Rechtsprechung
   LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20675
LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01 (https://dejure.org/2003,20675)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 (https://dejure.org/2003,20675)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25. März 2003 - L 2 U 3/01 (https://dejure.org/2003,20675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,20675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletztenteilrente wegen eines Bandscheibenvorfalls; Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent; Begriff des Arbeitsunfalls; Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer haftungsausfüllenden Kausalität; Bedeutung der unabhängigen Schadensanlage durch degenerative ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01
    Dieser Zusammenhang muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. BSGE 58, 76, 79).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01
    Hierunter ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSGE 45, 285, 286).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2017 - S 1 U 1112/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3580/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auch allein der zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht geeignet, den ursächlichen Zusammenhang wahrscheinlich werden zu lassen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20; ferner LSG Berlin von 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Denn ein allenfalls rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen, der hier jedenfalls in Bezug auf das Ohrgeräusch rechts und die Schwindelerscheinungen ohnedies nicht gegeben ist, ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 2 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem erstmaligen Auftreten von Beschwerden im Sinne eines Bandscheibenschadens vermag deshalb eine rechtlich wesentliche Ursächlichkeit nicht zu begründen (vgl. LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 - sowie - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - und - B 2 U 23/11 R - ).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2017 - S 1 U 803/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 14.10.2016 - S 1 U 2298/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Selbst ein rein zeitlicher Zusammenhang mit einem Arbeitsunfallereignis, der hier angesichts einer Latenzzeit von nahezu drei Monaten nach Auffassung des erkennenden Gerichts bereits nicht mehr gegeben ist, wäre nicht ausreichend, den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einer nachgewiesenen Verletzung als wahrscheinlich im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung anzusehen (vgl. u.a. BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - und - B 2 U 23/11 R - BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - und LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 - ).
  • SG Karlsruhe, 26.02.2019 - S 1 U 2389/18

    Anerkennung eines Rotatorenmanschettenschadens der rechten Schulter als weitere

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53, ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 (jeweils juris)).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3579/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist ungeachtet des bereits dem Grunde ungeeigneten Unfallhergangs nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rn. 20; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rn. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/113 -, Rn. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rn. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3879/18

    Anerkennung von weiteren Gesundheitsstörungen im Bereich des linken Kniegelenks

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist ungeachtet des bereits dem Grunde ungeeigneten Unfallhergangs nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rn. 20; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rn. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/113 -, Rn. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rn. 41 (jeweils juris)).
  • SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12

    Arbeitsunfall - traumatischer Bandscheibenvorfall - ursächlicher Zusammenhang -

    Allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem erstmaligen Auftreten von Beschwerden im Sinne eines Bandscheibenschadens vermag deshalb eine rechtlich wesentliche Ursächlichkeit nicht zu begründen (vgl. LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 - sowie - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - und - B 2 U 23/11 R - ).
  • SG Karlsruhe, 14.01.2013 - S 1 U 2723/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Einwirkung von außen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht