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   LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B   

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https://dejure.org/2016,16733
LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B (https://dejure.org/2016,16733)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B (https://dejure.org/2016,16733)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B (https://dejure.org/2016,16733)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungsausschluss für Ausländer bei finalem Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss bei Einreise zum Zweck des Sozialhilfebezuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 23 Abs. 3
    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungsausschluss für Ausländer bei finalem Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 23 Abs. 3
    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungsausschluss für Ausländer bei finalem Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 597
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B -).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. August 2005 a.a.O. und vom 17. August 2005 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B -).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. August 2005 a.a.O. und vom 17. August 2005 a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO -); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO -); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO -); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Aus dem Wortlaut des Tatbestandsmerkmals "um Sozialhilfe zu erlangen" ergibt sich, dass ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe gegeben sein muss (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10. September 2009 - L 23 SO 117/06 - in Juris Rdnr. 25 mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 22.87 - BVerwGE 90, 212, 214 zur Vorgängerregelung des § 120 Abs. 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz - BSHG -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 8 SO 173/08

    Sinn und Zweck der Ausschlussregelungen des § 23 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    So habe etwa auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Beschluss vom 27. November 2008 (L 8 SO 173/08 ER in Juris Rdnr. 20) u.a. ausgeführt, dass das SG zutreffend ausgeführt habe, dass der ernsthafte Wille eines einreisenden Ausländers, mit seinen in Deutschland lebenden Kindern zusammenzuleben, ein den Sozialhilfebezug überlagerndes gewichtiges anderes Einreisemotiv sein könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 23 SO 117/06

    Sozialhilfe für Ausländer; Ausschlussgrund "Um-Zu"-Einreise; Einreise zwecks

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16
    Aus dem Wortlaut des Tatbestandsmerkmals "um Sozialhilfe zu erlangen" ergibt sich, dass ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe gegeben sein muss (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10. September 2009 - L 23 SO 117/06 - in Juris Rdnr. 25 mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 22.87 - BVerwGE 90, 212, 214 zur Vorgängerregelung des § 120 Abs. 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz - BSHG -).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 190/16

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in

    Dieser Ausschlusstatbestand greift nur ein, wenn ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe gegeben ist, wenn (bei unterschiedlichen Einreisemotiven) der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung war (vgl. hierzu z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - juris (Rn. 20)).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Dieser Ausschlusstatbestand greift nur ein, wenn ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe gegeben ist, und wenn bei unterschiedlichen Einreisemotiven der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung war (vgl. hierzu z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - juris (Rn. 20)).
  • SG Kassel, 21.02.2017 - S 12 SO 8/17

    Sozialhilfe, EU-Bürger, EU-Ausländer, Bulgarien

    Insoweit sei ein entsprechender Entschluss nach Aktenlage jedenfalls nicht prägend gewesen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juni 2016, L 2 SO 2095/16 ER-B).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 5367/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Diese Zweck-Mittel-Relation ist auch dann gegeben, wenn die Einreise des Ausländers auf verschiedenen Motiven beruht, der Zweck der Inanspruchnahme für den Einreiseentschluss jedoch von prägender Bedeutung gewesen, also nicht nur neben vorrangigen anderen Zwecken billigend in Kauf genommen worden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris (Rn. 45) m. w. N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - juris).

    Das Motiv, Sozialhilfe zu erlangen, muss für den Ausländer neben anderen Einreisegründen so wichtig gewesen sein, dass er ansonsten nicht eingereist wäre (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - juris (Rn. 20)).

  • SG Dortmund, 24.10.2016 - S 32 AS 4290/15

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Dieser Ausschlusstatbestand greift nur ein, wenn ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe gegeben ist, und wenn bei unterschiedlichen Einreisemotiven der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung war (vgl. hierzu z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - juris (Rn. 20)).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Dieser Ausschlusstatbestand greift nur ein, wenn ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe gegeben ist, und wenn bei unterschiedlichen Einreisemotiven der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung war (vgl. hierzu z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - juris (Rn. 20)).
  • SG Kassel, 18.04.2018 - S 12 SO 53/17
    Insoweit sei ein entsprechender Entschluss nach Aktenlage jedenfalls nicht prägend gewesen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juni 2016, L 2 SO 2095/16 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2017 - L 2 SO 1146/17
    Damit setze bereits der Wortlaut der Vorschrift einen finalen Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe voraus (mit Hinweis auf Beschluss des erkennenden Senates vom 22. Juni 2016 - L 2 SO 2095/16 ER-B - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. September 2009 - L 23 SO 117/06 - in Juris Rdnr. 25 mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 22.87 - BVerwGE 90, 212, 214 zur Vorgängerregelung des § 120 Abs. 3 Satz 1 BSHG).
  • SG Darmstadt, 17.04.2019 - S 28 SO 5/16
    Das Motiv, Sozialhilfe zu erlangen, muss für den Ausländer neben anderen Einreisegründen so wichtig gewesen sein, dass er ansonsten nicht eingereist wäre (LSG Bad.-Württ, Beschl. v. 22. Juni 2016, L 2 SO 2095/16 ER-B; SG Dortmund, Urt. v. 12. Sept. 2016, S 32 AS 5367/15).
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