Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 07.03.2012

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   LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12   

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LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12 (https://dejure.org/2014,50291)
LSG Saarland, Entscheidung vom 18.11.2014 - L 2 U 48/12 (https://dejure.org/2014,50291)
LSG Saarland, Entscheidung vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 (https://dejure.org/2014,50291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - nicht geringfügige Unterbrechung - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Holen eines vergessenen Gegenstandes - Rückweg zum Fahrzeug - erneutes Durchschreiten der Haustür - Beginn des

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Unterbrechung des Weges - Holen eines vergessenen Gegenstandes aus dem Haus eigenwirtschaftlich - keine geringfügige Unterbrechung - keine gemischte Tätigkeit - Wiederaufleben des Versicherungsschutzes erst mit erneutem Erreichen des KFZ

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Unterbrechung des Weges - Holen eines vergessenen Gegenstandes aus dem Haus eigenwirtschaftlich - keine geringfügige Unterbrechung - keine gemischte Tätigkeit - Wiederaufleben des Versicherungsschutzes erst mit erneutem Erreichen des KFZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vergleiche nur BSG, Urteil vom 9.12.2003, B 2 U 23/03 R, Rn. 13) steht aber nicht jeder Arbeitsweg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter Versicherungsschutz, sondern nur der unmittelbare Weg, was bedeutet, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Zurücklegung des Weges bestehen muss.

    Das Zurücklegen des Fußweges in entgegengesetzte Richtung zum Arbeitsweg zwischen dem Fahrzeug und dem Haus und dann wieder zum Fahrzeug kann auch nicht als gemischte Tätigkeit angesehen werden, weil sich die Wege vom Fahrzeug zur Wohnung zurück und wieder zurück zum Fahrzeug (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 9.12.2003, B 2 U 23/03 R, Rn. 26) eindeutig von dem Weg zum oder vom Ort der Tätigkeit abgrenzen lassen.

    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG, Urteil vom 9.12.2003, B 2 U 23/03 R, Rn. 13).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Der zunächst zurückgelegte und versicherte Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit wurde durch diesen Einschub eines in entgegengesetzter Richtung führenden zusätzlichen Weges in die eigentliche Wegstrecke unterbrochen (vgl. BSG, Urteil vom 17.2.2009, B 2 U 26/07 R, Rn. 13).

    Hinzu kommt, dass die Abweichung vom Arbeitsweg nach den Schilderungen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem SG, bestätigt im Erörterungstermin des Senats vom 2.9.2013, mit Überqueren der Straße und Wiedereintritt in ihr Haus nicht geringfügig war und daher auch nicht "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" (BSG, Urteil vom 17.2.2009, B 2 U 26/07 R, Rn. 15) erledigt werden konnte.

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass der Weg von und zur Arbeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht nur einmal am Tag unter Versicherungsschutz steht, sondern ggf. mehrmals, dies aber nur dann, wenn dieses wiederholte Zurücklegen des Weges durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr damit zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 4.9.2007, B 2 U 24/06 R, Rn. 14).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Denn das Zurückgehen zum Auto diente der Beendigung des eigenwirtschaftlichen zusätzlichen Weges und erst mit dem Wiedereinstieg in das Auto wäre die objektive Handlungstendenz wieder darauf gerichtet gewesen, den unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte fortzusetzen (Hervorhebung durch den Senat; so ausdrücklich BSG, Urteil vom 2.12.2008, B 2 U 15/07 R, Rdnr. 23).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Dieser Arbeitsweg ist bestimmt durch das Sichfortbewegen auf einer Strecke, die durch einen Ausgangs- und einen Zielpunkt begrenzt ist (BSG, Urteil vom 27.3.1990, 2 RU 36/89, Rn. 13).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Versicherungsschutz setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird (so ausdrücklich auch BSG, Urteil vom 4.7.2013, B 2 U 12/12 R, Rn. 18 aE.).
  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 27/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12
    Zwar hat das BSG in seinem Urteil vom 14.11.2013, B 2 U 27/12 R, ausgeführt, es gebe keinen Grundsatz, dass das Schicksal des Rückwegs nach einer Unterbrechung dasjenige des Hinwegs teilen müsse.
  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

    So habe auch das LSG Saarland in seinem Urteil vom 18.11.2014 (L 2 U 48/12) entschieden, dass beim Zurücklegen des Arbeitsweges mit dem Auto bei einer privatwirtschaftlichen Unterbrechung der Versicherungsschutz erst mit dem Wiedereinstieg in das Auto die objektive Handlungstendenz darauf gerichtet sei, den unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte fortzusetzen.

