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   LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09   

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https://dejure.org/2009,3338
LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09 (https://dejure.org/2009,3338)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.08.2009 - L 2 U 105/09 (https://dejure.org/2009,3338)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. August 2009 - L 2 U 105/09 (https://dejure.org/2009,3338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfallversicherungsschutz für den Weg vom Betrieb zum Mittagstisch; Innerer Zusammenhang zwischen dem Weg zum Ort der Essenseinnahme und der versicherten Tätigkeit; Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges vom und zum Mittagstisch im Verhältnis zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Mittagsessen bei Freundin

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Weg zur Essenseinnahme in der Wohnung der Freundin während der Mittagspause - Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagstisch im Verhältnis zur Essenseinnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung; Wegeunfall bei der Einnahme der Mittagsmahlzeit in der Wohnung der Freundin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung - Auch der Weg zum Mittagessen bei der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Unfallschutz für das Essen bei der Freundin

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Auch der Weg zum Mittagessen der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Unfall auf dem Weg zum Mittagessen bei der Freundin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weg zum Mittagessen steht unter dem Schutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall: Auch der Weg zum Mittagessen der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Motorradunfall in der Mittagspause

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für einen während

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09
    Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen- vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).

    Das BSG hat bereits in seinem Urteil vom 26.4.1977 (aaO) entschieden, dass ein Versicherter nicht darauf verwiesen werden kann, die nächstgelegene Nahrungsquelle aufzusuchen, nur weil Nahrung in diesem Fall schneller zu haben ist und dass dem Versicherten hinsichtlich der Wahl der Örtlichkeit ein nicht zu geringer Spielraum einzuräumen ist.

  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94

    Kauf von Lebensmitteln - Alsbaldiger Verzehr - Mittagspause - Gesetzliche

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09
    Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen- vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.05.1994 - L 3 U 33/94

    Unfallversicherung; Einkauf; Nahrungsmittel; Lebensmittel; Arbeitspause;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09
    Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen- vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 36/79
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09
    Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen- vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).
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