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   LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13   

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https://dejure.org/2015,26139
LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13 (https://dejure.org/2015,26139)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13 (https://dejure.org/2015,26139)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 2 SO 1431/13 (https://dejure.org/2015,26139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Übernahme zusätzlicher Kosten für eine nächtliche 1:1-Betreuung - Hilfe für andere Verrichtungen nach § 61 Abs 1 S 2 Alt 3 SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine nächtliche 1:1-Betreuung in einem Pflegeheim als "Hilfe für andere Verrichtungen"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 1 S 2 Alt 3 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 61 Abs 5 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Übernahme zusätzlicher Kosten für eine nächtliche 1:1-Betreuung - Hilfe für andere Verrichtungen nach § 61 Abs 1 S 2 Alt 3 SGB 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 61 Abs. 1 S. 2 Alt. 3
    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine nächtliche 1:1-Betreuung in einem Pflegeheim als "Hilfe für andere Verrichtungen"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erforderliche 1:1-Betreuung eines Pflegebedürftigen ist Hilfe für andere Verrichtungen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - L 2 SO 72/12

    Sozialhilfe - Leistungen für eine Nachtwache zur Verhinderung selbstgefährdenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13
    Im Rahmen mehrerer parallel durchgeführter Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war die Beklagte jeweils verpflichtet worden, ab 1. Januar 2012 vorläufig die laufenden zusätzlichen Kosten für die nächtliche 1:1-Betreuung zu bezahlen (Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Dezember 2011 - S 9 SO 5771/11 ER - und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2012 - L 2 SO 72/12 ER-B -, Beschluss des SG vom 30. Juli 2012 - S 4 SO 3134/12 ER - und des LSG vom 26. September 2012 - L 7 SO 3498/12 ER-B -, zuletzt Beschluss des SG vom 4. Januar 2013 - S 4 SO 6098/12 ER und Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Februar 2013 - L 2 SO 498/13 ER-B - mit Befristung bis 30. Juni 2013).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Verwaltungsakten des Beklagten, die Akten des SG (S 4 SO 245/12), die Senatsakten sowie die Akten der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (L 2 SO 498/13 ER-B, L 7 SO 3498/12 ER-B, L 2 SO 72/12 ER-B) Bezug genommen.

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13
    Der insoweit gegen den Beklagten bestehende Anspruch betrifft die durch eigenes Einkommen (hier Rente) und die Leistungen der Pflegeversicherung, die den Fürsorgeleistungen zur Pflege nach dem Zwölften Buch gemäß § 2 SGB XII i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 SGB XI vorgehen, nicht gedeckten Kosten im Sinne einer Sachleistungsverschaffung (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 20/08 R -).
  • SG Freiburg, 15.12.2011 - S 9 SO 5771/11

    Nachtwache statt Fesselung von Heimbewohnerin

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13
    Im Rahmen mehrerer parallel durchgeführter Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war die Beklagte jeweils verpflichtet worden, ab 1. Januar 2012 vorläufig die laufenden zusätzlichen Kosten für die nächtliche 1:1-Betreuung zu bezahlen (Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Dezember 2011 - S 9 SO 5771/11 ER - und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2012 - L 2 SO 72/12 ER-B -, Beschluss des SG vom 30. Juli 2012 - S 4 SO 3134/12 ER - und des LSG vom 26. September 2012 - L 7 SO 3498/12 ER-B -, zuletzt Beschluss des SG vom 4. Januar 2013 - S 4 SO 6098/12 ER und Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Februar 2013 - L 2 SO 498/13 ER-B - mit Befristung bis 30. Juni 2013).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13
    Selbst dann, wenn die Einrichtung eine Einrichtung der Eingliederungshilfe sei, habe das LSG Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2012 (L 9 SO 607/10) jedoch entschieden, dass solche Leistungen nicht von den vertraglichen Verpflichtungen umfasst seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Denn diese Betreuung dient - anders als der vom Beklagten finanzierte Besuch des Förder- und Betreuungsbereich - nicht der Ermöglichung einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, der Förderung der Verständigung mit der Umwelt oder eines selbstbestimmten Lebens in betreuten Wohnmöglichkeiten, noch generell der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 2 SO 1431/13 - juris Rdnr. 54).
  • LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

    Hierzu zählten z.B. allgemeine Anleitung und Beaufsichtigung, die Orientierung im häuslichen wie außerhäuslichen Bereich, die Strukturierung des Tagesablaufs mit seinen unterschiedlichen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen, der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung sowie die Herstellung von Beziehungen zur Umwelt, schließlich auch der Zeitaufwand, der zur Beruhigung eines Pflegebedürftigen gebraucht wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13 - juris, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 128/14

    Ambulante Erbringung von Leistungen außerklinischer Intensivpflege in Wohnungen

    (Meßling in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 SGB XII Rn. 16; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2015, L 2 SO 1431/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SF 3228/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Dauer eines einstweiligen

    In der sodann am 17. Januar 2013 für den 26. Februar 2013 terminierten mündlichen Verhandlung wurde die Hauptsache durch klagabweisendes Urteil entschieden (Berufung anhängig unter Az. L 2 SO 1431/13).
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