Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Beweggrund - Handlungstendenz - Abgrenzung: versicherte Hilfsleistung - freundschaftliche Gefälligkeit - Gesamtbetrachtung - Nach-dem-Rechten-sehen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Beweggrund - Handlungstendenz - Abgrenzung: versicherte Hilfsleistung - freundschaftliche Gefälligkeit - Gesamtbetrachtung - Nach-dem-Rechten-sehen

Verfahrensgang

  • SG Ulm, 18.02.2010 - S 10 U 3002/08
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10



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Wird zitiert von ...  

  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11  

    Arbeit & Soziales - Während Mithilfe beim Carportbau verletzt: Arbeitsunfall?

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, dass, wenn die Frage streitig ist, ob ein bestimmtes Ereignis ein Arbeitsunfall ist, der Versicherte diese Frage vorab im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage klären kann (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 und a.a.O., § 8 Nrn. 16 und 23 sowie BSG UV-Recht Aktuell 2010, 114 ff., ferner auch LSG Baden-Württemberg vom 09.06.2011 - L 10 U 1533/10 - und vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 -).

    Verrichtungen aufgrund freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher Beziehungen, und um solche handelte es sich vorliegend, schließen eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit eines Verletzten und damit Versicherungsschutz über § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aber dann aus, wenn es sich um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt oder die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher (nicht rechtlicher) Verpflichtungen anzusehen ist, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 13; BSG in HV-Info 1990, 1349 ff. und LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 - ).

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