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   LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B   

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https://dejure.org/2009,769
LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B (https://dejure.org/2009,769)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B (https://dejure.org/2009,769)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B (https://dejure.org/2009,769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und Pflegeversicherung - halbierter Basistarif - Angemessenheit gem § 32 Abs 5 SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs eines Änderungsbescheids über Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen Änderungen in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Voraussetzungen und Umfang einer Übernahme von privaten ...

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Übernahme von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im "halbierten" Basistarif durch den Sozialhilfeträger; Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Begründung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder der privaten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Angemessenheit der Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung; Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe auch für privat Krankenversicherte

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Sozialhilfeträger muss vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zahlen

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Sozialhilfeträger muss vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfeträger muss auch bei privater Krankenversicherung vollen Krankenkassenbeitrag übernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Beiträge für private Krankenversicherung müssen vom Grundsicherungsträger gezahlt werden - Versicherten kann nicht zugemutet werden, gesetzgeberische Unzulänglichkeit auszugleichen

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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2006 - L 8 AS 4680/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - sofortige Vollziehbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen, sodass - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - insoweit eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen ist (Krodel, a.a.O., Rdnr. 205); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02

    Aufschiebende Wirkung in Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit bei eine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen, sodass - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - insoweit eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen ist (Krodel, a.a.O., Rdnr. 205); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen, sodass - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - insoweit eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen ist (Krodel, a.a.O., Rdnr. 205); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen.
  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Dabei kommt dem voraussichtlichen Ausgang des Hauptsacheverfahrens bei der Abwägung jedenfalls insoweit entscheidende Bedeutung zu, als der Rechtsbehelf offensichtlich begründet oder aussichtslos erscheint (Bundessozialgericht in BSGE 4, 151, 155; Krodel, a.a.O., Rdnrn. 208 ff.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86b Rdnr. 12c).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2003 - L 13 AL 2374/03

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage beim Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
    (vgl. BVerfG, Urteil v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/0 8, 1 BvR 814/0 8, 1 BvR 819/0 8, 1 BvR 832/0 8, 1 BvR 837/08 - ermittelt über Juris Rn. 13).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    Angemessen können indes nur die Beiträge sein, die der Hilfsbedürftige auch schuldet, d.h. es ist der Beitragssatz entscheidend, den der Versicherungsgeber vom Versicherungsnehmer im Falle der Hilfsbedürftigkeit gemäß § 12 Abs. 1c Satz 4 VAG (seit dem 1. Januar 2016 § 152 Abs. 4 Satz 1) verlangen kann (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 2009 L 2 SO 2529/09 ER-B, juris, Rz 16).
  • BFH, 04.11.2021 - VI R 48/18

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für

    Da auch Empfänger von Sozialleistungen die Aufwendungen für einen von ihnen vertraglich mit der Krankenkasse vereinbarten Selbstbehalt selbst zu tragen haben (ausführlich hierzu BFH-Urteil in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55; s.a. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R, BSGE 100, 221, und vom 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R, BSGE 119, 7; Beschluss des Landessozialgerichts --LSG-- Baden-Württemberg vom 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 61, 183, und Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2013 - L 9 SO 619/11), gehören diese Aufwendungen indes nicht zum einkommensteuerrechtlichen Existenzminimum (BFH-Beschluss in BFHE 255, 252, BStBl II 2017, 259; BFH-Urteil in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09

    Voraussetzungen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und

    Wenn das LSG Baden-Württemberg dementsprechend in seinem Beschluss vom 30.06.2009 (Az.: L 2 SO 2529/09 ER-B, Rn. 19, zitiert nach juris) zutreffend darauf hinweist, dass die Regelung des § 12 Abs. 1 c S. 6 VAG "politisch entschieden" worden und eine abschließende Lösung der Problematik in den Verhandlungen nicht zu erreichen gewesen sei, ist bei dieser Sachlage für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke kein Raum (ebenso: SG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - S 29 AS 4051/09 ER; vgl. auch Brünner, a. a. O. Rn. 21: "bewusst in Kauf genommen").

    Vor diesem Hintergrund ist es der nach ihrem glaubhaften Vorbringen bereits seit längerem erkrankten und ärztlich behandlungsbedürftigen Antragstellerin nicht zuzumuten, ihre Beitragszahlung teilweise einzustellen und damit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie eine Auseinandersetzung mit ihrer privaten Krankenversicherung über den Umfang ihres Krankenversicherungsschutzes zu provozieren, die ggf. über den kostenpflichtigen Zivilrechtsweg zu führen wäre (ebenso: SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - S 31 AS 174/09 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B).

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