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   LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97   

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https://dejure.org/1999,16920
LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97 (https://dejure.org/1999,16920)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.1999 - L 2 U 96/97 (https://dejure.org/1999,16920)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - L 2 U 96/97 (https://dejure.org/1999,16920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Unfallrente in der DDR; Meisterschaftsspiel als versicherter Betriebssport; Stichtagsregelung zur Herstellung von Rechtseinheit in Deutschland

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Nichtanerkennung eines in der ehemaligen DDR anerkannten Sportunfalles vom 20.10.1979 - erneute Unfallmeldung erst nach dem 31.12.1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Kampfgruppenausbildung in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97
    Die Teilnahme der Klägerin an einem Handball-Punktspiel in der Sporthalle B stand jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der von ihr seit 1978 ausgeübten Betriebstätigkeit beim Rat des Kreises B (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteil des BSG vom 27.05.1997, 2 BU 69/97).

    Vielmehr sei in der amtlichen Begründung zum Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) zu § 1150 (BT-Drs 12/405, S. 154) ausdrücklich klargestellt, ein Vertrauensschutz solle in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 nur noch bis zum 31.12.1993 gelten (s. Beschluss des BSG vom 27.05.1997, Az.: 2 BU 69/97).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97
    Vielmehr sei in der amtlichen Begründung zum Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) zu § 1150 (BT-Drs 12/405, S. 154) ausdrücklich klargestellt, ein Vertrauensschutz solle in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 nur noch bis zum 31.12.1993 gelten (s. Beschluss des BSG vom 27.05.1997, Az.: 2 BU 69/97).

    So heißt es in der amtlichen Begründung zum RÜG zu § 1159 RVO: "Aufgrund der besonderen verwaltungsmäßigen Situation im Beitrittsgebiet muss davon ausgegangen werden, dass der Bestand an Arbeitsunfällen zwar weitgehend, aber nicht endgültig erfasst ist." (BT-Drs 12/405, S. 158).

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97
    (Urteil des BSG vom 28.11.1961, 2 RU 130/59, BSGE 16, S. 1 ff.).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 83/75

    Betriebssport - Versicherung - Überschreiten des Ausgleichszwecks - Fußballspiele

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97
    Denn bei einem "Punktspiel", bei dem der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht, wird der vom Ausgleichszweck gezogene Rahmen des Betriebssports überschritten (s. Urteil des BSG vom 22.01.1976, 2 RU 83/75, in: BSGE 41, S. 145, 147), jedenfalls dann, wenn - wie hier - kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass die zeitliche Organisation von Training und Spielen in einem diesem Zweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen (Urt. des BSG vom 19.03.1991, 2 RU 23/90, BSGE 68, S. 200, 203).
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97
    Eine solche könnte sich nur aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergeben (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 09.06.1961, GS 2/60, BSGE 14, S. 246, 249 f.), der darin besteht, Versicherten aus den "neuen Bundesländern" für eine Übergangszeit Vertrauensschutz einzuräumen, nach Ablauf dieser Zeit jedoch das Recht der RVO im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtseinheit grundsätzlich unterschieds- und ausnahmslos anzuwenden.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97
    Denn bei einem "Punktspiel", bei dem der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht, wird der vom Ausgleichszweck gezogene Rahmen des Betriebssports überschritten (s. Urteil des BSG vom 22.01.1976, 2 RU 83/75, in: BSGE 41, S. 145, 147), jedenfalls dann, wenn - wie hier - kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass die zeitliche Organisation von Training und Spielen in einem diesem Zweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen (Urt. des BSG vom 19.03.1991, 2 RU 23/90, BSGE 68, S. 200, 203).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Daraus werden Sinn und Zweck der Vorschrift deutlich, Versicherten aus dem Beitrittsgebiet für eine Übergangszeit umfassenden Vertrauensschutz hinsichtlich der Anerkennung von nach dem Recht der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle bzw Berufskrankheiten geltenden Unfällen bzw Krankheiten zu gewähren, diesen Vertrauensschutz aber an dem genannten Stichtag enden zu lassen und nunmehr im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtseinheit nur noch das Recht der RVO unterschieds- und ausnahmslos anzuwenden (vgl Sächsisches LSG Urteil vom 27. Oktober 1999 - L 2 U 96/97 - HVBG-Info 2000, 967, rechtskräftig nach Verwerfung der Revision durch BSG Beschluß vom 28. November 2000 - B 2 U 5/00 R -).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Die Regelung gewährleistet den erforderlichen Vertrauensschutz ... - Ist der Versicherungsfall zwar vor dem 1. Januar 1992 eingetreten, wird er dem Versicherungsträger aber erst später bekannt - zB bei Berufskrankheiten -, soll ein Vertrauensschutz nur noch bis zum 31. Dezember 1993 gelten (Absatz 2 Satz 2 Nr. 1)." Daraus werden Sinn und Zweck der Vorschrift deutlich, Versicherten aus dem Beitrittsgebiet für eine Übergangszeit umfassenden Vertrauensschutz hinsichtlich der Anerkennung von nach dem Recht der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle bzw Berufskrankheiten geltenden Unfällen bzw Krankheiten zu gewähren, diesen Vertrauensschutz aber an dem genannten Stichtag enden zu lassen und nunmehr im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtseinheit nur noch das Recht der RVO unterschieds- und ausnahmslos anzuwenden (vgl BSG Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R - HVBG-Info 2001, 2237 - Sächsisches LSG Urteil vom 27. Oktober 1999 - L 2 U 96/97 - HVBG-Info 2000, 967, rechtskräftig nach Verwerfung der Revision durch BSG Beschluss vom 28. November 2000 - B 2 U 5/00 R -).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Daraus werden Sinn und Zweck der Vorschrift deutlich, Versicherten aus dem Beitrittsgebiet für eine Übergangszeit umfassenden Vertrauensschutz hinsichtlich der Anerkennung von nach dem Recht der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle bzw Berufskrankheiten geltenden Unfällen bzw Krankheiten zu gewähren, diesen Vertrauensschutz aber an dem genannten Stichtag enden zu lassen und nunmehr im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtseinheit nur noch das Recht der RVO unterschieds- und ausnahmslos anzuwenden (vgl Sächsisches LSG Urteil vom 27. Oktober 1999 - L 2 U 96/97 - = HVBG-Info 2000, 967, rechtskräftig nach Verwerfung der Revision durch BSG Beschluß vom 28. November 2000 - B 2 U 5/00 R -).
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