    So hat das LSG Saarland in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt, dass erst mit dem Wiedereinstieg in das Auto, um den ursprünglichen Weg zur Arbeit fortzusetzen, der unterbrochene Versicherungsschutz wieder auflebe (LSG Saarland, Urteil vom 18.11.2014 - L 2 U 48/12 -, Rn. 24, juris).

  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

    Er wollte weder zurückgehen, um einen ausnahmsweise vergessenen Gegenstand zu holen (dazu Urteil des LSG Saarland vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 - juris) - beispielsweise ein Pausenbrot oder eine Brille (dazu Ziegler, a.a.O., Rz 232 zu § 8, Krasney, a.a.O., Rz 185 zu § 8), er wollte auch kein Regulierungsgespräch führen (wie in BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 32), er wollte einem Mitfahrer keine im Pkw vergessene Tasche hinterherbringen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juni 2013 - L 2 U 221/12 - juris), er wollte auch nicht vom Weg zur Arbeit abweichen um einen Erdbeer - oder sonstigen Einkauf zu tätigen (dazu BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50).
  • SG Karlsruhe, 30.08.2016 - S 4 U 2601/15

    Arbeitnehmer trägt Beweislast dafür, dass ein Arbeitsunfall und kein (erneuter)

    Denn diese Gegenstände wären - jedenfalls hinsichtlich der Fahrzeugpapiere und der Arbeitsschuhe - für den Kläger bei der Erfüllung der Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis erforderlich gewesen, weswegen insoweit auch eine Umkehr nach Hause mit dem Ziel, danach vollständig ausgestattet am Arbeitsplatz zu erscheinen, einen versicherten Weg dargestellt hätte (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 -L 3 U 5415/11 -, Rn. 34, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 3 U 115/05 -, juris).
  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 6 U 12/12

    SGB VII

    Er wollte weder zurückgehen, um einen ausnahmsweise vergessenen Gegenstand zu holen (dazu Urteil des LSG Saarland vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 - juris) - beispielsweise ein Pausenbrot oder eine Brille (dazu Ziegler, a.a.O., Rz 232 zu § 8, Krasney, a.a.O., Rz 185 zu § 8), er wollte auch kein Regulierungsgespräch führen (wie in BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 32), er wollte einem Mitfahrer keine im Pkw vergessene Tasche hinterherbringen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juni 2013 - L 2 U 221/12 - juris), er wollte auch nicht vom Weg zur Arbeit abweichen um einen Erdbeer - oder sonstigen Einkauf zu tätigen (dazu BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 07.03.2012 - L 2 U 48/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6260
LSG Bayern, 07.03.2012 - L 2 U 48/12 B (https://dejure.org/2012,6260)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.03.2012 - L 2 U 48/12 B (https://dejure.org/2012,6260)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. März 2012 - L 2 U 48/12 B (https://dejure.org/2012,6260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gutachten gemäß § 109 SGG - Übernahme der Kosten auf die Staatskasse - neue beweiserhebliche medizinische Gesichtspunkte - Fragen der Unfallkausalität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 599
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2012 - L 2 U 48/12
    Hieran fehlt es z.B., wenn eine innere Ursache als wesentlich kausal anzusehen ist (siehe zum Ganzen: BSG vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R).
  • LSG Bayern, 26.05.2014 - L 17 U 170/14

    Wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG

    Die Klägerin nimmt Bezug auf den Beschluss des LSG vom 07.03.2012, L 2 U 48/12.

    Insofern ist der Hinweis der Klägerin auf den Beschluss des LSG Bayern vom 07.03.2012, L 2 U 48/12 nicht zutreffend.

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