiative entfalten kann und ein (Mit-)Unternehmerrisiko trägt, also die Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (vgl. BFH vom 17. Mai 2006 - VIII R 21/04 - Juris-Rn. 24).

    Ob dies zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (BFH vom 17. Mai 2006 - VIII R 21/04 - Juris-Rn. 25 f).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Es stellt einen Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses dar, entgegen den Anforderungen des § 20 Abs. 1 und 2 SGB X trotz der Einkommensabhängigkeit einer Rente über den Zahlbetrag abschließend zu entscheiden (BSG vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R - Juris-Rn. 20 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10; BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - Juris-Rn. 17).

    § 48 SGB X ist nämlich für bereits anfänglich rechtswidrige Verwaltungsakte nur dann anwendbar, wenn sich die nachträgliche Änderung auf Umstände bezieht, auf denen die anfängliche Rechtswidrigkeit nicht beruht (BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - Juris-Rn. 18; BSG vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R- Juris-Rn. 18; Waschull in: LPK-SGB, § 48, Rn. 13 ff), der Vertrauensschutz des § 45 SGB X also nicht unterlaufen wird.

  • LSG Hessen, 27.01.2012 - L 5 R 395/10

    Hinterbliebenenrente - Einkünfte - anrechnungsfreier Zeitraum - Bescheid mit

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Denn bei Kenntnis der wahren Umstände hätte bereits zum Zeitpunkt der Erteilung des ursprünglichen Bescheides eine andere Entscheidung als die getroffene ergehen müssen (vgl. Hessisches LSG vom 27. Januar 2012 - L 5 R 395/10 - Juris-Rn. 43).

    Ob diese der Behörde bekannt waren oder nicht, spielt keine Rolle (vgl. Hessisches LSG vom 27. Januar 2012 - L 5 R 395/10 - Juris-Rn. 43).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    § 48 SGB X ist nämlich für bereits anfänglich rechtswidrige Verwaltungsakte nur dann anwendbar, wenn sich die nachträgliche Änderung auf Umstände bezieht, auf denen die anfängliche Rechtswidrigkeit nicht beruht (BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - Juris-Rn. 18; BSG vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R- Juris-Rn. 18; Waschull in: LPK-SGB, § 48, Rn. 13 ff), der Vertrauensschutz des § 45 SGB X also nicht unterlaufen wird.
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und wenn das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BSG vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - Juris-Rn. 18 = BSGE 62, 32).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Das Urteil des Sozialgerichts ist auch nicht wegen der Überschreitung der Fünf-Monats-Frist zur Absetzung eines Urteils (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - Juris-Rn. 18 = BVerwGE 92, 367) aufzuheben.
  • LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10

    Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach eine Aufhebung nach § 48 SGB X dann ausscheidet, wenn die Rücknahme nach § 45 SGB X am Vertrauensschutz scheitert (Hessisches Landessozialgericht vom 17. Januar 2012 - L 2 R 524/10 - Juris-Rn. 53 f).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 SGB X hinaus bedürfte es dazu einer Umdeutung (so BSG vom 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R - Juris-Rn. 30 = SozSich 1999, 137) bzw. eines Austausches der Rechtsgrundlage (so BSG vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - Juris-Rn. 34 = BSGE 108, 258 m.w.N.), da die Beklagte die Aufhebung weder in den Bescheiden vom 21. Juni 2007, vom 27. November 2007 und vom 19. März 2008 noch im Widerspruchsbescheid auf § 48 SGB X gestützt hat.
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12
    Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 SGB X hinaus bedürfte es dazu einer Umdeutung (so BSG vom 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R - Juris-Rn. 30 = SozSich 1999, 137) bzw. eines Austausches der Rechtsgrundlage (so BSG vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - Juris-Rn. 34 = BSGE 108, 258 m.w.N.), da die Beklagte die Aufhebung weder in den Bescheiden vom 21. Juni 2007, vom 27. November 2007 und vom 19. März 2008 noch im Widerspruchsbescheid auf § 48 SGB X gestützt hat.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 9/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Zurücknahme der Berufung -

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2014 - L 9 R 1447/14
    Das Bestimmtheitsgebot verlange, dass bereits aus dem Verfügungssatz für die Beteiligten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sei, was die Behörde will (vgl. Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 97/12 -).

    Insoweit verstoße der Bescheid vom 07.08.2009 gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses, da die Beklagte entgegen den Anforderungen des § 20 Abs. 1 und 2 SGB X (Untersuchungsgrundsatz) trotz der Einkommensabhängigkeit der Rente abschließend über den Zahlbetrag entschieden habe (BSG, a.a.O, vgl. LSG Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 97/12).

    Aufgrund des einkommensteuerrechtlichen Jahresprinzips kann Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres festgestellt werden und gilt deshalb auch nicht vorher als i.S. des § 96a SGB VI erzielt (ebenso Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 97/12 - (juris)).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - L 9 R 5278/15
    Sie müssen jedoch beide vorliegen (vgl. hierzu LSG Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 97/12 -, Juris).

    Mit dem Hessischen LSG (Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 97/12 -, Juris) ist der Senat der Auffassung, dass § 48 SGB X für bereits anfänglich rechtswidrige Verwaltungsakte nur dann anwendbar ist, wenn sich die nachträgliche Änderung der Verhältnisse auf Umstände bezieht, auf denen die anfängliche Rechtswidrigkeit nicht beruht.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - L 2 R 4854/12

    Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten vor Vollendung der

    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt konkret abzustellen ist (Vorlage des Einkommenssteuerbescheides, da erst dann der Gewinn unter Nutzung aller steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten feststehe, so z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.7.2005, L 3 RJ 111/04, juris Rz. 21; Abgabe der Steuererklärung, da hiermit die steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeübt seien und erstmals die Einkommenshöhe berechnet werden könne, so z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 30.5.2007, L 2 KN 12/07, juris Rz. 45; Ablauf des Geschäftsjahres, weil dann alle Tatsachen gegeben seien, die für eine Berücksichtigung des Erwerbseinkommens notwendig seien, so Hessisches LSG, Urt. v. 2.7.2013, L 2 R 97/12, Rz. 56, auch BSG, Urt. v. 9.10.2010, B 5 R 8/12 R, juris Rz. 30) kann der Senat offen lassen, da vorliegend alle denkbaren Zeitpunkte nach dem Erlass des maßgeblichen Bewilligungsbescheides liegen.
  • LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Gewährung einer großen Witwerrente wegen

    Ist dies jedoch nicht der Fall, bleibt nur die Möglichkeit der Rücknahmeentscheidung nach § 45 SGB X (BSG, Urteil vom 2. Juni 2004, B 7 AL 58/03 R = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1; Urteil vom 11. April 2002, B 3 P 8/01 R, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 2. Juli 2013, L 2 R 97/12, juris).
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21

    Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten

    Eine Ursächlichkeit ist ferner dann nicht anzunehmen, wenn die Angaben des Begünstigten offensichtlich unvollständig oder widersprüchlich waren und die Behörde daher nach § 16 Abs. 3 SGB I verpflichtet gewesen wäre, eine Sachaufklärung zu betreiben (vgl. BSG, Urt. v. 25. Juni 1980 - 1 RJ 102/79 -, juris Rn. 17f.; Sächs LSG, Urt. v. 2. September - L 6 V 7/03 -, juris Rn. 56; HessLSG, Urt. v. 2. Juli 2013 - L 2 R 97/12 -, juris Rn. 76; Schützte a. a. O.; Padé a. a. O.; Lang, in: Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Aufl. 2019, § 45 Rn. 39).
  • LSG Hessen, 06.09.2016 - L 2 R 70/16

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Wie die Ermittlung der Höhe des Gewinns hat auch die Zuordnung des Gewinns zu der jeweiligen Person nach steuerrechtlichen Maßstäben zu erfolgen (BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R, Urteile des HLSG vom 17. Januar 2012 - L 2 R 524/10 und vom 2. Juli 2013 - L 2 R 97/12).
  • SG Darmstadt, 27.10.2014 - S 6 R 655/12
    Die Aufhebung anfänglich rechtswidriger begünstigender Dauerverwaltungsakte richtet sich nach § 45 SGB X, nicht nach § 48 SGB X. § 48 SGB X ist für bereits anfänglich rechtswidrige Verwaltungsakte nur dann anwendbar, wenn sich die nachträgliche Änderung der Verhältnisse auf Umstände bezieht, auf denen die anfängliche Rechtswidrigkeit nicht beruht (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02. Juli 2013 - L 2 R 97/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 04.09.2013 - L 2 R 97/12   

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https://dejure.org/2013,44109
LSG Hamburg, 04.09.2013 - L 2 R 97/12 (https://dejure.org/2013,44109)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2013 - L 2 R 97/12 (https://dejure.org/2013,44109)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2013 - L 2 R 97/12 (https://dejure.org/2013,44109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.09.2013 - L 2 R 97/12
    So hat es dem in der vertraglichen Regelung zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien des Beratungsvertrages zu wenig Bedeutung beigemessen, obwohl sich nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist, ergibt, ob eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung gerechtfertigt ist; Ausgangspunkt der weiteren Abwägung ist daher zunächst das Vertragsverhältnis, so wie es sich aus getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus den gelebten Beziehungen erschließen lässt (vergleiche BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R, Handbuch Soziale Pflegeversicherung - Rechtsprechung SGB XI, § 20 SGB XI Nr. 2.12).
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